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Begriffsdefinition

Hinter dem Begriff der „E-Nummer“ verbirgt sich eine europaweit einheitliche Liste von für Lebensmittel und deren Zubereitung zugelassenen chemischen Zusatzstoffen nach den jeweils geltenden europäischen Vorschriften.

Neben den Lebensmittelzusatzstoffen erfahren Sie mehr über Warenkennzeichnung der Lebensmittel und Klassifizierung und Unterteilung von Inhaltstoffen und Zusätzen.

E-Nummern werden dabei unterteilt in die Nummerkreise für Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxydantien,

Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Gelier- und Verdickungsmittel, Verschiedene Lebensmittel-Zusatzstoffe, Überzugsmittel und Sonstige Zusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe sind chemische Verbindungen, die Lebensmitteln zur Erlangung bestimmter chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte zugegeben werden. Sie werden unter anderem von der Lebensmittelindustrie eingesetzt, um die Struktur, den Geschmack, die Farbe, aber auch die chemische und mikrobiologische Haltbarkeit verarbeiteter Lebensmittel, also ihren Gebrauchs- und Nährwert zu regulieren bzw. zu stabilisieren.

Außerdem dienen Lebensmittelzusatzstoffe dazu, die störungsfreie Produktion von Lebensmitteln vor allem in industriellen Prozessen sicherzustellen oder zu erleichtern. Lebensmittelzusatzstoffe können sowohl synthetische als auch natürliche Stoffe sein, die den Lebensmitteln als Wirkstoff zugesetzt werden.

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher behördlicher Zulassung verwendet werden. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn wissenschaftlich erwiesen ist, dass keine Gesundheitsrisiken durch diese Lebensmittelzusatzstoffe bestehen. Außerdem müssen sie für die Verarbeitung technologisch notwendig sein und dürfen den Verbraucher nicht über Produkteigenschaften des Lebensmittels täuschen. Lebensmittelzusatzstoffe müssen kenntlich gemacht werden, hierfür gibt die Europäische Union jedem zugelassenen Stoff eine so genannte „E-Nummer“.

Das deutsche Lebensmittelrecht definiert Lebensmittelzusatzstoffe als solche Stoffe, die aus technologischen Gründen im Produktionsprozess zugesetzt werden können. Sie werden selbst aber nicht als Lebensmittel verzehrt und sind auch keine charakteristisch notwendigen Zutaten. Ausgenommen von den Lebensmittel-Zusatzstoffen sind außerdem Stoffe, die maßgeblich aufgrund des Nährwerts, ihres Geruchs oder eigenen Geschmacks zugesetzt werden, sowie eigenständig als Genussmittel verwendet werden.

Ebenso keine Lebensmittelzusatzstoffe nach dem deutschen Lebensmittelrecht sind Pflanzenschutzmittel, Aromastoffe und gesundheitlich unbedenkliche Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen. Mineralstoffe und die Vitamine A und D sind den Lebensmittelzusatzstoffe wiederum gleichgesetzt.

Für Lebensmittelzusatzstoffe besteht ausdrücklich ein Verbot mit so genanntem Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass alle Stoffe automatisch verboten sind, solange sie nicht ausdrücklich erlaubt sind. Aber auch dann ist der Zusatz dieser Stoffe nur erlaubt, wenn, wie oben gesagt, diese technisch notwendig sind und den Verbraucher nicht täuschen sowie gesundheitlich unbedenklich sind.

Um die verschiedenen Lebensmittelzusatzstoffe in der heutigen Europäischen Union zu ordnen, wurde die Systematik der E-Nummern eingeführt, die heute in allen Ländern der Europäischen Union gilt. Mit Hilfe der E- Nummern ist es länderübergreifend möglich, die verwendeten Zusatzstoffe sprachunabhängig zu bestimmen. Stoffe können eine E-Nummer erhalten, wenn interessierten Firmen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Zulassung beantragen und dabei Dokumente vorlegen, die die Unbedenklichkeit wissenschaftlich bestätigen.

Dabei darf bei der Verwendung auch die „Erlaubte Tagesdosis (ADI)“ nicht überschritten werden. Eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff kommt nur in Betracht, wenn die toxikologische Unbedenklichkeit des Zusatzstoffes begründet und bewiesen ist. Es wird dazu die Menge bestimmt, in der in keinem Versuch ein messbarer Effekt auftritt.

Es ist daher damit zu rechnen, dass die Systematik der E-Nummer in Zukunft in weiteren Ländern Anwendung findet. Aus diesem Grund gibt es auch noch weitere Zusatzstoffe mit E-Nummern, die jedoch nicht in der EU zugelassen sind.

E-Nummern – Verzeichnis der Lebensmittelzusatzstoffe

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