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Rechtssicherheit

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Um den Kunden per E-Mail anzusprechen, benötigen Sie dessen Einwilligung. Sonst kann es teuer werden, weil man gleich gegen mehrere Gesetze (u. a. UWG, Telemediengesetz) verstößt.

Die Einwilligung können Sie selbst per Unterschrift auf Formularen oder aber auch per elektronische Einwilligung erhalten. Das ist der gängigste Weg.

Ganz wichtig: Das Unternehmen muss beweisen, dass eine Einverständniserklärung vorliegt. Heben Sie die Unterlagen also auf.

Was aber, wenn ein „Spaßvogel” seinen Nachbarn ärgern will und mit dessen E-Mail-Adresse wahllos Newsletter bestellt? Dann ist der E-Mail-Versender, also Sie, der Dumme. Daher hat sich das Double-Opt-In-Verfahren etabliert. Nachdem der Interessent sich für den Newsletter angemeldet hat, erhält er an seine E-Mail-Adresse eine neutrale Mail mit einem Link zur Aktivierung des tatsächlichen Newsletters. Erst danach wird der Newsletter-Versand aktiviert.

Der Nachteil: Faule Kunden oder weniger internet-affine Nutzer verstehen nicht, warum sie den Newsletter nun nochmals bestätigen sollen. Das kann dazu führen, dass etliche Interessenten verloren gehen.

Andere rechtlich indes weniger sichere Möglichkeiten sind das Single-Opt-In, bei dem Sie nur die Einwilligung auf der Website einholen und dann direkt mit dem Newsletter-Versand beginnen oder das Confirmed-Opt-In, wobei Sie lediglich eine Bestätigungs-E-Mail mit einer sofortigen Kündigungsmöglichkeit verschicken.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat ein kostenloses Whitepaper mit konkreten Handlungsempfehlungen für rechtssicheres E-Mail-Marketing und den Newsletter-Versand erstellt: http://www.bvdw.org/presseserver/bvdw_whitepaper_bdsg_novelle/bvdw_whitepaper_email_marketing.pdf

Erfolgsfaktor Online-Marketing

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