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1.4 Grundlagen des StGB 1.4.1 Grundlagen

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In diesem Kapitel erfolgt eine einführende Darstellung in das Strafrecht. Grundsätzlich wird zwischen formellen und materiellem Strafrecht unterschieden.

Das formelle Strafrecht wird hauptsächlich durch die Strafprozessordnung (StPO) abgebildet. Das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafnebengesetze (BtmG, WaffG, AuslR, etc.). bilden das materielle Strafrecht ab.


Abbildung zur Einteilung des StGB

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit von bestimmten menschlichen Verhaltensweisen, die als sozialschädlich angesehen werden und deren Rechtsfolgen. Das StGB wird in einen Allgemeinen Teil (Voraussetzungen der Strafbarkeit) und einen Besonderen Teil (strafbare Handlungen und deren Rechtsfolgen) unterteilt.


Die Strafgesetze in der Übersicht

Im Strafrecht gibt es verschiedene Prinzipien, die zu beachten sind:

Analogieverbot: Keine Strafe bei straffreien Verhaltensweisen, die Straftaten ähnlich sind.

Bestimmtheitsgebot: Der Bürger muss erkennen können, was verboten ist.

Verbot der Doppelbestrafung: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal bestraft werden.

Rückwirkungsverbot: Für Handlungen in der Vergangenheit dürfen nur die damals geltenden Gesetze angewendet werden.

Keine Strafe ohne Gesetz: Man darf nur für durch das Gesetz verbotene Handlungen bestraft werden.

Weitere Prinzipien des deutschen Strafrechts sind:

■ § 3 StGB: Tatortprinzip

■ § 4 StGB: Flaggenprinzip

■ § 5 StGB: Schutzprinzip

■ § 6 StGB: Weltrechtsprinzip

■ § 7 StGB: Weitere Auslandstaten

■ § 8 StGB: Zeit der Tat

■ § 9 StGB: Ort der Tat

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Deliktsarten i. S. d. § 12 StGB:


Deliktsarten gemäß § 12 StGB

Maßgebend für die Einstufung ist die im Gesetz angedrohte abstrakte Freiheitsstrafe, nicht die in der Verurteilung festgesetzte Freiheitsstrafe.

Einsatzrecht  - Basisausbildung gehobener Dienst

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