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Vorwort zur 3. Auflage

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Als Neuerung finden Sie bei einigen Befugnissen und Straftaten einen QR-Code. Dieser verweist auf ein zur Frage passendes Lernvideo, welches auf dem YouTube-Kanal So geht Einsatzrecht! veröffentlicht ist. Dieser Kanal wird von PHK Lerm betrieben.QR-Code YouTube-Kanal: Durch Verwenden des QR-Codes werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, für deren Inhalte ausschließlich die Autoren verantwortlich sind.Die dort befindlichen Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und sollen die Lücke zwischen analogem und digitalem Lernen schließen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen diesen.Wir hoffen, dass dieses Werk vielen Auszubildenden den Zugang zur Materie des Einsatzrechts erleichtert, und freuen uns auf Hinweise, Anregungen und Kritik, die zu einer Verbesserung beitragen. Leider lassen sich kleinere Fehler (auch nach mehrmaligem Durchschauen) nicht ganz vermeiden. Richten Sie deshalb Ihre Verbesserungsvorschläge an einsatzrecht@web.de.Ebenfalls in der Reihe Einsatzrecht kompakt im RICHARD BOORBERG VERLAG erschienen ist der Wissenstrainer für die Grundausbildung, welcher inhaltlich die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung schließt.Bamberg, Mai 2021Patrick LermDominik Lambiase

In den Kapiteln 1 und 2 finden Sie die wichtigsten präventiven und repressiven Standardbefugnisse der Grundausbildung. Hintergrund ist das sog. Maßnahmenschema.

Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen 2

1. Entscheidung

1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln

1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme

2. Zuständigkeit

2.1 Sachliche Zuständigkeit

2.2 Örtliche Zuständigkeit

3. Eingriff

3.1 Befugnisnorm

3.2 Adressat

3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

- Verhältnismäßigkeit

ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften

3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

4. Zwang

4.1 Benennung der Art des Zwanges

4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung

4.3 Adressat des Zwanges

4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen

4.5 Besondere Vorschriften

- Androhung

- Besondere Anforderungen

4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

- Verhältnismäßigkeit

ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit

4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme

Lernvideo zum Maßnahmenschema:

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Für Straftaten (siehe Kapitel 3) existiert das sog. Strafbarkeits- bzw. T-R-S-Schema. T-R-S steht für die drei großen Prüfungspunkte:

Tatbestand

Rechtswidrigkeit

Schuld

Schema für die Prüfung von Straftaten

Einleitender Obersatz:

Dieser besteht aus der konkreten Tathandlung und der exakten Strafnorm aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Formulierung erfolgt im Konjunktiv (Möglichkeitsform).

1. Tatbestand

- Prüfung aller Tatbestandsmerkmale der in Betracht kommenden Straftat

2. Rechtswidrigkeit

- Prüfung, ob ggf. Rechtfertigungsgründe (wie z. B. Notwehr gem. § 32 StGB) vorliegen

3. Schuld

3.1 Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)

3.2 Schuldausschließungsgründe (Prüfung, ob ggf. Schuldausschließungsgründe wie z. B. § 19 StGB – Person ist unter 14 Jahre alt – vorliegen)

Ergebnis:

Hat sich die Person strafbar gemacht? (ja oder nein)

Lernvideo zum Strafbarkeitsschema:

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