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Dank der erfreulichen Aufmerksamkeit, die dieses Buch beim Publikum gefunden hat, wird acht Jahre nach Erscheinen dieser Einführung eine zweite Auflage erforderlich. Ich habe diese Gelegenheit genutzt, um neben kleineren Korrekturen und der Beseitigung von Druckfehlern vor allem an drei Stellen einige Präzisierungen vorzunehmen. So habe ich das Konzept der Authentizität, das für die Rekonstruktion des Begriffs der Menschenwürde grundlegend ist, etwas genauer erläutert und insbesondere deutlicher vom Begriff der Autonomie abgegrenzt. Eine zweite Präzisierung gilt dem Begriff des absoluten Wertes. Hier habe ich insbesondere die Kritik von THEDA REHBOCK (2008) und KLAUS KONHARDT (2007) aufgenommen. Schließlich erscheint es mir erforderlich zu sein, auf die im Anschluss an AVISHAI MARGALIT (1999) insbesondere in der Philosophie vertretene Auffassung einzugehen, die das Konzept der Menschenwürde eng an den Begriff der Demütigung knüpft. Dem dient ein neu eingefügter Exkurs, in dem ich zeigen will, dass Demütigung für die Rekonstruktion des Begriffs der Menschenwürde als Rechtsbegriff nicht geeignet ist und ihr deshalb in diesem juridischen Zusammenhang keine entscheidende konstitutive Bedeutung zukommen sollte.

Im Übrigen blieb der Text der 1.Auflage unverändert. Tiefgreifende Änderungen hätten sich zwar bei der Abhandlung der Religionsfreiheit angeboten. Die Frage, ob es sich dabei um ein Menschenrecht handelt, das aus der Menschenwürde abgeleitet werden kann, vermochte ich zum Zeitpunkt des Erscheinens der ersten Auflage noch nicht zu beantworten. Der Abschnitt stellt deshalb mehr Fragen als er Antworten gibt. Inzwischen sehe ich mich zwar in der Lage, diese Frage einer wohl begründeten Antwort zuzuführen. Indessen hätte die Entwicklung einer Antwort wesentlich mehr Platz in Anspruch genommen und damit den Rahmen des Buches gesprengt, beziehungsweise die Proportionen in einer untunlichen Weise verändert. Ich muss den Leser, der gerade an diesem Thema interessiert ist, deshalb auf eine eigenständige Untersuchung zur Religionsfreiheit verweisen, die zwischenzeitlich erschienen ist (TIEDEMANN 2012).

Frankfurt am Main, im März 2014 Paul Tiedemann
Was ist Menschenwürde

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