Читать книгу Kapitalmarktrecht, eBook - Petra Buck-Heeb - Страница 75

5. Systematische Internalisierer (SI)

Оглавление

156

Der systematische Internalisierer handelt außerhalb eines organisierten Markts oder eines MTF für eigene Rechnung, dh unter Einsatz des eigenen Kapitals mit Finanzinstrumenten.

⇒ Definition:

Systematische Internalisierung ist das häufige organisierte und systematische Betreiben von Eigenhandel in erheblichem Umfang außerhalb organisierter Märkte oder multilateraler bzw organisierter Handelssysteme, wenn Kundenaufträge dort ausgeführt werden, ohne dass ein multilaterales Handelssystem betrieben wird (§ 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 lit. b WpHG[103]).

157

Die systematische Internalisierung ist in der VO 600/2014 (MiFIR) geregelt, welche durch Art. 6 ff und 12 ff DelVO 2017/567 ergänzt wird[104]. Nach § 79 Satz 1 WpHG haben WpDU, die als systematische Internalisierer tätig sind, dies unverzüglich der BaFin mitzuteilen[105]. Diese meldet das wiederum an die ESMA (§ 79 Satz 2 WpHG). Es reicht jetzt nicht mehr ein tatsächliches Verhalten, um systematischer Internalisierer sein zu können.

158

Durch die MiFID II sollte die Transparenz auch im außerbörslichen Handel (OTC-Handel) erhöht werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich nunmehr sowohl auf Eigenkapitalinstrumente[106] als auch auf Nichteigenkapitalinstrumente[107].

159

Systematische Internalisierer sind zumeist Banken[108], die das System „Xetra Best Execution“ für die (bilaterale[109]) Ausführung der Kundenaufträge nutzen, wo zunächst geprüft wird, ob ein Auftrag durch ein eigenes Angebot der Bank bedient werden kann. Eine Preisbildung geschieht, anders als bei einem MTF, durch die Preisbestimmung des Internalisierers und nicht durch Kauf- und Verkaufsangebote der Marktteilnehmer.

160

Ein systematischer Internalisierer betreibt daher im Unterschied zum geregelten Markt und zu einem multilateralen Handelssystem Eigenhandel und übernimmt ein eigenes Marktrisiko[110]. Demgemäß fällt auch der sog. Over the Counter-Handel (OTC-Handel) unter den Begriff des systematischen Internalisierers[111]. Anders ist das nur, wenn die OTC-Geschäfte ad hoc und unregelmäßig stattfinden, sodass die Tätigkeit des WpDU nicht planmäßig und systematisch erfolgt[112].

⇒ Definition:

OTC-Handel bezieht sich auf „Geschäfte außerhalb eines Handelsplatzes“ (§ 2 Abs. 8 Satz 3 WpHG).

161

Um systematischer Internalisierer zu sein, muss das WpDU in systematischer Weise häufig (§ 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 lit. b, § 2 Abs. 8 Satz 3 WpHG)[113] und in erheblichem Umfang Handel betreiben. Bzgl der Häufigkeit kommt es auf die Anzahl der Geschäftsabschlüsse an, die das WpDU für eigene Rechnung im Kundenauftrag durchführt. Für das Merkmal „in erheblichem Umfang“ ist deren Volumen entscheidend. Das Merkmal ist erfüllt, wenn der Anteil, den der OTC-Handel des WpDU an seinem Gesamthandelsvolumen in einem bestimmten Finanzinstrument ausmacht, einen gewissen Wert erreicht oder überschreitet. Es ist auch erfüllt, wenn das Gesamthandelsvolumen des WpDU im OTC-Handel einen bestimmten Umfang im Vergleich zum Volumen aller Marktteilnehmer in der Union in einem bestimmten Finanzinstrument ausmacht (§ 2 Abs. 8 Satz 4 WpHG). Die hierfür relevanten Schwellenwerte hat die Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgelegt (Art. 50 VO 600/2014, Art. 12–17 DelVO 2017/565). Hat das WpDU die maßgeblichen Obergrenzen überschritten, liegen die Voraussetzungen der systematischen Internalisierung vor. Diese sind auch dann gegeben, wenn es sich freiwillig als systematischer Internalisierer einstufen lässt (§ 2 Abs. 8 Satz 5 WpHG)[114].

162

Eine Rechtsfolge bzgl eines Verstoßes gegen die Art. 14–23 VO 600/2014 sieht § 120 Abs. 9 Nr. 8 WpHG für die Verletzung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den veröffentlichten Quotes (Art. 17 Abs. 1 MiFIR) vor. Zivilrechtliche Ansprüche sollen nach einer Ansicht aus § 280 Abs. 1 BGB bzw aus culpa in contrahendo folgen können, da die Art. 14–23 VO 600/2014 privatrechtliche Regelungen seien[115]. Die Schutzgesetzqualität der Art. 14–23 VO 600/2014 wird dagegen überwiegend verneint[116].

Kapitalmarktrecht, eBook

Подняться наверх