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6. Markttransparenz (Vor- und Nachhandelstransparenz)
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Die Handelstransparenzpflichten gelten deshalb als wesentlich, weil nur durch ein Mindestmaß an Markttransparenz ein wirksamer Wettbewerb zwischen den verschiedenen Handelssystemen bzw Ausführungsplätzen[117] stattfinden kann[118]. Intransparente Handelsplattformen (sog. dark pools) werden als problematisch angesehen, weil bei ihnen keine eigene Preisfeststellung erfolgt, sondern die Preise von preisfeststellenden Märkten übernommen werden (Referenzpreis)[119].
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Daher gelten für regulierte Märkte, multilaterale und organisierte Handelssysteme sowie systematische Internalisierer bestimmte Vorhandels- und Nachhandelstransparenzpflichten. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zwischen konkurrierenden Handelsplätzen. Erreicht werden soll ein effizienter Preisbildungsprozess[120]. Geregelt sind die Anforderungen in der VO 600/2014 (MiFIR), die etwa durch die DelVO 2017/567, 2017/572, 2017/577, 2017/583 und 2017/587 ergänzt werden.