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4. Honorarsätze der HOAI

Welche Honorarsätze gelten, ist in § 7 HOAI 2009/2013. bzw. § 4 HOAI 2002 geregelt. Danach können Mindest- und Höchstsätze vereinbart werden. Welche Sätze Anwendung finden, ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Grundsätzlich sind diese schriftlich zu vereinbaren. Fehlt eine solche schriftliche Vereinbarung, gelten nach § 7 Abs. 3 HOAI 2009/2013. bzw. § 4 IV HOAI 2002 immer die Mindestsätze. Ein anderer Honorarsatz muss immer schriftlich vereinbart sein, ansonsten gelten die Mindestsätze. In Ausnahmefällen können die Mindest- und Höchstsätze durch schriftliche Vereinbarung über- bzw. unterschritten werden.

Ob eine Honorarvereinbarung wirksam ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.

Hierzu hat die Rechtsprechung einige Grundsätze entwickelt.


Ob eine Honorarvereinbarung wirksam ist, wird durch einen Vergleich des für einen Auftrag vereinbarten Honorars mit dem sich aus der Honorarordnung ergebenden Honorar ermittelt. Liegt das für einen Auftrag bei Auftragserteilung schriftlich vereinbarte Honorar in dem Rahmen, der sich unter Zugrundelegung der Mindest- und Höchstsätze aus der Honorarordnung ergibt, so ist die Vereinbarung auch dann wirksam, wenn von den Honorarbemessungsgrundlagen der HOAI abgewichen wird. [8]

Hinzukommt, dass diese Honorarvereinbarung bereits bei Auftragserteilung schriftlich erfolgt sein muss, damit sie wirksam ist. Ansonsten können nur die Mindestsätze abgerechnet werden.

Ist eine Honorarvereinbarung unwirksam, kann der Architekt grundsätzlich nur die Mindestsätze abrechnen.

Die Parteien können auch ein Pauschalhonorar unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstsätze schriftlich bei Auftragserteilung vereinbaren. Eine Pauschalvereinbarung in einer ständigen Geschäftsbeziehung, die unterhalb der Mindestsätze liegt, kann einen Vertrauenstatbestand begründen, der den Auftragnehmer hindert mit Mindestsatz abzurechnen.[9]

Besondere Leistungen können nach der HOAI frei vereinbart werden. Da es mit der Neuregelung der HOAI im Jahre 2009 keine Regelung zum Zeithonorar mehr gibt, ist dieses ebenfalls frei vereinbart.

HOAI - Eine kurze Einführung

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