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Grundsatz 7: Trugschluss: »Kein Fehler« bedeutet ein brauchbares System

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Es ist ein Irrglaube, dass allein Verifizierung und Behebung identifizierter Fehlerzustände den Erfolg eines Systems sicherstellen. Denn mit der Verifizierung weist der Tests nur die Erfüllung festgelegter Anforderungen nach. Doch damit fehlt noch der Nachweis, dass das System auch die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt (Validierung).

Dies stellt eine besondere Herausforderung dar, wenn die festgelegten Anforderungen die Basis des Entwicklungsvertrags zwischen dem Fahrzeughersteller und seinen Zulieferern darstellen. Erfüllt die Software, das Steuergerät oder das System des Zulieferers diese Anforderungen, hat er den Vertrag erfüllt. Was ist aber in dem Fall, wenn der Zulieferer die Anforderungen in einer Weise interpretiert, dass dadurch der Liefergegenstand für den beabsichtigten Gebrauch nicht (vollumfänglich) geeignet ist? Testen darf deshalb nicht nur auf die Verifikation begrenzt sein. Der Tester sollte durch Validierung auch den beabsichtigten Gebrauch und die beabsichtigte Anwendung im Auge behalten.

Basiswissen Automotive Softwaretest

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