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1.Gemeinsamkeiten und Unterschiede Staats- und Wirtschaftsorganisation

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Menschen tun sich zusammen und organisieren sich, wenn Sie Werte schaffen wollen, welche sie allein nicht erschaffen können. Ein zentraler Hinweis, ob eine Übertragbarkeit gegeben ist, liegt deshalb in der Absicht: Haben die Organisationen einen ähnlichen Zweck, dürfte Übertragbarkeit eher gegeben sein als bei unterschiedlichen Funktionalitäten. Einen relevanten Hinweis darauf, was Sinn und Zweck einer Organisation ist, zeigt jeweils die Gründungssituation einer Organisation: Wozu werden Staaten gegründet, wozu Organisation?

Staaten werden gegründet, um die Bedürfnisse der Bürger nach Freiheit, Sicherheit, Infrastruktur, Bildung, guten Aussenbeziehungen, etc. sicherzustellen.

Wirtschaftsorganisationen entstehen, wenn Menschen erkennen, dass sie zusammen mehr erreichen können als allein.

In diesem sehr fundamentalen Sinn, wenn es um Sinn und Zweck geht, besteht also eine sehr hohe Gemeinsamkeit: Sowohl Staat als auch Wirtschaftsunternehmen sind Organisationen, die gebaut sind, um Stakeholder Bedürfnisse zu befriedigen.

Wo liegen die Unterschiede?

Die Hauptunterschiede zwischen Staat und Firma liegen in der Art der gegenseitigen Verbindungen und Abhängigkeiten ihrer Stakeholder.

Der Schweizer Staat gehört ihren Bürgerinnen und befriedigt primär deren Bedürfnisse, d.h. er bedient primär seine eigenen Stakeholder. Jede Bürgerin hat mehrere Stakeholder-Rollen inne, d.h. ist mehr oder weniger gleichzeitig «Kundin», «Mitarbeiterin», «Lieferantin», «Investorin» und «Inhaberin» der staatlichen Organisation.

Als «Kunde» erhält der Bürger vom Staat Infrastruktur, Sicherheit, und diverse Dienstleistungen und bezahlt diese mit Steuern.

«Mitarbeiterin» ist die Bürgerin durch aktive oder passive Mitwirkung in der Legislative (z.B. bei Abstimmungen, Wahlen, Referenden, Initiativen, Petitionen etc. oder als Repräsentantin (z.B. als Parlamentarierin), als Mitglied der Exekutive (z.B. als Gemeinderätin oder Mitglied der Schulpflege) oder als Mitglied der Judikative (z.B. als Friedensrichterin).

«Lieferantin» wird sie, wenn sie Aufträge der öffentlichen Hand ausführt.

«Investor» ist ein Bürger über seine Steuern und wenn er mit Staatsdarlehen in den Staat investiert.

«Mitinhaber» ist er per se als Bürger.

In vielen, insbesondere in grösseren Wirtschaftsorganisationen hingegen sind die Stakeholder einseitiger mit der Organisation verbunden. Beispielsweise hat die überwiegende Mehrheit der Kunden eines Computer- oder Automobilherstellers keine weiteren Stakeholder Rollen, d.h. sie sind nicht auch noch Mitarbeiter, Eigentümer, Lieferanten oder Mitinhaber der Organisation. Ausnahmen sind beispielsweise Vereine und Genossenschaften, die Leistungen für ihre eigenen Mitglieder erbringen, wie zum Beispiel Versicherungsgenossenschaften, die bestimmte Risiken auf die eigenen Mitglieder verteilen.22 Diese Organisationen sind vom Prinzip her tatsächlich staatsähnlich aufgebaut: Die Kundin ist zugleich Miteigentümerin, Mitgestalterin, Mitentscheiderin und ggf. sogar Mitarbeiterin.

Demokratisierung von Organisationen – Erfolgsmodell Schweiz

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