Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach - Страница 193
Anmerkungen
ОглавлениеBGH 51, 22: Eine Mutter hatte ihre vierjährige Tochter gezwungen, einen von dieser irrtümlich versalzenen Pudding zu essen, woran sie verstarb. Der BGH verneinte immerhin den Vorsatz. Dazu Bosch JA 06, 744.
Küpper § 2 Rn. 7b; Rengier II § 14 Rn. 16; Wessels/Hettinger/Engländer 287; Krey/Hellmann/Heinrich I 248 ff.; La/Kühl 1a.
Im letzten Staatsexamen qualifizierte ein Bearbeiter den Schlag mit einem Maßkrug als „Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffes“.
Ein Teil der Literatur will um der Eigenständigkeit des § 224 Abs. 1 Nr. 1 willen das „Beibringen“ auf die Verursachung einer Wirkung „von innen“ beschränken (Schuhmacher BochErl 5; Jäger JuS 00, 35; Wallschläger JA 02, 392; Eckstein NStZ 08, 126).