Читать книгу Ex nihilo nihil fit - Die Lüge von der Evolution, die Mär, die Erde sei eine Kugel - Richard A. Huthmacher - Страница 19
EXKURS: EINIGE ANMERKUNGEN ZUR ANTARKTIS
ОглавлениеLiebster,
für Deine Ausführungen danke ich Dir; lass mich diesen ein paar eigene zur Antarktis anfügen:
Seit 1961 gibt es einen internationalen Vertrag, den Antarktisvertrag, der nicht-staatlichen Organisationen und Personen eine unabhängige Erforschung der Antarktis und ihrer Weiten untersagt:
„Während des internationalen geophysikalischen Jahres 1957/1958, welches sich der Antarktis widmete, gaben Wissenschaftler den Anstoß für eine friedliche und rein wissenschaftliche Nutzung des Kontinents im ewigen Eis. Nachdem die Staaten Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen auf ihre Gebietsansprüche (sogenannte claims) verzichteten, wurde der Antarktis-Vertrages im Jahr 1959 von zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, von der ehemalige Sowjetunion, von der Südafrikanische Union und von den Vereinigten Staaten) unterzeichnet und trat 1961 in Washington D. C. in Kraft … Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 51 angewachsen … Der Antarktis-Vertrag selbst wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen“ (Umweltbundesamt: Der Antarktisvertrag, http://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem/der-antarktis-vertrag, Stand: 27.01.2016, abgerufen am 21. 06. 2017).
Im Bundesgesetzblatt der Bundesrepublik Deutschland ist diesbezüglich zu lesen (Bundesgesetzblatt Nr. 58 vom 30. Dezember 1978, ausgegeben zu Bonn, S. 1517 ff.):
„Gesetz
zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 …
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktisvertrag vom 1. Dezember 1959 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht …
Antarktisvertrag …
Artikel VI
Dieser Vertrag gilt für das Gebiet südlich von 60° südlicher Breite einschließlich aller Eisbänke …
Artikel VII
(1) Um die Ziele dieses Vertrages zu erreichen …, hat jede Vertragspartei … das Recht, Beobachter zu benennen, welche die im vorliegenden Artikel erwähnten Inspektionen durchführen …
(2) Jeder nach Absatz 1 benannte Beobachter hat jederzeit völlig freien Zugang zu allen Gebieten der Antarktis …“
Mit anderen Worten und vice versa: Eine (von den Staaten und deren Interessen) unabhängige Erforschung der Antarktis, beispielsweise durch private Forschungs-Expeditionen, wird – namentlich unter dem Vorwand des Umweltschutzes und aus (angeblich) militärischen Gründen (die Antarktis ist militärisches Sperrgebiet) – verhindert.
Zwar gibt es (vorab zu genehmigende, von Führern, will meinen: Aufpassern) begleitete Ausflüge, welche Besucher zu einigen wenigen Küstenregionen im Gebiet der Antarktis bringen und ihnen ggf. ein Fähnchen zeigen, das der geographische Südpol sein soll.
(Gestatte mir, Lieber, noch folgende Anmerkung: Neben diesem – angeblichen – geographischen gibt es noch den magnetischen Südpol und einen sog. Pol der Unzugänglichkeit:
„Als Pol der Unzugänglichkeit [auch Unzugänglichkeitspol oder Pol der Unerreichbarkeit oder Pol der relativen Unerreichbarkeit] bezeichnet man verschiedene Positionen auf der Erde, an Land oder auf dem Wasser, die eine möglichst große Entfernung zur nächsten Küste haben … Der Südpol der Unzugänglichkeit befindet sich bei den Koordinaten ♁85° 50′ S, 65° 47′ O … an der Stelle der von Eis überdeckten Landmasse der Antarktis, die am weitesten von den Wassermassen des Südlichen Ozeans … entfernt ist.
Er ist 463 km vom geographischen Südpol entfernt und liegt auf einer Höhe von 3718 Metern über dem Meeresspiegel“, so, geheimnisvoll, Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Pol_der_Unzug%C3%A4nglichkeit, abgerufen am 19. 06.2017.
Bleibt nur anzumerken: O si tacuisses philosophus mansisses. Wenn ich unfein wäre, mein Lieber, würde ich formulieren: Verarschen kann ich mich selbst.)
Von einer Forschungsreise kann bei solcherart geführten „Expeditionen“ jedoch keine Rede sein, eher von einer – mit Verlaub – Verarsche zahlungswilliger und -fähiger Ignoranten.
Und tatsächliche Forscher, die sich – auf eigene Faust und ohne Genehmigung – in die antarktische Eiswüste wagen, werden vom Militär (Die Geschichte der flachen Erde, https://www.youtube.com/watch?v=3LYWTwaDdq8, abgerufen am 19.06.2017) aufgebracht, verhaftet und ins Gefängnis gesteckt.
Insofern lässt sich die Antarktis heutzutage von „Normalsterblichen“ – (angeblich) militärischer Geheimhaltung geschuldet und allen Optionen moderner Technik zum Hohn (man erinnere sich an die begrenzten Möglichkeiten historischen Polarforscher) – nicht (wirklich) in Augenschein nehmen (beispielsweise fliegen Verkehrsflugzeuge nicht über den [Süd-]Pol!).
Gleichwohl gilt zu bedenken:
„Beim Erdkugel-Modell ist die Antarktis ein Eiskontinent, der den Boden der Erdkugel vom 78. Südlichen Breitengrad [bis] zum 90. bedeckt, und daher nicht mehr als 19.300 km im Umfang … [hat].
Viele frühe Forscher wie Kapitän Cook und James Clark Ross brauchten jedoch bei ihrer versuchten Umsegelung der Antarktis 3 bis 4 Jahre und zählten dabei 80 – 100.000 km.
Das britische Schiff Challenger machte … eine … vollständige Umsegelung der Antarktis, dabei durchkreuzte es 111.000 km. Dies ist gänzlich unstimmig mit dem Erdkugel-Modell“ (200 Beweise, daß die Erde keine rotierende Kugel ist, http://www.ericdubay.com/?p=828, abgerufen am 19.06.2017; e. U.).
Näheres zu solchen und ähnlichen Ungereimtheiten im Folgenden.