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Deshalb: Wehrt euch. Mit allen legal zu Gebote stehenden Mittel. Denn, so bekanntlich schon der alte Brecht: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Im Übrigen: „Angesichts der so offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der Corona-Verordnungen erfüllen sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei den Straftatbestand des § 344 StGB. Danach droht allen Polizisten bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn und soweit die Polizei also Verstöße gegen die Corona-Verordnung weiterhin mit Bußgeldern oder gar mit Festnahmen verfolgt, so ist nicht etwa die gesunde und freiheitsliebende Person zu bestrafen, sondern die Polizei, die diese Maßnahmen durchführt“ (Antrag, S. 34).

Deshalb mein Appell an alle Polizisten und sonstige „Bürger in Uniform“ (wie Soldaten):

Überlegt, wessen Interessen ihr vertretet. Überlegt, zu wem ihr gehört – zum Volk oder zu denen, die auch euch knechten werden, falls ihr euch weigert, ihre Erfüllungsgehilfen zu sein. Die euch knechten werden, sobald ihr alle Aufgaben in ihrem Sinne erfüllt habt: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann geh´n. Jedenfalls hat uns gerade die deutsche Geschichte gezeigt, zu welchen Untaten – aus Gehorsam, auf Befehl – Helfer und Helfershelfer fähig und willens sind.

Mithin: Wacht auf. Noch ist Zeit. Ihr seid nicht unsere Feinde, sondern unsere Brüder. Und wehret den Anfängen, bevor ihr, in der Tat, auf eure Brüder schießen müsst.

Mit freundlichen, mehr noch: mit herzlichen Grüßen

Richard A. Huthmacher

Anmerkung:

Vorab: Insofern und insoweit eine Fußnote zuvor den vorangehenden Offenen Brief – auszugsweise – bereits vorweggenommen hat, handelt es sich nicht um ein Versehen, sondern um eine bewusste Wiederholung; die Fakten können nicht oft genug an- und aufgeführt werden!

Sodann: Rechtsanwältin Bahner wurde verhaftet, in die Psychiatrie (Uniklinik Heidelberg) verschleppt und dort, eigener Aussage zufolge 68, misshandelt, aufgrund einer deutschlandweiten Solidaritätswelle am nächsten Tag jedoch wieder entlassen (eine solche Solidarität konnte ich selbst – aufgrund völlig anderer Umstände, nicht infolge mangelnden oder mangelhaften eigenen Bemühens – seinerzeit nicht zustande bringen, welcher Umstand meiner Frau vor nunmehr fast einem Jahrzehnt das Leben kostete: Sie wurde schlichtweg ermordet 69).

„… [D]ie Staatsanwaltschaft Heidelberg thematisiert in einer Pressemitteilung im Internet kursierende Berichte über eine zwangsweise Unterbringung [von Frau Bahner] in einer psychiatrischen Klinik. Sie hält fest, dass im Rahmen des geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. ´Das ist definitiv nicht passiert´, so Erster Staatsanwalt Thomas Bischoff auf HEIDELBERG24-Anfrage.

Das bedeute jedoch nicht, dass die Anwältin nicht aus einem anderen Grund stationär in einer psychiatrischen Klinik aufgenommen worden sein könnte“ 70.

Schließlich: Frau Bahner war nach den Ereignissen wie beschrieben zuvor für einige Wochen von der Bildfläche verschwunden; ihre Kanzlei wurde von einem bestellten Verwalter betrieben, am Leben gehalten. Dann erschien die Anwältin wieder auf der Bildfläche – wie deus (resp. dea) ex machina. Wie der Kaschper aus dem Kasten. Wie Oskar aus der Tonne.

Als Grund für ihre Abwesenheit ist auf ihrer Homepage (Stand 10.06.2020, http://beatebahner.de/lib.medien/Unterbringung.pdf) zu lesen: „Der deutsche Staat unternimmt es mit den folgenden drei Methoden, politisch unliebsame Gegner mundtot zu machen:

„Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 4)

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