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Leibesstrafen an Ehebrecherinnen

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Es gibt keine stärkere Illustration für die Hörigkeit der Frauen als die Strafen, welche die Männer über die verhängten, die sich gegen ihren Willen und gegen ihre Moral auflehnten. Nicht jede Frau war eine Griseldis. Die Zeitalter wechseln ihre Gesichter, die Frauen mit ihnen. Rudolf Quantner schreibt in „Leibes- und Lebenstrafen“:

„Die Verweisung ins Kloster konnte nach kaiserlichen Rechten gegen die Ehebrecherinnen ausgesprochen werden.“ Und der Art. 120 der Carolina bestätigt diese Strafe, wenn er sagt: „So ein Ehemann einen anderen um des Ehebruchs willen, den er mit seinem Eheweibe verbracht hat, peinlich beklagt und des überwindet, derselbig Ehebrecher sammt der Ehebrecherin sollen, nach Sag Unser Vorfahren und Unser Kaiserlichen Rechten, gestrafft werden. Item, daß es auch gleicher Weise im Fall, so ein Eheweib ihren Mann oder die Person, damit er Ehebruch vollbracht hätte, beklagen will, gehalten werden soll.“ Das war also ein Fall, bei dem Frauen auch nach weltlichem Recht zur Strafe ihres Verbrechens ins Kloster geschickt werden konnten oder vielmehr sollten.

Der Verweisung in ein Kloster pflegte beim Ehebruch eine Leibesstrafe, gewöhnlich der Stockschilling, vorauszugehen. Auf kurze Zeit erfolgte ja auch die Verweisung niemals, sondern stets auf Jahre hinaus. Beim Ehebruch war die Einrichtung der Strafe so, daß die schuldige Frau zunächst auf zwei Jahre die Hoffnung hatte, von ihrem Manne befreit zu werden. In den zwei Jahren konnte er ihr die Schuld vergeben und sie wieder zu sich nehmen. Verlangte er die Frau zurück, um mit ihr die Ehe fortzusetzen, dann mußte sie ihm zurückgegeben werden. Blieb der Mann aber unerbittlich, wollte er die ihm angetane Schmach nicht vergessen, die Schuld nicht verzeihen, dann war nach Ablauf der zwei Jahre meist an eine Rettung nicht mehr zu denken, und die Schuldige blieb im Kloster.

„Das Spinn- oder Zuchthaus des unnützen und unbändigen Frauen-Volkes zu Amsterdam ist wegen vieler verwilderter Mägdlein, die auff den Gassen lieffen, auch um der müßiggehenden geilen Mädchen und Weiber willen, die sich in Huhrhäusern aufhielten, und des Sauffens beflissen, ja selbst zum Diebstahl verfielen, Anno 1596 gestiftet. Selbige unbändigen faulen Weibes-Bilder wurden alsobald an das Flachs- und Wollen-Spinnen, Netze stricken, und dergleichen Arbeit gesetzt. Die ersten Außen-Mütter, welche die Bürger-Meister über dieses Hauß verordnet, waren Atgen Klasin und Aaf Hetmansin. Als Anno 1643 dieses Spinnhaus abgebrand, ist ein viel schöneres und prächtigeres erbauet, über der Thür stehet in Stein gehauen, die Züchtigung, in Gestalt einer Frauen, und hebet mit der rechten Hand eine Geißel in die Höhe, mit der linken aber fasset sie eine von den Züchtlingen, welche ein Netz stricket, bey den Ermel, als willte sie selbige geißeln, zur rechten Seiten sitzet eine andere mit einem Spinn-Rocken. Aber wie schön dieses Hauß von außen anzusehen, so übeln Geruch giebt von innen der gemeine Sitz-Platz der leichten Mätzen von sich. Denn sobald man die Treppe hinauff gestiegen, und vor das Gitter gelanget, diese hübschen Thierlein zu schauen, kömmet einem ein solcher äckelhafftiger dampfichter Qualm entgegen, daß man die Nase zuhalten muß. Man findet aber dieselbe allda in drey unterschiedlichen Buchten abgeschieden. In der ersten sitzen diejenigen, die auff den Branntwein zu sehr verleckert sind, und lieber ihren Rock samt dem Hembde versetzen oder verkauffen, als die Käle unbefeuchtet lassen wollen. In der andern sind die geilen versoffenen Mären, die in Hurhäusern ihren Leib samt der Scham um ein liederliches Hurengeld vermiethet. In der dritten befinden sich die allerehrlichsten: Nemlich dieselben, die sich so ehrlich getragen, daß man sie auff das öffentliche Schau-Gerüste zum Tantz geführet, und zum Zeugniss ihres ehrlichen Verhaltens mit dem Wappen der Stadt gemercket. Alle diese Bucht-Säue werden durch ihre Zucht-Mütter zur Arbeit angetrieben: Und wenn sie sich unnütze machen, spielet man ihnen mit einem Trummelstock auff ihren eigenen Kalbesfälle zum Tantz, oder wirft sie in ein finsteres Loch, da sie auff eine Zeitlang ihre Lust büßen. Zu gewissen Stunden wird ihnen auch eins und das andere Stück aus der Heil. Schrifft vorgelesen, mit beygefügter Ermahnung, daß sie sich der Zucht befleißigen, und ihr ungebundenes gottloses Leben verlassen wolten. Außer diesen gemeinen Züchtlingen findet man noch andere, welche in ihren absonderlichen Kammern wohnen, und nicht mögen beschauet werden, dieselben sind entweder Jungfrauen, die ihren eigenen Vorrath durch andere zuviel Nutzen lassen, und deswegen von ihren Eltern hierher in Verwahrung gethan werden. Oder aber Ehefrauen, die theils ihre Haushaltung durch ein wildes ungezäumtes Leben gäntzlich verwahrloset, theils auch ihr eigenes Geräthe fremden Männern, vor ein Gläslein Weins, oder sonst etwas, zu brauchen überlassen. Zum Unterhalt dieses Zuchthauses müssen alle viertel Jahr, durch die gantze Stadt die gemeinen Trinck-Häuser, und alle Häuser, da man Wein, Branntwein und andere gebrannte Wasser, wie auch Speck, Butter und Käse verkaufft, zehn Stüver geben. Ja selbst diejenigen, da man nur geringes Bier verkaufft, fünf Stüver, welches gewißlich, wenn man es alles zusammen rechnen solte, ein großes Geld ausmachen würde.“

Im Seligenstädter Landrecht heißt es von einem Weibsbild, das außerehelich geboren hatte: „Und die frawe sal den sun umb die Kirchen tragen, wollen und barfuß, und sal man ir har hinden an dem haubet abe sniden und ir rock hinden abe sniden.“

Wie unmenschlich man im Mittelalter gerade mit Frauen verfuhr, dafür noch ein Beispiel, das Quantner anführt:

Die fromme Martina, eine Jungfrau, die nicht nur wegen ihrer Frömmigkeit, sondern auch wegen ihrer Keuschheit bekannt war, wurde von den rohen Henkersknechten auf den öffentlichen Richtplatz gezerrt, dort riß man ihr die Kleidung vom Leibe und band das Mädchen völlig nackt und mit weit auseinander gespreizten Beinen an vier Pfähle. Dann wurde sie gegeißelt bis die zarte Haut überall in Fetzen herunterhing, und nachdem diese Peinigung vorüber war, bearbeiteten die Henker die Brüste der Unglücklichen und zerfetzten sie geradezu bis zu einer gestaltlosen blutigen Masse. Dann wurde der Körper aufs Feuer geworfen und zu Asche verbrannt. Das sind doch Greuelszenen, die man wahrhaftig kaum für denkbar halten sollte. Daß aber die Schilderung nicht übertrieben ist, kann man sich wohl vorstellen, zumal wenn man bedenkt, wie die Christen selbst später mit Andersgläubigen verfuhren. Wahrlich, viel besser hat es die heilige Inquisition auch nicht getrieben.

Fast ein noch größerer Vandalismus gegen die Weiber wurde zuweilen im Kriege getrieben. Die Geschichte der Stadt Wimpfen hat dafür wohl das sprechendste Beispiel aufzuweisen. Wir können darauf verzichten, die Sache selbst zu erzählen, wenn wir dem Dichter, der das Entsetzliche in Verse gebracht hat, die noch nach langer Zeit im Rathaus zu Wimpfen prangten, das Wort lassen. Das mehr deutliche als schöne Gedicht lautet:

„Cornelia war diese Stadt

Vorzeitn genannt, ietzund so hat

Sie den Nahmen verwandelt, heist

Wimpfen, kömt daher wie man weiß,

Daß zu Zeit des Königs Attila

Die Hungarn sie zerschleiffet gar

All Mannsbild sie dödten behend,

Die Weibsbilder erst all geschänd:

Hernach ihr Brüste abgeschnitten,

Darum die Stadt auf Teutsche Sitten

Weibs Pein, ietzt Wimpfen, sonst gar fein

Mulierum poena zu Latein.“

*

Die Keuschheit, symbolisiert durch die Priesterinnen der Vesta, war ein besonders bei den alten Römern heiliges Gut. In den ältesten Zeiten Roms waren die Gesetze auf die Erhaltung des Staates ohne Rücksichtnahme auf den Einzelnen zugeschnitten. Der Staat suchte sich auf jede, selbst die schamloseste Art zu schützen. Im Gegensatz zu den Hellenen, die bei freiester Auslebung der Individualität des Einzelnen ein mustergültiges Staatsleben führten, war in Rom, der Heimat Catos, von der ersten Zeit des Bestehens an das Gesetz eine Zwangsregel zum Wohle des Staates, der auch auf Grund dieser strengen Gesetze, die so sehr geeignet waren, den Willen der Masse dem der Einzelnen unterzuordnen, wohl berufen schien, die Welt zu beherrschen.

Unter den vielen barbarischen Strafen des alten Roms ist eine bemerkenswert, weil sie die Grausamkeit der alten Urwohner der Geburtsstadt Neros ebenso charakterisiert, wie es die Mißachtung eines Menschenlebens im Interesse der Disziplin, die den von so verschiedenartigen Elementen begründeten Staat erhalten mußte, beweist.

Wohl kaum ein Vergehen wurde so streng bestraft wie der Ehebruch, und die Art der Strafe zeugt von einem Mangel an Menschlichkeit, der in der Sittengeschichte des Altertums wohl einzig dastehen dürfte.

Die ersten Bestrafungen von Ehebrecherinnen kennen wir aus Cumae, der bekannten Stadt Campaniens, dessen Ebenen ursprünglich von den Aboriginern, einem faunartigen Volke ohne Schönheitssinn bewohnt wurden. Und so roh ihre Sitten waren, so roh war auch ihre Rechtspflege, eine, wie bereits bemerkt, schon durch die Auffassung des Rechtsbruches selbst jeder ethischen Grundlage entbehrende Schmach. Denn wenn ein Staat durch die tiefste Schamlosigkeit das Sittlichkeitsbewußtsein seines Volkes erhalten und heben will, so kann man das höchstens als eine merkwürdige Perversität bezeichnen, die wahrscheinlich in einigen anderen sexuellen Ausartungen ihre Erklärung findet.

Wurde in besagter Stadt ein Weib des Ehebruchs überführt, wohl auch nur eines solchen bezichtigt, so überwies das Gericht die Unglückliche der Lynchjustiz des Pöbels, der bei solchen Gelegenheiten stets die vorgeschriebene Strafe zu vollstrecken hatte und sich eine solche willkommene Belustigung nie entgehen ließ.

Die Ehebrecherin wurde auf einen freien Platz geschleppt, dort in einer Stellung festgehalten, die für die Vollstreckung der Strafe am geeignetsten erschien und dann ein Esel herbeigeführt, der seine Brunst an der Bedauernswerten zu stillen hatte. Derartig geschändete Frauen waren selbstverständlich für ihre Lebenszeit aus jeder menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen und um ihr Leben zu fristen, wohl späterhin gezwungen, als Sklavinnen zu dienen.

Welch ein Unterschied zwischen der freien, durch eine göttliche Weltanschauung geheiligten Hingabe des griechischen und asiatischen Weibes gegen diese Art erzwungener Prostitution!

Das Thema ist so heikel, daß es unmöglich ist, auf die Arten und Beispiele dieser Bestrafung näher einzugehen. Mit der allmählich fortschreitenden Kultur verschwand diese Art der Rechtssprechung in Campanien, um einer mehr symbolischen, wenn auch nicht minder häßlichen Strafe Platz zu machen. Hatte sich eine Frau in schon besagter Art vergangen, so gab man sie wohl nicht mehr der Sodomie preis, doch setzte man sie, nachdem man sie nackt eine Zeit lang auf dem Forum ausgestellt hatte, auf einen Esel und ließ sie in diesem Zustande durch alle Straßen der Stadt reiten. Daß ein so jeden Schutzes beraubten Weibes auch da noch von der rohen Menge genug Mißhandlungen zu erdulden hatte, ist klar, wie auch, daß ihr späteres Schicksal sich wohl wenig von dem der durch den Esel selbst geschändeten Frauen unterschied.

Diese letztgenannte Roheit der Frühzeit der Campanier übertrafen jedoch die Römer, die sich doch nicht gescheut hatten, durch den Raub der Sabinerinnen einen hundertfachen Ehebruch zu begehen. Anstatt des Esels bestimmte man den Pöbel als direkten Vollstrecker der grausamen Strafe.

In Rom befanden sich zu damaliger Zeit eine Menge Priapustempel, in deren nächster Nähe kleine Kerker waren, bestimmt, die Ehebrecherinnen zu ihrer Bestrafung aufzunehmen. War eine solche entdeckt, so wurde sie unter schändlichen Mißhandlungen nach einem dieser Orte geschleppt, je nach dem Viertel, dem sie angehörte, und gezwungen, durch eine kleine Tür in diesen Kerker zu treten, auf dessen Boden ein Lager aus Stroh aufgerichtet war. Sowie es Mitternacht geworden war, sammelte sich die Masse vor diesem Schandgebäude, an dessen Giebel angebrachte Eselsköpfe den Charakter des Hauses nur zu deutlich verrieten, und würfelten um die Reihenfolge der „Strafvollstrecker“. Jeder, den die Reihe traf, vollzog die Strafe an der Ehebrecherin, während die Menge durch die Fenster johlend dem Vorgang zusah. Man begreift, daß wenige solcher Frauen lebendig den Kerker verließen, und mit Abscheu wendet man sich von dieser Schande ab.

Die hörige Frau

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