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Jagd ! Wann, wie und wo ?

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Jagdschein und Co.

Nach Gesetz und Recht muss ein Jagdschein erworben werden. Zum Erwerb muss ein Kandidat einen Lehrgang in Praxis und Theorie mitmachen und eine praktische und schriftliche Prüfung, meistens vor einer unteren Jagdbehörde, ablegen.

Schwerpunkt der Ausbildung ist Waffenrecht, Waffenkunde, sowie der Umgang mit der Jagdwaffe. Mit dem Erwerb des Jagdscheins ist das Recht auf Erlangung einer Waffenbesitzkarte verbunden, die Voraussetzung zum Erwerb von Jagdwaffen.

Nach 3 Jahren praktischer Jagderfahrung als sogenannter Jungjäger und Erwerb des 4. Jahresjagdscheins ist der Jagdscheininhaber Jäger und jagdpachtfähig.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist das Jagdrecht in Deutschland an Grund und Boden gebunden. Damit nicht jeder in seinem Vorgarten jagen kann, wurde das Reviersystem eingeführt.

Das Reviersystem kennt Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke Eigenjagdbezirk nennt man alle zusammenhängenden land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke, die einer Person oder Personengemeinschaft gehören und - zusammen - eine bestimmte Mindestgröße, nach Bundesjagdgesetz v.75 Hektar., erreichen. Gemeinschaftliche-Jagdbezirke bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang nach Bundesjagdgesetz mindestens 250 Hektar umfassen. ( Landessrecht bricht Bundesrecht bezüglichd der Mindestgrössen!) Eigenjagdbezirke werden meistens von den Eigentümern selbst bejagt, können aber auch, bezüglich der Pachtlaufzeiten, frei verpachtet werden. Gemeinschaftliche-Jagdbezirke, deren gesetzliche Vertretung der Jagdvorstand ist, werden in der Regel ausgeschrieben und meistbietend verpachtet ( wohl eher versteigert), was öffentlich vor sich gehen kann oder im verdeckten Angebot.

Die Laufzeiten der Pachtverträge richten sich danach, ob eine Hochwildjagd ansteht, 12 Jahre Laufzeit; oder eine Niederwildjagd bei einer Laufzeit von 9 Jahren. Zwischen Ausschreibung und Unterschrift der Pachtverträge gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten und Dunkelfelder, auf die hier nicht eingegangen werden soll und kann. Der Preis wird bestimmt von Angebot und Nachfrage und Entfernung zu Großstädten. Hüten muss man sich vor den Jagdvorständen, die in der Regel geldgierig sind und auf Gleitklauseln und unmäßige Unterstützung der Dorfvereine drängen. Hingegen muss man bei Pachtung fiskalischer Jagden aufpassen, das man nicht die gesamte Pachtfläche zur Vermeidung von Verbissschäden auf eigene Kosten verdrahten muss, und dass die zuständige Forstbehörde nicht zu unverschämt mit ihrer Einflussnahme auf die Ausübung der Jagd wird.

Wie heißt es doch so schön:

Grüß Gott euch, grüne Auen

grüß Gott dich schöner Wald

wo unsere Blicke schauen

der Wunder mannigfalt

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Ansichten vom Rande der Jagd

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