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Leitsätze Nr. 23 bis 25 (13. April 1924)
Оглавление23. Der Mensch betritt, indem er durch die Todespforte geht, die geistige Welt, indem er von sich abfallen fühlt alles, was er durch die Sinne des Leibes und durch das Gehirn während des Erdenlebens an Eindrücken und an Seeleninhalten erworben hat. Sein Bewusstsein hat dann in einem umfassenden Tableau in Bildern vor sich, was an Lebensinhalt während des Erdenwandels in Form von bildlosen Gedanken in das Gedächtnis gebracht werden konnte, oder was zwar für das Erdenbewusstsein unbemerkt geblieben ist, doch aber einen unterbewussten Eindruck auf die Seele gemacht hat. Diese Bilder verblassen nach wenig Tagen bis zum Entschwinden. Wenn sie sich ganz verloren haben, so weiß der Mensch, dass er auch seinen Ätherleib abgelegt hat, in dem er den Träger dieser Bilder erkennen kann.
24. Der Mensch hat nach der Ablegung des Ätherleibes noch den Astralleib und das Ich als die ihm verbleibenden Glieder. Solange der erstere an ihm ist, lässt dieser von dem Bewusstsein alles das erleben, was während des Erdenlebens den unbewussten Inhalt der im Schlafe ruhenden Seele gebildet hat. In diesem Inhalt sind die Urteile enthalten, welche die Geistwesen einer höheren Welt während der Schlafzeiten dem Astralleib einprägen, die aber dem Erdenbewusstsein sich verbergen. Der Mensch lebt sein Erdenleben noch einmal durch, doch so, dass sein Seeleninhalt jetzt die Beurteilung seines Tuns und Denkens vom Gesichtspunkte der Geisteswelt aus ist. Das Durchleben geschieht rückläufig: erst die letzte Nacht, dann die zweitletzte und so weiter.
25. Die nach dem Durchgang durch die Todespforte im Astralleibe erlebte Lebensbeurteilung dauert so lange, wie die Zeit betragen hat, die während des Erdenlebens von dem Schlafe eingenommen war.