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Leitsätze Nr. 26 bis 28 (20. April 1924)

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26. Erst nach Ablegung des Astralleibes, nach der vollendeten Lebensbeurteilung, tritt der Mensch in die geistige Welt ein. In dieser steht er zu Wesenheiten rein geistiger Art in einer solchen Beziehung wie auf der Erde zu den Wesenheiten und Vorgängen der Naturreiche. Es wird im geistigen Erleben dann alles, was im Erdenleben Außenwelt war, zur Innenwelt. Der Mensch nimmt dann nicht bloß diese Außenwelt wahr, sondern er erlebt sie in ihrer Geistigkeit, die ihm auf Erden verborgen war, als seine Innenwelt.

27. Der Mensch, wie er auf Erden ist, wird im Geistgebiet Außenwelt. Man schaut auf diesen Menschen, wie man auf Erden auf Sterne, Wolken, Berge, Flüsse schaut. Und diese Außenwelt ist nicht weniger inhaltreich, wie die Erscheinung des Kosmos dem irdischen Leben erscheint.

28. Die im Geistgebiet vom Geiste des Menschen erbildeten Kräfte wirken in der Gestaltung des Erdenmenschen fort, so wie die im physischen Menschen vollbrachten Taten in dem Leben nach dem Tode als Seeleninhalt fortwirken.

Anthroposophische Leitsätze

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