Читать книгу Einführung in das Recht der katholischen Kirche - Sabine Demel - Страница 4

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Vorwort

Recht im Leben der Kirche – eine Erfahrungstatsache

I. Warum die katholische Kirche Recht hat – Rechtsbegründung

1. Recht und Kirchenrecht in ihrer Grundidee

1.1 Frieden und Freiheit als Aufgabe und Funktion von Recht

1.2 Die Ausrichtung an der Offenbarung als Eigenart des kirchlichen Rechts

1.3 Kirchliche Gesetze in der Spannung zwischen göttlicher und menschlicher Wirklichkeit

2. Die Herausforderung an Recht in einer Kirche der Liebe

2.1 Was Kirche als Liebesgemeinschaft meint

2.2 Was Recht aus der Liebesgemeinschaft machen kann

2.3 Was aus der Liebesgemeinschaft ohne Recht werden kann

2.4 Was Recht in einer Liebesgemeinschaft leisten kann

2.5 Was der Vorrang der Liebe vor dem Recht bedeutet

3. Unrechtes Recht und die Bedeutung von Gerechtigkeit, Gehorsam, Moral und Zwang

3.1 Das Phänomen unrechten Rechts

3.2 Die Notwendigkeit der Gerechtigkeit als personale Tugend

3.3 Der verantwortete (Un-)Gehorsam als Ausdruck der Gerechtigkeit als Tugend

3.4 Die Spannung zwischen Moral und Zwang als Grundlage für eine gerechte Rechtsordnung

4. Spezifizierte Theologie und modifiziertes Recht als Inhalt, Methode und Ziel des Kirchenrechts

4.1 Die Enttheologisierung des kirchlichen Rechts

4.2 Die Verbindung von Theologie und Recht

4.3 Die additive Verbindung von Theologie und Recht als dauernde Gefahr

4.4 Die innere Verbindung und Wechselwirkung zwischen Theologie und Recht als unabdingbare Notwendigkeit

5. Bezug und Abgrenzung von Moral, Recht und Kirchenrecht

5.1 Die Straftat des sexuellen Missbrauchs als Beispiel für die Relevanz der Verhältnisbestimmung

5.2 Verbindungs- und Trennungslinien

5.3 Die Kirche und der sexuelle Missbrauch – ein Resümee über die Verhältnisbestimmung

II. Wo die katholische Kirche Recht hat – Rechtsquellen

1. Der CIC/1983 und CCEO/1990

1.1 Die eine katholische Kirche als Gemeinschaft eigenberechtigter Kirchen

1.2 Das Konzept der Lex Ecclesiae Fundamentalis (LEF)

1.3 Codex Iuris Canonici (CIC)

1.4 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO)

2. Authentische Interpretationen

2.1 Das PCI bzw. PCLT als zuständige Behörde

2.2 Deklarative und konstitutive Interpretation

2.3 Kennzeichnung, Fundorte und Beispiele

III. Was für ein Recht die katholische Kirche hat – Rechtsgrundsätze

1. Das II. Vatikanische Konzil als Bezugsrahmen

1.1 Positivismus und Kasuistik vor dem Konzil

1.2 Recht als eine Dimension im Mysterium der Kirche seit dem Konzil

1.3 Theologische Grundlegung der rechtlichen Normen im CIC

1.4 Rechtliches Denken in der Theologie und Theologisches Denken im Recht heute

1.5 Die Bedeutung der Auslegung und Anwendung von Gesetzen

1.6 Kein Schlusspunkt des konziliaren Entwicklungsprozesses

2. Göttliches und menschliches Recht als zwei Grundarten kirchlichen Rechts

2.1 Naturrecht und Offenbarungsrecht als göttliches Recht

2.2 Gesetzesrecht und Gewohnheitsrecht als menschliches bzw. kirchliches Recht

3. Partikularrecht als Dezentralisierung und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips

3.1 Vielfalt partikularrechtlicher Quellen

3.2 Bedeutung und Ausmaß

4. Die gesetzwidrige Gewohnheit als kirchliche Rechtsquelle

4.1 Rechtsbildende Kraft

4.2 Voraussetzungen für die Entstehung

4.3 Korrektiv gegen Vereinheitlichung

5. Dispens, kanonische Billigkeit und Epikie als elastische Rechtsprinzipien

5.1 Dispens

5.2 Kanonische Billigkeit

5.3 Epikie

5.4 Bezug und Abgrenzung

5.5 Nachprüfbarkeit als Schutz vor Missbrauch

6. Das Heil der Seelen als oberstes Gesetz

6.1 Recht und Gesetz in Dienstfunktion

6.2 Gemeinschaftsperspektive unter Beachtung des/der Einzelnen

6.3 Prinzip der Rechtsanwendung

7. Von der Gesetzesnorm zur theologisch rückgebundenen Rechtsanwendung

IV. Welches Recht die katholische Kirche hat – Rechtsbereiche in exemplarischer Auswahl

1. Laien und ihre Mitwirkungsrechte in Theorie und Praxis

1.1 Der Wandel von der Hierarchie – zur Communio-Ekklesiologie auf dem II. Vatikanischen Konzil

1.2 Die Communio-Ekklesiologie in den Grundaussagen des CIC/1983

1.3 Die Hierarchie-Ekklesiologie in der rechtlichen Konkretisierung der kirchlichen Dienste und Ämter des CIC/1983

1.4 Von der kleruszentrierten zur laienorientierten Kirche als rechtliches Gebot der Stunde

1.5 Bischöfliche Selbstbindung an die Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte der Laien als erster konkreter Schritt

2. Rechtsschutz als Zusage ohne adäquate Ausgestaltung

2.1 Nichtzuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Verwaltungsmaßnahmen

2.2 Fehlende Verwaltungsgerichte

2.3 Vorwurf der Grundrechtsverletzung

2.4 Hierarchischer Rekurs als einziger Rechtsweg bei Verwaltungsmaßnahmen

2.5 Verfahrensschritte des hierarchischen Rekurses

2.6 Inadäquate Rechtsmittel bei Verstößen im Kontext von Nihil obstat und Lehrüberprüfung

3. Wiederverheiratete Geschiedene als Kirchenglieder im Abseits

3.1 Straftat der Bigamie im kirchlichen Gesetzbuch von 1917

3.2 Teilnahme am kirchlichen Leben ohne Zulassung zur Kommunion seit 1981

3.3 Diskussion über die Kriterien der Nichtzulassungzum Kommunionempfang seit 1983

3.4 Die Erinnerung an die Epikie durch die oberrheinischen Bischöfe 1993

3.5 Einschärfen der Kriterien der Nichtzulassungzum Kommunionempfang durch den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte 2000

3.6 Neuauflage des Vorschlags der oberrheinischen Bischöfe durch das Seelsorgeamt der Erzdiözese Freiburg 2013

3.7 Wahrheit und Barmherzigkeit in der Frage des Kommunionempfangs

3.8 Leben und Wirken in der Kirche außerhalb der Sakramente

3.9 Die Ermöglichung einer zweiten Ehe als Reformvorschlag

4. Der Papst und der Anspruch auf Unfehlbarkeit

4.1 Unfehlbarkeit in der Lehre des Papstes aufgrund der Unfehlbarkeit der ganzen Kirche

4.2 Dogma der Unfehlbarkeit im Lehren für den Konfliktfall und in Bindung an die Gesamtkirche

4.3 Strenge inhaltliche und formale Kriterien für eine unfehlbare Lehrentscheidung

4.4 Die weitere Suche nach der Wahrheit auch nach einer Lehrentscheidung

5. Die christliche Gehorsamspflicht im Bewusstsein der eigenen Verantwortung

5.1 Der christliche Gehorsam im Gesamt des Glaubens

5.2 Der Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung nach c.212 § 1 CIC

5.3 Die Meinungs(äußerungs)freiheit als Unterfall einer einseitigen Gehorsamspflicht nach c.212 § 2 und § 3 CIC

5.4 Reformvorschläge für c.212 CIC mit Hilfe der Lehre vom Glaubenssinn aller Gläubigen

6. Der Zölibat als verpflichtender Ausdruck der ungeteilten Hingabe an Gott

6.1 Die Gedanken der kultischen Reinheit und ungeteilten Hingabe als Wurzeln

6.2 Die Verbindung von Charisma und Verpflichtung auf dem II. Vatikanischen Konzil

6.3 Rechtspflicht um des Himmelreiches willen für die Kleriker im CIC/1983

6.4 Auf die Bischöfe eingeschränkte Pflicht im CCEO/1990

7. Abtreibung zwischen Straffreiheit und Exkommunikation

7.1 Jedwede Tötung der unreifen Leibesfrucht nach der Empfängnis als kirchliche Straftat

7.2 Erfolg und Vorsatz als Voraussetzungen für die Strafbarkeit

7.3 Gleiche Strafandrohung für wesentliche Tatbeteiligung in moralischer oder physischer Weise

7.4 Die Diskussion über die Schwangerschaftskonfliktberatung als Tatbeteiligung

7.5 Straffreistellungsgründe trotz Vorsatz und Erfolg

7.6 Die Tatstrafe der Exkommunikation für alle wesentlich an der Tat Beteiligten

7.7 Der Strafnachlass der Exkommunikation

7.8 Zwischen Lebensrecht des ungeborenen Kindes und Konfliktlage der Mutter

8. Frauen im Spagat von Gleichwertigkeit und Nichtzulassung zur Weihe

8.1 Der Weg zur rechtlichen Gleichwertigkeit von Frauen

8.2 Gleichwertigkeit und die Diskussion um die Frauenordination

8.3 Die praktische Umsetzung der Gleichwertigkeit als Zeichen der Zeit

Recht leben in der Kirche – eine Gabe und Aufgabe aller

Verzeichnisse

Abkürzungen

Quellen und Literatur

Stichworte

Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils

Canones

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