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Vorwort

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Warum diese Einführung in das Recht der katholischen Kirche? Wir haben doch schon drei neue Einführungswerke: Norbert Lüdecke, Georg Bier, Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung, Stuttgart 2012; Heinrich de Wall, Stefan Muckel, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, München 32012; Urs Brosi, Recht, Strukturen, Freiräume, Zürich 2013! Daher ist zu Recht die Frage zu stellen: Worin liegt denn die Besonderheit der vorliegenden Einführung?

Wie jedes andere Fachbuch trägt es die Handschrift seiner Verfasserin. Ihr Anliegen ist es, Interesse für das spannende Fachgebiet des Kirchenrechts zu wecken, das mehr ist als eine Ansammlung von Gesetzesnormen, die es zu verstehen oder schlicht zu befolgen gilt. Als dynamische Beziehungsrealität einer Gemeinschaft ist jedes Recht darauf angewiesen, dass lebendig mit ihm umgegangen wird. In diesem Sinne soll diese Einführung von Anfang an zu kritischem Denken und einem lebendigen Umgang mit dem kirchlichen Recht befähigen und ermutigen. Dieses Anliegen spiegelt sich auch in der inhaltlichen und didaktischen Konzeption des Buches wider.

Inhaltlich werden nicht nur konkrete Regelungen vorgestellt, sondern auch ihre Grundlagen theologischer und rechtlicher Art herausgearbeitet sowie ihre Grenzen und Reformbedürftigkeit geprüft. Auf diese Weise wird der Blick auf das geltende Recht kontinuierlich mit der Suche nach einem besseren Recht der christlichen Freiheitsordnung verbunden. Als durchgehende Perspektive wird dadurch deutlich gemacht, dass der Rechtsgemeinschaft und jedem einzelnen Mitglied nicht nur eine Verantwortung vor den Rechtsnormen, sondern auch für die Rechtsnormen zukommt. Darüber hinaus wird das Recht der katholischen Kirche so reflektiert und dargestellt, dass zugleich Verbindungs- und Unterscheidungslinien zum weltlichen Recht aufgezeigt werden.

Die Inhalte werden didaktisch in dreifach gestufter Form präsentiert. Die Unterteilung in Grundzüge, Quellentexte und Anregungen zum Weiterdenken ist anhand des unterschiedlichen Schriftbildes leicht erkennbar. Dadurch hat der/die Lesende die Wahl, sich auf die Lektüre und das Studium der Grundzüge zu konzentrieren, um sich ein elementares Wissen und Verständnis für das Recht im Allgemeinen und speziell für das Kirchenrecht anzueignen. Oder der/die Lesende nutzt das Angebot, an den entsprechenden Stellen maßgebliche Quellentexte nachzulesen, um so noch besser mit der theologischen und spezifisch kirchenrechtlichen Fachsprache wie auch Denkweise vertraut zu werden. Optisch sind die Quellentexte an dem grau hinterlegten Kasten leicht zu erkennen. Ihre Lektüre erleichtert das Verständnis, weil in ihnen die Kernpunkte zusammengefasst sind, die vorher entfaltet oder anschließend problematisiert werden. Schließlich kann der/die Lesende auch der Einladung folgen, sich mit anderen Auffassungen oder weiterführenden Aspekten der vorher dargestellten Thematik auseinanderzusetzen. Diese Einladung wird stets mit dem Hinweis Weiterdenken am Textrand in Verbindung mit einem grauen Balken entlang des entsprechenden Textes ausgesprochen, kann aber problemlos ausgeschlagen werden, ohne deshalb beim nachfolgenden Text in Verständnisschwierigkeiten zu geraten.

Durch diese dreistufige Konzeption ist die Einführung sowohl für theologisch und kirchlich Versierte als auch für neugierige Einsteiger Innen geeignet. Sie wendet sich daher an Studierende der katholischen Theologie für den Magister bzw. die Magistra Theologiae und für das Lehramt Religion an der Sekundarstufe I und II, aber auch an Studierende der Rechtswissenschaften ebenso wie an kirchlich Engagierte und Beschäftigte in der katholischen Kirche sowie an Schüler Innen und Lehrer Innen von W-Seminaren im Fach „Katholische Religionslehre“ an Gymnasien. Sie alle können sich mit dieser Einführung ein grundlegendes Wissen erwerben über die Chancen und Gefahren von Recht in Gesellschaft und Kirche sowie über die Möglichkeiten, verantwortungsbewusst und kreativ mit (kirchen)rechtlichen Normen umzugehen.

Für ihre zahlreichen konstruktiven Hinweise bei der Konzeption und Ausgestaltung des Buches, die Erstellung der Register und die Korrekturarbeiten bei der Endredaktion danke ich insbesondere den Herren Michael Pfleger (wissenschaftlicher Mitarbeiter) und Matthias Steindl (nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskraft) sowie den studentischen Hilfskräften Frau Susanne Fiedler, Herrn Stefan Knott, Frau Sabrina Tutschke und Frau Brunner (Sekretariat).

Einführung in das Recht der katholischen Kirche

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