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Eine Mehrlingsschwangerschaft wird hierzulande immer als Risikoschwangerschaft eingestuft.

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Risikoschwangerschaften

Anhand eines Frage-Antwort-Katalogs erheben Ärztin oder Hebamme bei der ersten Vorsorgeuntersuchung eine Anamnese, um auf Basis Ihrer persönlichen Gesundheitsgeschichte herauszufinden, ob Risiken für die Schwangerschaft bestehen.

Wenn ein Kreuz auf der Ja-Seite auftaucht, bedeutet dies für Sie aber noch lange nicht, dass tatsächlich Komplikationen auftreten werden. In Deutschland werden im Vergleich zu anderen Ländern sehr viel schneller Risiken gesehen. Daher ist es für Sie wichtig, ganz klar zwischen theoretischen Risiken, wie zum Beispiel einem höheren Alter (über 35 Jahren) oder einer Allergie, und wirklich akuten Risiken, etwa einer bestehenden schweren Erkrankung, zu unterscheiden. Lassen Sie sich die Befunde und ihre möglichen Folgen von der Ärztin oder Hebamme daher ausführlich erklären.

In den meisten Fällen gilt der Befund »Risikoschwangerschaft« lediglich als Anlass, die Frau in den Monaten bis zur Geburt besonders sorgfältig zu überwachen. Sie wird dementsprechend etwas engmaschiger betreut und man wird vielleicht mehr Vorsorge- oder Zusatzuntersuchungen durchführen, die die Schwangere normalerweise selbst tragen müsste, deren Kosten nun aber die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Ab wann gilt eine Schwangerschaft als riskant?

Kriterien für die Einstufung als Risikoschwangerschaft sind vielfältig. Zu ihnen zählen zum Beispiel:

 Das Alter der werdenden Mutter (unter 18 sowie über 35 Jahren)

 Mehrlingsschwangerschaft

 Probleme im Verlauf einer oder mehrerer vorangegangener Schwangerschaften

 Vielgebärende (mehr als vier Geburten)

 Chronische Krankheiten, zum Beispiel Diabetes, Asthma oder Schilddrüsenerkankungen

 Medikamenteneinnahme

 Andauernder Konsum von Nikotin, Alkohol oder Drogen

Verschiedene Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft können zudem dazu führen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt als Risikoschwangerschaft eingestuft wird. Hierzu gehören:

 Gestose, eine spezielle Schwangerschaftserkrankung, umgangssprachlich auch als Schwangerschaftsvergiftung bezeichnet (>)

 schwerer Eisenmangel (Eisenmangelanämie)

 Schwangerschaftsdiabetes

 Blutungen der Gebärmutter

 Rhesusunverträglichkeit (>)

 ein deutlich zu großes oder zu kleines Baby

 eine eindeutig gebärunfähige Lage des Babys (Querlage)

 vorzeitige Wehen (drohende Frühgeburt)

 Zervixinsuffizienz (Schwäche des Muttermunds, drohende Frühgeburt, >)

WISSEN SPEZIAL Screening-Tests

In der Schwangerschaft werden verschiedene Laboruntersuchungen durchgeführt, um mögliche Risiken für Mutter und Kind so früh wie möglich zu erkennen und gegebenenfalls einer Erkrankung des Ungeborenen vorbeugen zu können. Einige dieser sogenannten Screening-Tests werden im Rahmen der gesetzlichen Schwangerenvorsorge routinemäßig durchgeführt, andere sind Teil von IGeL-Leistungen (>). Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen.

Blutgruppenzugehörigkeit

Ihre Blutgruppe wird mit dem Rhesusfaktor bestimmt. Er kann positiv (D+) oder negativ (D-) sein. Sollte Ihr Rhesusfaktor negativ sein, können Sie Antikörper gegen das Blut Ihres Kindes bilden, sofern dieses Rhesus-positiv ist. Das Problem dabei: Wenn Sie später noch einmal schwanger werden, hätten Sie so viele Antikörper gegen Rhesus-positives Blut ausgebildet, dass Ihr Ungeborenes gefährdet würde. Um das zu verhindern, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Woche eine Rhesus-Prophylaxe. Sie soll Antikörper »abpuffern«, denn noch ist nicht klar, welche Blutgruppe Ihr Kind besitzt. Diese wird erst nach der Geburt anhand des Nabelschnurbluts bestimmt. Ist Ihr Baby Rhesus-positiv, erhalten Sie dann nochmals eine Spritze zur Rhesus-Prophylaxe. Gleiches gilt für alle Situationen, in denen es zu einem Blutaustausch zwischen Ihnen und Ihrem Kind kommen könnte, also bei Eingriffen wie einer Fruchtwasserpunktion, bei einer äußeren Wendung oder bei Blutungen.

Antikörper-Suchtest

Bei diesem Screening wird nach Antikörpern gegen fremde Blutbestandteile gesucht. Das ist besonders bei Rhesus-negativen Müttern relevant. Sollte bereits ein Kontakt mit kindlichem Blut stattgefunden haben, muss die Schwangerschaft enger überwacht werden. Der Antikörper-Suchtest wird insgesamt zweimal durchgeführt: zu Beginn der Schwangerschaft sowie zwischen der 24. und 27. Woche.

Röteln

Eine Rötelninfektion ist vor allem in der Frühschwangerschaft für Ihr Kind sehr gefährlich, denn dann kann es bleibende Schäden wie Taubheit, Erblindung, Organschäden und geistige Entwicklungsstörungen davontragen. Auch eine Fehl- oder Frühgeburt ist möglich. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob Sie gegen das Rötelnvirus immun sind, entweder weil Sie geimpft wurden oder weil Sie die Krankheit selbst durchgemacht haben.

Der Titer des Röteln-Hämagglutinationshemmtests (HAH) sollte mehr als 1 : 16 betragen, anderenfalls muss eine Risikominimierung erfolgen, indem Sie sich von Personen mit unklaren Erkrankungen fernhalten. In Berufen, bei denen man häufiger Kontakt zu Kindern hat, etwa als Erzieherin, Kinderpflegerin oder Lehrerin, sollte bei fehlender Rötelnimmunität ein Beschäftigungsverbot erfolgen oder es sollten regelmäßig Antikörper (Immunglobuline) verabreicht werden, die den Virus »abfangen«. Im Wochenbett kann dann geimpft werden.

Chlamydien

Chlamydien sind Bakterien, die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden und häufig unbemerkt bleiben. Eine chronische Infektion kann zu Unfruchtbarkeit führen.

In der Schwangerschaft können Chlamydien Frühgeburten bedingen. Zudem kann sich Ihr Baby unter der Geburt anstecken, was eine Augen- und/oder Lungenentzündung zur Folge hätte. Wenn daher im Urin der Schwangeren Chlamydien entdeckt werden, erfolgt eine Behandlung mit Antibiotika. Auch Ihr Partner muss dann mitbehandelt werden, sonst kann er Sie beim Sex immer wieder anstecken.

HBs-Antigen

Eine chronische Hepatitis-B-Infektion bleibt ebenfalls oft unbemerkt. Das Baby kann sich aber während der Geburt anstecken und schwer erkranken. Dies lässt sich bei positivem Befund durch eine Impfung des Babys direkt nach Geburt verhindern.

LSR (Syphilis)

Die Lues-Such-Reaktion, kurz LSR, zeigt an, ob die Frau mit dem Syphilis-Erreger infiziert ist. Wird die Geschlechtskrankheit nicht mit Antibiotika behandelt, kann sich das Ungeborene infizieren und schwere Fehlbildungen davontragen. Auch Früh- und Totgeburten können durch den Lues-Erreger verursacht werden.

HIV

Ein HIV-Test sollte jeder Schwangeren angeboten werden. Im Mutterpass wird dabei nicht das Ergebnis vermerkt, sondern lediglich notiert, ob der Test durchgeführt wurde. Bei einer bestätigten HIV-Infektion kann durch Medikamenteneinnahme und gute Geburtsplanung häufig die Übertragung auf das Kind verhindert werden.

OGTT

Dieser Test dient dem Ausschluss eines Diabetes mellitus, der in der Schwangerschaft bei immerhin 3,7 Prozent aller Frauen auftritt und als Gestationsdiabetes bezeichnet wird.

Die Durchführung des Screening-Tests erfolgt zwischen der 24. und 28. Woche und beruht auf der Messung des Blutzuckerspiegels nach Belastung mit einer Zuckerlösung. Ergibt die Blutuntersuchung, dass ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt, müssen Sie Ihren Blutzucker im Alltag entweder durch gezielte Ernährung kontrollieren oder unter Umständen sogar Insulin spritzen.

Streptokokken-Abstrich

Streptokokken-Bakterien der Gruppe B können die Vagina besiedeln und machen in der Regel keine Beschwerden. Bei einer Geburt kann es allerdings zu einer Übertragung auf das Neugeborene kommen und bei diesem zu einer schweren Infektion führen. Bei positivem Abstrich wird daher prophylaktisch während der Geburt ein Antibiotikum verabreicht und das Kind in den ersten Tagen mittels Temperaturkontrollen überwacht. Der Streptokokken-Abstrich ist eine IGeL-Leistung, die Kosten von derzeit rund 20 Euro müssen Sie selbst tragen.

Toxoplasmose und CMV

Diese beiden Untersuchungen sind ebenfalls IGeL-Leistungen (Kosten: jeweils etwa 15 Euro), sofern kein Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt.

Eine Infektion mit Toxoplasmose (>) kann eine Fehlgeburt oder schwere Erkrankung des Ungeborenen auslösen. Das Cytomegalie-Virus (CMV) ist für das Ungeborene ebenfalls sehr gefährlich. Sollten Sie keine Antikörper besitzen, ist, soweit möglich, von einem engen Kontakt mit kleinen Kindern abzuraten. Denn sie sind die Hauptüberträger des Virus, oft ohne selbst die grippeähnlichen Krankheitssymptome aufzuweisen. Sollten Sie mit Kindern arbeiten, etwa als Erzieherin, übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Untersuchung. Ansonsten müssen Sie sie selbst tragen.


Blutabnehmen ist unangenehm, aber wichtig, weil das Blut viele mögliche Risiken für das Baby aufdeckt.

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