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Geleitwort von Prof. Dr. Hans-Peter Füssel

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Univ.-Prof. an der HU Berlin a. D., Assoziierter Wissenschaftler am DIPF – Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation

Die Unfallversicherung zählte für das Jahr 2017 bei rund 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen insgesamt rund 877 000 Unfälle, immerhin 105 Unfälle je 1 000 Schüler.1 Nicht jeder Unfall ist Folge einer Aufsichtspflichtverletzung – aber er könnte es sein (ist es aber in der weit überwiegenden Mehrzahl nicht!). An dieser Stelle beginnt möglicherweise ein unheilvoller Prozess, der gespeist wird von der Besorgnis und Unsicherheit von Lehrkräften, und der zunehmend befeuert wird von der Vorstellung der Eltern und Kinder, dass für jeden Unfall immer eine andere Person (zumindest mit) verantwortlich sein muss. Der oder diejenige, dem diese Verantwortung zugeschrieben wird, ist die betreffende Lehrkraft. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist Aufklärung der erste Schritt – entsprechend wichtig sind Werke, die über das Thema umfassend und verlässlich informieren, wie dieses vorliegende Buch.

Aufklärung und Information müssen aber doppelt gedacht und praktiziert werden: einerseits durch die Vermittlung von Wissen über die Regelungen der Aufsichtspflicht, andererseits durch die Nutzung dieses Wissens, um Lehrkräfte zu stärken, bei ihrem täglichen Handeln, aber auch im selbstbewussten Umgang mit Beschuldigungen. Die Informationen, die dieses Buch bietet, können dabei eine gute Grundlage für das notwendige Vertrauen in das eigene Handeln sein, auch indem sie mit Kolleginnen und Kollegen erörtert werden.

Dabei wird sich herausstellen, dass „das mit der Aufsichtspflicht“ trotz der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen viel klarer geregelt ist, als man oft meint: Vorschriften schützen die Lehrkraft, die sich vernünftig und überlegt verhalten hat (normal also), und für die Bewältigung eines dennoch eingetretenen Schadens besteht ein nicht ganz einfach strukturiertes, aber letztlich dem Geschädigten helfendes System von Unterstützungen.

Um dieses zu verstehen, muss man nicht gleich Jura studieren, sondern sich informieren, sich austauschen und auch ab und an das Wissen auffrischen. Dazu kann und soll das vorliegende Buch beitragen, dem ich eine gute Resonanz und Akzeptanz bei den denjenigen wünsche, für die es geschrieben wurde: für die Lehrerinnen und Lehrer, in der Ausbildung ebenso wie im aktiven Dienst.

1 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): Statistik – Schülerunfallgeschehen 2017, Berlin 2018, S. 6.

Schulrecht in der Praxis: Aufsichtspflicht und Haftung

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