Читать книгу Kenne deinen Wert! - Susan J. Moldenhauer - Страница 28

Außer- und übertarifliche Leistungen

Оглавление

Wenn es um Geschlechtergerechtigkeit und das thematische Fundament für unser Buch hier – gleiches Gehalt für gleiche Arbeit – geht, wirst du bestimmt schon gelesen oder gehört haben: »Bei Tarifverträgen gibt es keine Ungleichheit, schließlich wird im tariflichen Gehaltsgefüge kein Unterschied zwischen Frau und Mann gemacht.« So tönt es vor allem aus Richtung der Gewerkschaften, die sich auf dem Arbeitsmarkt für ihre Tarife starkmachen. Doch da gibt es einen Haken: Erstens sind auch in tarifgebundenen Unternehmen die Gehälter von Führungskräften, die außerhalb des Tarifgefüges bezahlt werden, frei verhandelbar und zweitens gibt es auch innerhalb des tariflichen Rahmens frei verhandelbare Posten, nämlich die im Folgenden beschriebenen Zulagen und Leistungen.

Und diese über die tariflichen Leistungen hinausgehenden außer- oder übertariflichen Zulagen oder Leistungen solltest du in den Blick nehmen und für dich verhandeln. In der Praxis werden die Begriffe häufig miteinander verwechselt, aber es gibt Unterschiede.

Übertarifliche Zulagen können aus verschiedenen Gründen mit einzelnen Beschäftigten oder mit einer Gruppe von Beschäftigten vereinbart werden. Rechtsgrundlage der Zahlung können der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die betriebliche Übung sein. Zudem spielen das AGB-Recht, die im Arbeitsrecht geltenden Generalklauseln, wie der § 138 BGB, sowie der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Gewährung der Zulagen eine Rolle.22

Die Zulagen können aus unterschiedlichen Gründen vereinbart werden:

•Zulagen für Arbeit zu besonderen Zeiten (Nacht-, Wechselschicht-, Sonn-, Feiertagszulage)

•Erschwerniszulage (Arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen, wie Lärm, Schmutz, Hitze, Kälte, oder bei psychischen Belastungen)

•Arbeitsmarktzulage (weil Arbeitskräfte zum üblichen Entgelt nicht zu bekommen sind)

•Leistungszusage (freiwillige Leistung des Arbeitgebers)

Die Leistungszusage kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung aufgrund einer arbeitsvertraglichen Einzelabrede, Gesamtzusage, Einheitsregelung oder betrieblichen Übung zusätzlich zum Grundentgelt gewährt werden. Sie erfolgt bei besonderer Leistung oder um Leistungsanreize zu setzen.

Hier solltest du in deinem Interesse verhandeln. Dazu helfen dir folgende Gedanken:

•Mit welchen Leistungen oder Kenntnissen bin ich als Arbeitnehmerin besonders wertvoll für meinen Arbeitgeber?

•Welchen Anreiz kann mein Arbeitgeber setzen, damit mein Know-how im Unternehmen bleibt?

•Welche Mehrleistung (qualitativ oder quantitativ) habe ich in den letzten drei bis sechs Monaten erbracht?

•Welche gute Idee habe ich eingebracht?

Von Außertarif-Angestellten (auch AT-Angestellte) sprechen wir, wenn diese nicht mehr nach dem Tarif ihres Arbeitgebers, sondern über die höchste Entgeltgruppe des Tarifvertrages hinausgehend bezahlt werden. Dieser Fall tritt ab einem gewissen Aufgabenspektrum ein. Ab wann eine Stelle als AT eingestuft wird, regelt der Tarifvertrag. Für dich als AT-Angestellte hat das entsprechende Folgen: Verbunden mit deinem höheren Gehalt übernimmst du deutlich anspruchs- und verantwortungsvollere Aufgaben. Überstunden werden vorausgesetzt und meist mit deinem Gehalt abgegolten, es sei denn, du hast hier gut verhandelt. Zudem musst du Sonderzahlungen, die im Tarifvertrag automatisch geregelt waren, individuell aushandeln. Die Differenz deines Gehalts zur höchsten tariflichen Vergütungsgruppe wird in Form des sogenannten Abstandsgebots in einer Größenordnung in Prozent definiert. Meist liegt diese bei 10 bis 25 Prozent. Aber auch hier gilt: Ausnahmen und dein Verhandlungsgeschick bestätigen die Regel.

Folgende Punkte gilt es, genau zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln:

•Gibt es in deinem Unternehmen eine Vertretung für die AT-Angestellten?

•Gibt es eine Vertretung für AT-Angestellte, die die Gehaltsbänder verhandelt (hat)?

•Informiere dich über die Größenordnung des für deine Position relevanten Gehaltsbandes.

•Sind für die AT-Angestellten zusätzliche Leistungspakete, Gratifikationen, Prämien verhandelbar?

•Gibt es Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

•Werden Überstunden zusätzlich abgegolten?

•Mit wie vielen Überstunden ist realistisch zu rechnen?

Kenne deinen Wert!

Подняться наверх