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Vorüberlegungen

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I. In dieser umfangreichen Klausur sind die Voraussetzungen einer wirksamen Eheschließung darzustellen sowie die Möglichkeiten der Beendigung einer Ehe (Eheaufhebung/Scheidung). Des Weiteren ist darauf einzugehen, welche Rechtsfolgen mit der Beendigung einer Ehe verbunden sind, wobei Getrenntlebensunterhaltsansprüche explizit nicht zu prüfen sind.
II. Problematisch ist hier insbesondere, die prüfungsrelevanten Punkte an den jeweils passenden Stellen zu diskutieren. Häufig wird der Fehler gemacht, im Rahmen der Prüfung einer wirksamen Eheschließung sämtliche diesbezüglich existierenden Soll-Vorschriften zu zitieren. Tatsächlich ist eine Ehe jedoch bereits wirksam geschlossen, wenn sich: 1. zwei volljährige (vgl. § 1303) Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts (vgl. § 1353), 2. vor einem mitwirkungsbereiten Standesbeamten 3. gegenseitig den Eheschließungswillen erklären (vgl. § 1310).
III. Zeitleiste: [Bild vergrößern]
Klausurenkurs im Familien- und Erbrecht

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