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Literatur- und Quellenhinweise

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Das Buch schlägt einen weiten Bogen über Gebiete, die von einer jeweils sehr differenzierten Spezialforschung bearbeitet werden. Dabei wird hier der Vermittlung für den Laien der Vorrang vor der Präzision des Spezialisten gegeben.

Literaturhinweise können in einem Lehrbuch nur exemplarisch sein. Die gegebenen erleichtern nach oder parallel zur Lektüre dieses Buches die Vertiefung der jeweiligen Themen. Der aktuelle Stand der Forschung zu einem rechtshistorischen Thema kann sich aber – so wie in jeder Wissenschaft – nur erschließen aus einem Zusammenspiel der Darstellungen in Monographien, Handbüchern, Lexika u.s.w. mit den einschlägigen Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften und Festschriften. Die in den einzelnen Kapiteln angegebene Literatur will eigenständige Recherche nicht entbehrlich machen, sondern anregen.

Es wird zunächst vorab eine Auswahl allgemeiner Darstellungen, Quellen und Hilfsmittel benannt, die als grundlegend für größere Abschnitte anzusehen sind und welche auch dabei helfen, weitere Literatur aufzufinden.

In den einzelnen Kapiteln dieses Buches gibt es speziellere Hinweise. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit als Studienbuch wurden insbesondere die Hinweise auf andere Lehrbücher und Nachschlagewerke in den Fußnoten gegenüber der Bearbeitung von Ebel/Thielmann reduziert. Stattdessen gibt es nun am Anfang der Kapitel jeweils einige Empfehlungen zur Vertiefung.

Die Berücksichtigung fremdsprachiger Werke kann von Studierenden (also von dem vorrangigen Adressatenkreis dieses Buches) wohl noch nicht erwartet werden, in einem fortgeschrittenen Stadium der Forschung ist sie jedoch unbedingt zu empfehlen. Ein Überblick würde hier allerdings den Rahmen sprengen.

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