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2.10 Förderung

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Einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entwicklung im Energiesektor haben die politischen Rahmenbedingungen, die von Seiten der Regierung vorgegeben werden. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung alternativer Energietechniken ist dabei die Förderpolitik. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, Einführung 1. April 2000) beispielsweise hat erheblich zum Aufschwung der regenerativen Energien beigetragen.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird geregelt, dass Stromerzeuger das Recht erhalten, Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz einzuspeisen. Die Netzbetreiber sind dabei verpflichtet, eine festgelegte Mindestvergütung an den Erzeuger zu zahlen. Die Kosten dafür werden auf alle Stromkunden verteilt. Es handelt sich daher also um keine staatliche Beihilfe, keine Subvention. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden sind im Jahr 2003 in einem Durchschnittshaushalt Mehrkosten infolge des EEG in Höhe von 13 Euro angefallen.

Anlässlich der Novellierung des EEG entwickelte sich zum Ende des Jahres 2003 eine lebhafte Diskussion zwischen Politik und Energiewirtschaft über die Weiterführung dieses politischen Instruments. Anfang November kam es schließlich zu einer Einigung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium, dass das EEG als Instrument im Kern erhalten bleiben soll. Ziel des neuen Gesetzes ist es nun, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Die Details standen allerdings im Mai 2004 noch nicht fest, da im Bundesrat der Vermittlungsausschuss zur Klärung strittiger Punkte angerufen wurde.

Im Bereich der Solarenergie war es bereits zuvor zu einer Sonderregelung gekommen. Damit der befürchtete Fadenriss in der Photovoltaik-Branche nach Auslaufen des 100.000-Dächer-Solarstromprogramms Mitte 2003 verhindert wurde, beschloss Ende November der Bundestag mit den Stimmen der Union das „Solarstrom-Vorschaltgesetz“. Das Gesetz konnte somit zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Diese Extralösung für diesen Energiesektor war notwendig geworden, weil Verzögerungen bei der Einigung auf die EEG-Novelle ansonsten zu einer Förderlücke mit argen Problemen im PV-Bereich geführt hätten.

Eine weitere staatliche Maßnahme zur Unterstützung der erneuerbaren Energien ist die Biomasse-Verordnung (BiomasseV), die am 28. Juni 2001 im Rahmen des EEG in Kraft getreten ist. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind.

Bereits im September 1999 war das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (MAP) aufgelegt worden und unterstützt seitdem die breite Markteinführung vor allem im Wärmemarkt. Das Programm fördert den stärkeren Einsatz von

• Solarkollektoranlagen,

• Photovoltaikanlagen für Schulen,

• Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse,

• Anlagen zur Nutzung der oberflächenfernen Geothermie,

• Biogasanlagen und

• Kleinen Wasserkraftanlagen.

Im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden vorwiegend Maßnahmen zur Wärmedämmung und zur Modernisierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden des Altbaubestandes gefördert, die zur Energieeinsparung beitragen.

Weitere staatliche Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien sind:

• die ökologische Steuerreform (ÖSR),

• die Energieeinsparverordnung (EnEV),

• das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) und

• das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP).

Durch die ökologische Steuerreform werden die grundsätzlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Energieeffizienzsteigerung verbessert. Die Energieeinsparverordnung fördert speziell bei Gebäuden den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung, während das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz insbesondere die gleichzeitige Nutzung von elektrischer und thermischer Energie unterstützt.

Die zunehmende Bedeutung des Bereiches Erneuerbare Energien lässt sich in Deutschland unter anderem auch anhand der Entwicklung der bereitgestellten Finanzmittel in den letzten Jahren ablesen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte ursprünglich im Februar 2002 erklärt, er wolle einen neuen Forschungsschwerpunkt zur weiteren Entwicklung der erneuerbaren Energien vorstellen, für den zunächst nur 30 Mio. Euro bereitstünden, die aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung stammten. Im November 2002 wurde dann verlautbart, dass im Jahr 2003 zusätzlich 12,65 Mio. Euro von der Bundesregierung für Forschung und Markteinführung nachwachsender Rohstoffe ausgegeben würden. Damit erhöhten sich die Haushaltsmittel allein im Forschungsbereich von 26 auf 32 Mio. Euro und für die Markteinführung von 10 auf 16,65 Mio. Euro.

Im Laufe des Jahres 2003 wurde weiterhin deutlich, dass für das 100.000-Dächer-Programm deutlich mehr Mittel als ursprünglich eingeplant notwendig würden. Aus den zuvor vorgesehenen 17,6 Mio. Euro allein für Solarstrom wurden schließlich 27 Mio. Euro.

Rückwirkend betrachtet sind letztlich für Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien im Jahr 2003 etwa 59 Mio. Euro von staatlicher Seite investiert worden.

Für die weitere Entwicklung ist der Gesamtetat nochmals um über 10 Prozent auf 66 Mio. Euro angehoben worden, allerdings nicht für die Solarenergie. Die PV-Branche muss im Jahr 2004 mit rund 25 Mio. Euro auskommen, die Solarthermie-Branche mit 8 Mio. Euro. Das ergibt einen Rückgang bei der Solarwärme um 20 Prozent nach 10,4 Mio. Euro im Jahr 2003.

Während es vor zwei bis drei Jahren noch so aussah, als wenn Europa eine Führungsrolle in diesem Bereich übernehmen könnte, sind mittlerweile die USA und Japan bei der Brennstoffzellen-Forschung weltweit führend. Dies liegt im Falle der USA hauptsächlich an den ersten Anwendungen im Verteidigungssektor sowie in der Luft- und Raumfahrt.

Die amerikanischen Programme Freedom Car und die Allianz für Keramik-Brennstoffzellen erhielten zum Beispiel 150 Mio. Euro beziehungsweise 30 Mio. Euro an Fördergeldern. Für das Projekt Freedom Car soll insgesamt 1,7 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Auf besondere Aufmerksamkeit stoßen auch die Aktivitäten des ehemaligen Schauspielers und derzeitigen Gouverneurs von Kalifornien, Arnold Schwarzenegger. Er hatte im Wahlkampf von so genannten H2-Korridoren gesprochen und scheint diese auch tatsächlich realisieren zu wollen. An jeder kalifornischen Autobahn soll im Abstand von höchstens 20 Meilen eine Wasserstoff-Tankstelle entstehen. Bei einem Netz von insgesamt 200 Tankstellen, die jeweils 300.000 bis 500.000 $-US kosten, entstünden dadurch Gesamtkosten in Höhe von 100 Mio. $-US, die Schwarzenegger unter anderem mit Hilfe von Wirtschaftsunternehmen aufbringen will.

In Japan sieht es so aus, dass für ein 28-Jahre-Programm (1993 bis 2020) insgesamt 2,4 Mrd. Euro aufgewendet werden.

Die Anstrengungen der Europäischen Union (EU) waren lange Zeit wenig strukturiert und galten eher als unterfinanziert und zersplittert. Im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technik liegen die staatlichen Investitionen der EU derzeit bei etwa 50 bis 60 Mio. Euro jährlich. Dies ist im Vergleich zu den USA (340 Mio. jährlich) und zu Japan (300 Mio. jährlich) nicht annähernd gleich viel.

Es gibt jedoch Hinweise, dass sich dies ändern könnte. Im 6. EU-Rahmenprogramm sollen die Mittel für Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Forschung im Rahmen der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation erheblich aufgestockt werden.

Im November 2003 stellte die Europäische Kommission dazu einen umfassenden Aktionsplan vor, in dem es darum geht, mit welchen Mitteln Investitionen in Netze und Wissen in der gesamten Europäischen Union angekurbelt werden müssen. Beabsichtigt ist, die EU bei Innovationen und technologischen Fortschritten an die Spitze zu bringen, und zwar dadurch, dass in den Jahren 2005 bis 2015 gezielt pan-europäische Projekte in diesen Bereichen eingeleitet werden.

Dazu zählt das Projekt Hypogen, das die Errichtung einer großen Testanlage zur Produktion von Wasserstoff und Strom beinhaltet (Budget 1,3 Mrd. Euro), während das Projekt Hycom die Einrichtung einer begrenzten Zahl von „hydrogen communities“ in der EU zum Ziel hat (Budget 1,5 Mrd. Euro). Wasserstoff soll als Quelle für die Strom- und Wärmeproduktion sowie als Fahrzeugkraftstoff dienen. [Altmann, 2003]

Ein weiterer Schritt ist die Gründung einer Wasserstoff-Forschungsplatt-form der Europäischen Kommission, die im Januar 2004 in Brüssel vorgenommen wurde. Kommissionspräsident Romano Prodi nannte das Ereignis einen Meilenstein für alle in Europa, die an Wasserstoff und Brennstoffzellen interessiert seien. Als Triebfeder nannte er sowohl das Problem der steigenden Energienachfrage sowie die Klimaschutzproblematik. In Anbetracht der heutigen Ölimportquote von 50 Prozent (im Jahr 2025 voraussichtlich 70 %), im Verkehrssektor sogar von 90 Prozent, sei sofortiges Handeln angebracht.

Darüber hinaus könnte eine internationale Partnerschaft zahlreicher in diesem Bereich tätiger Nationen für noch etwas mehr Belebung sorgen. Auf Anregung der USA haben sich im November 2003 die Vertreter von insgesamt 15 Staaten (Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Island, Italien, Japan, Kanada, Norwegen, Russland, Südkorea, USA) und der EU-Kommission in Washington zusammengefunden, um eine Vereinbarung über die zukünftige Kooperation zu unterschreiben (International Partnership for the Hydrogen Economy, IPHE).

Dieser Zusammenschluss soll gemeinsame Forschungsvorhaben unterstützen und Aktivitäten fördern, die zum Fortschritt der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technik beitragen. Außerdem sollen durch eine Bündelung verstreuter Ressourcen die Effektivität erhöht und international gültige Normen erarbeitet werden, alles in Zusammenarbeit mit der International Energy Agency (IEA).

Wasserstoff und Brennstoffzellen

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