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Wärmedämm- Verbundsysteme sowie Putz- und Stuckarbeiten

Anforderungen

Wärmedämm-Verbundsysteme sollen bei entsprechender Instandhaltung einer angenommenen Nutzungsdauer von 25 Jahren (gemäß Leitlinie ETAG 004; siehe auch „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ des BMVBW) standhalten, ebenso Putze mit mind. 20 bzw. 25 Jahren, wobei sie verschiedenen bauphysikalischen und statisch-konstruktiven Anforderungen wie Brandschutz, Feuchte- und Witterungsschutz, Langzeitbeständigkeit, Schallschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz und Eignung für Sanierung entsprechen müssen.

Wärmeschutz {Wärmeschutz} nach EnEV {EnEV} 2014

Die EnEV 2014 trat am 01.05.2014 in Kraft. Ihre Anforderungen an den Mindestwärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden und bei baulichen Änderungen an bestehenden Gebäuden mit normalen und niedrigen Innentemperaturen sind zu erfüllen. Dabei ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahresheizwärmebedarf so gering wie möglich zu halten, auch bei im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen. Entsprechend dem verwendeten Berechnungsverfahren ist der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken zu berücksichtigen.

Für Neubauten als Wohngebäude gelten bezüglich der Einhaltung des Jahresprimärenergiebedarfs die festgelegten Grenzwerte in Anhang 1, Tabelle 1 und bzgl. des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (die wärmeübertragende Umfassungsfläche betreffend) die Grenzwerte nach Anlage 1 Nr. 1.2.

Für Neubauten als Nichtwohngebäude sind die Grenzwerte des Jahresprimärbedarfs nach Anlage 2 Tabelle 1 sowie die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle einzuhalten.

Für Änderungen an beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden sind für die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die in Anlage 3 angegebenen Höchstwerte zu beachten. Eine Ausnahme sind Änderungen an Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche betreffen. Wird das beheizte oder gekühlte Gebäude um mehr als 50 m2 Nutzfläche vergrößert, sind dafür die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz von zu errichtenden Gebäuden nach Anlage 1 Nummer 3 oder Anlage 2 Nummer 4 einzuhalten. Sofern zusätzlich zur Vergrößerung ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, sind die Anforderungen für zu errichtende Gebäude nach § 3 und § 4 einzuhalten. Auf Dichtheit des Gebäudes ist zu achten.

Von den Anforderungen der EnEV kann abgewichen werden, sofern bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder Baudenkmälern durch die Maßnahmen das Erscheinungsbild oder die Substanz beeinträchtigt werden oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen. Sofern die Erfüllung der Anforderungen zu einer unbilligen Härte oder unangemessenem Aufwand führen würde, kann im Einzelfall auf Antrag von den Behörden davon befreit werden.

Brandschutz {Brandschutz, Putz} {Brandschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}

Putze und Dämmstoffe werden nach DIN 4102-1:1998 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen, Prüfungen“ in Baustoffklassen eingeteilt, wobei ein Wärmedämm-Verbundsystem brandschutztechnisch in der Gesamtheit als Baustoff betrachtet wird und der Nachweis des Brandverhaltens durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. europäische technische Zulassung (ETA) erfolgt. Tabelle 1 stellt die relevanten Baustoffklassen dar.

Feuerhemmende Putze wie Zementputze, Kalkzementputze, Gipsputze (teils mit Leichtbauzuschlägen) werden als Brandschutzputze verwendet. Brandschutzputze gehören nach DIN 4102-4:1994 der Baustoffklasse A1 an, haben eine Feuerwiderstandsklasse im Bereich von F 90 und werden auf Stahlträgern, Stahlbeton und Fachwerk eingesetzt.

BaustoffklasseBauaufsichtliche BenennungDämmstoff
A1Nicht brenn-bare Baustoffeohne brennbare BestandteileMineralwolle, Minerallamelle
A2mit brennbaren BestandteilenMineralschaum
B1Schwer entflammbarPolystyrol-Hartschaum
B2Normal entflammbarHolzfaser
B3Leicht entflammbar

Baustoffe – Klassifizierung in Bezug auf Brennbarkeit (Quelle: Zusammenstellung nach DIN 4102-1)

In den geltenden Brandschutzvorschriften der Länder wird geregelt, bis zu welcher Gebäudehöhe das entsprechende Wärmedämm-Verbundsystem eingesetzt werden darf.

Gebäude mit geringer Höhe bis 7 m über Gelände: B2 Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum, Polystyrol-Hartschaum
Gebäude mittlerer Höhe mit 7–22 m über Gelände: B1 Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum, Polystyrol-Hartschaum
Hochhäuser ab 22–100 m über Gelände: A1/A2 Dämmstoff: Mineralwolle, Minerallamelle, Mineralschaum

Zusätzlich zu DIN 4102-1 ist die europäische Norm DIN EN 13501-1 relevant, die auch die Rauchentwicklung (smoke) und das brennende Abtropfen bzw. Abfallen (droplets) als stärkere Differenzierung beinhaltet, was zu Neueinstufungen von Baustoffen führen kann. In Deutschland sind aber die geltenden Zulassungen und die Landesbauordnungen insbesondere für die Anwendung eines Wärmedämm-Verbundsystems maßgeblich sowie die Anwendungsregeln in der Liste der Technischen Baubestimmungen, Teil II (DIBt, 2006 inkl. Änderungen). Folgende konstruktive Bedingungen müssen demnach bei der Ausführung von schwer entflammbaren Wärmedämm-Verbundsystemen mit Polystyrol-Dämmstoffplatten mit Dicken > 100 mm und ≤ 300 mm erfüllt werden:

Ein nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoffstreifen (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) muss mind. 200 mm hoch und mind. 300 mm seitlich überstehend im Bereich der Stürze vollflächig verklebt werden.
Muss die Leibung auch gedämmt werden, weil die Fenster nicht bündig mit der Rohbauöffnung eingesetzt werden, ist an der Untersicht des Sturzes auch ein nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoffstreifen (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) zu verwenden.
Ein dreiseitiger Einbau (oberhalb und an den Seiten des Fensters) eines mind. 200 mm breiten bzw. hohen nicht brennbaren Mineralwolle-Dämmstoffstreifens (Klasse A1 oder A2 – s1, d0 nach DIN EN 13501-1) hat mit vollflächiger Verklebung zu erfolgen, wenn Fenster in der Dämmebene bzw. Rollläden oder Jalousien unmittelbar oberhalb von Öffnungen eingebaut werden.
Bauaufsichtliche AnforderungZusatzanforderungenEuropäische Klasse nach DIN EN 13501-11)Baustoffklasse nach DIN 4102-1
Kein RauchKein brennendes Abfallen / Abtropfen
Nicht brennbarxxA1A1, A2
xxA2 – s1, d0
Schwer entflammbarxxB – s1, d0B12)
xxC – s1, d0
xA2 – s2, d0
xA2 – s3, d0
xB – s2, d0
xB – s3, d0
xC – s2, d0
xC – s3, d0
xA2 – s1, d1
xA2 – s1, d2
xB – s1, d1
xB – s1, d2
xC – s1, d1
xC – s1, d2
A2 – s3, d
B – s3, d2
C – s3, d2
Normal entflammbarxD – s1, d0B2 2)
xD – s2, d0
xD – s3, d0
xE
D – s1, d2B2 2)
D – s2, d2
D – s3, d2
E – d2
Leicht entflammbarFB3
1) A1, A2: kein Beitrag zum BrandB: sehr begrenzter Brandbeitrag bzgl. Flammen-, Wärme- und RauchausbreitungC: begrenzter BrandbeitragD: hinnehmbarer BrandbeitragE: hinnehmbares Brandverhalten bzgl. hinnehmbarer Entzündlichkeit und begrenzter FlammenausbreitungF: keine BrandschutzleistungZusätzliche Klassifizierung für Rauchentwicklung (smoke):s1: Rauchentwicklung vernachlässigbars2: schwache Rauchentwicklungs3: starke RauchentwicklungZusätzliche Klassifizierung für brennendes Abtropfen/Abfallen (droplets):d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb der ersten 10 Minutend1: kein fortdauerndes Abtropfen/Abfallen für länger als 10 Sekunden innerhalb der ersten 10 Minutend2: Die Eigenschaften hinsichtlich brennenden Abtropfens/Abfallens wurden nicht bestimmt oder es wurde weder d0 noch d1 erreicht.2) Angaben über hohe Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen im Verwendungsnachweis und in der Kennzeichnung

Europäische Klassen und bauaufsichtliche Anforderungen (Quelle: Hallschmid)


Bild 1: Sturz – Brandschutz (Quelle: Hallschmid)


Bild 2: Dehnfuge – Brandschutz (Quelle: Hallschmid)

Schallschutz {Schallschutz, Wärmedämm-Verbundsystem} {Schallschutz, Putz}

Um Störungen, Belästigungen und Gesundheitsschäden von Nutzern zu verhindern, sind die Empfehlungen und Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“ zu beachten.

Schallschutz und Wärmeschutz sind gegenläufig, da der Luftschallschutz vom Gewicht des Wandbaustoffs pro Quadratmeter abhängig ist. Insbesondere beim Wärmedämm-Verbundsystem als Zwei-Massen-Schwinger, das ggf. über Dübel an der Massivwand befestigt ist, wird der Luftschallschutz beeinflusst. Eine Minderung der Schalldämmung durch Dübel tritt bei Systemen mit Dämmstoffen mit geringer Steifigkeit auf, da eine Befestigung mit Dübeln eine zusätzliche Versteifung des Systems bewirkt. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass eine Verringerung der Steifigkeit bei Polystyrol-Hartschaumplatten durch Elastifizierung erzielt wird, Mineraldämmplatten über eine geringere Steifigkeit als Minerallamellen verfügen und sich ein zunehmender Klebeflächenanteil vermindernd auf die Schalldämmung auswirkt.

Den Schallschutz betreffend sind bei der Betrachtung der Außenwand als Ganzes neben den angrenzenden Bauteilen (z. B. Innenwand, auflagernde Innendecke) auch die Fenster zu berücksichtigen, die schlechter schalldämmend wirken als Wände. Eine mögliche Veränderung der Schalldämmung ist bei einer Kombination aus hohem Flächenanteil von Fenstern und Massivwand mit Wärmedämm-Verbundsystem allgemein sehr gering und oft auch zu vernachlässigen.

Feuchteschutz {Feuchteschutz, Putz} {Feuchteschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}

Feuchteschutz und Wärmeschutz von Gebäuden stehen in engem Zusammenhang, weil feuchte Bauteile eine schlechtere Wärmedämmung aufweisen. Durch Feuchte in Bauteilen können zudem Frostschäden entstehen und Schimmelpilzwachstum auftreten. Somit ist die wichtigste Aufgabe eines Putzsystems der Regenschutz (insbesondere auf Wärmedämm-Verbundsystemen), um die dauerhafte Wärmedämmung der Wand zu sichern. Für Wärmedämm-Verbundsysteme ist zu beachten, dass Polystyrol-Hartschaumplatten wesentlich unempfindlicher gegenüber Feuchteeinwirkungen sind als Mineralfaserdämmstoffe, sie aber vor lang einwirkender UV-Strahlung zu schützen sind, da sie sich sonst an der Oberfläche zersetzen.

Hinsichtlich der Schlagregenbeanspruchung {Schlagregenbeanspruchung, Wärmedämm-Verbundsystem} von Gebäuden sind nach DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“ in Deutschland die drei unten aufgeführten Beanspruchungsgruppen zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Schlagregenintensität mit zunehmender Gebäudehöhe überproportional steigt. Im Spritzwasserbereich bis ca. 0,30 m Höhe ist ebenfalls eine erhöhte Schlagregenbeanspruchung zu verzeichnen.

Beanspruchungsgruppen

1. Geringe Schlagregenbeanspruchung – im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen unter 600 mm – bei besonders windgeschützten Lagen auch Gebiete mit größeren Niederschlagsmengen
2. Mittlere Schlagregenbeanspruchung – im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen von 600–800 mm – bei besonders windgeschützten Lagen auch in Gebieten mit größeren Niederschlagsmengen – Häuser und Hochhäuser in exponierten Lagen in Gebieten, die aufgrund der regionalen Wind- und Regenverhältnisse einer geringen Schlagregenbeanspruchung zuzuordnen wären
3. Starke Schlagregenbeanspruchung – im Allgemeinen Gebiete mit Jahresniederschlagsmengen über 800 mm – bei windreichen Gebieten auch Gebiete mit geringeren Niederschlagsmengen (z. B. Alpenvorland, Mittel- und Hochgebirgslagen, Küstengebiete) – Häuser und Hochhäuser in exponierten Lagen in Gebieten, die aufgrund der regionalen Wind- und Regenverhältnisse einer mittleren Schlagregenbeanspruchung zuzuordnen wären

Im Gegensatz zu Putzen und Beschichtungen, bei denen die Anforderungen bzgl. der Wasseraufnahme in Abhängigkeit von den Beanspruchungsgruppen differenziert werden, ist nach DIN 4108-3 Tabelle 3 bei dem Putzsystem eines Wärmedämm-Verbundsystems stets die Anforderung der hohen Schlagregenbeanspruchung einzuhalten, und es muss wasserabweisend eingestellt sein.

Es wird zwischen wasserhemmenden und wasserabweisenden Putzsystemen gemäß den in der DIN 4108-3 differenzierten Beanspruchungsgruppen unterschieden. Die zu berücksichtigenden Grenzwerte der Wasserdurchlässigkeitsrate w sind in der DIN V 18550 festgelegt. Weitere Parameter für die Bestimmung der Regenschutzwirkung sind die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ, die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd (Produkt aus Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ und Dicke der Bauteilschicht) sowie das Produkt aus Wasserdurchlässigkeitsrate w und wasserdampfdiffusionsäquivalenter Luftschichtdicke sd.

Klimabedingter Feuchteschutz

Die Anforderungen an den klimabedingten Feuchteschutz zur Vermeidung von Schäden infolge von Tauwasser {Tauwasser, Wärmedämm-Verbundsystem} sind in der DIN 4108-3 enthalten. Ein Nachweis von Tauwasserausfall infolge von Dampfdiffusion ist bei den üblichen Systemaufbauten nicht nötig, wie z. B. bei

einschaligem Mauerwerk mit Außendämmung und mineralischem Putz oder Kunstharzputz,
einschaliger Wand aus Normalbeton mit Außendämmung und mineralischem Putz oder Kunstharzputz,
Wärmedämm-Verbundsystemen mit keramischer Bekleidung im Neubau mit einem Mindest-Fugenanteil der betrachteten Fläche von 5 %,
außen gedämmtem Mauerwerk mit keramischer Bekleidung, wobei die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd ≤ 4,0 m ist.

Für den Altbaubereich sind die für den Nachweis des klimabedingten Feuchteschutzes notwendigen sd-Werte und die w-Werte von Unter- und Oberputzen in den jeweiligen Systemzulassungen vermerkt. Für Fugenmörtel, Verlegemörtel und keramische Bekleidungen ist dies gemäß Zulassung im Einzelfall zu bestimmen.

Werden Systeme verklebt und zusätzlich mechanisch befestigt, erfolgt der Hinweis in der Zulassung, dass sich die Dübel in Abhängigkeit von der Wärmedämmung und bei bestimmtem Wetter im Winter durch Tau-/Reifwasserbildung wegen der Wärmebrückenwirkung abzeichnen können.

Zusätzlich muss die auf den Wandquerschnitt bzw. auf die Innenseite der Außenwand wirkende Feuchte berücksichtigt werden, die im Innenraum erzeugt wird. Die Baufeuchte wird häufig bei Neubauten während der Bauphase nicht ausreichend abgeführt, wenn z. B. im Spätherbst zeitgleich oder schnell aufeinander folgend das Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht wird und danach der Innenausbau mit den Putzarbeiten, dem Estricheinbau etc. erfolgt. Durch mangelndes Stoßlüften während der Nutzung andererseits wird ebenfalls nicht ausreichend Feuchte abtransportiert, v. a. durch den luftdicht abschließenden Einbau von Fenstern und die herabgesetzte Wasserdampfdiffusion durch ein Wärmedämm-Verbundsystem. Für die entsprechenden Nachweise und Ausnahmen gilt die DIN 4108-2.

Das Baustellenhandbuch für die Fassadenausführung

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