Читать книгу Das Baustellenhandbuch für die Fassadenausführung - Thomas Kies - Страница 8
ОглавлениеDie ATV DIN 18345 „Wärmedämm-Verbundsysteme“ ist auf das Herstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen einschließlich der nach Zulassung vorgesehenen Oberflächen anzuwenden.
Bei der Prüfung hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen, wenn
• | größere Unebenheiten des Untergrunds vorhanden sind als nach DIN 18202 zulässig, |
• | ungeeignetes Klima vorhanden ist, |
• | die Beschaffenheit des Untergrunds ungeeignet ist (z. B. zu glatte Flächen, ungleich saugende oder gefrorene Flächen, bei Ausblühungen, bei verschiedenartigen Stoffen), |
• | Bezugspunkte fehlen, |
• | die Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten unzureichend sind. |
Die nach Bauregelliste B Teil 1 zulassungspflichtigen Baustoffe werden in den relevanten Zulassungen (allgemeiner bauaufsichtlicher oder europäischer technischer Zulassung) als Kombination bestimmter Systemprodukte wie Kleber, Dübel, Dämmstoff, Unterputz, Gewebe, Grundierungen, Oberputze u. a. behandelt und dürfen nur in der beschriebenen Art und Weise angewendet und miteinander kombiniert werden. Zusätzlich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen sowie die relevanten Normen
• | DIN EN 13499 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol – Spezifikation, |
• | DIN EN 13500 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle – Spezifikation, |
• | DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen. |
Dämmstoffe {Dämmstoff, Wärmedämm-Verbundsystem} und Dübel {Dübel, Wärmedämm-Verbundsystem}
Expandierte Polystyroldämmstoffe (EPS) müssen der DIN EN 13163 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und können für normal oder schwer entflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme entsprechend den Baustoffklassen B2 oder B1 nach DIN 4102 verwendet werden. Die Ausführungen zum Brandschutz sind zu beachten.
Mineralwolle-Dämmstoffe müssen der DIN EN 13162 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und erfüllen die Eigenschaft „nicht brennbar“ bzw. die Baustoffklasse A nach DIN 4102. Überwiegend werden Mineralwolle-Dämmplatten, Dämmplatten mit mehrheitlich in der Plattenebene ausgerichteten Fasern oder Lamellendämmplatten verwendet.
Wenn der Schallschutz durch das angewendete Wärmedämm-Verbundsystem verbessert werden soll, ist ein System mit Mineralwolle oder elastifiziertem Polystyrol-Hartschaum wegen der niedrigen Steifigkeit sowie ein Dickputzsystem an der Oberfläche zu wählen.
Systeme mit Polystyroldämmstoff mit niedriger Wärmeleitfähigkeit kommen bevorzugt in Betracht, wenn die Dicke begrenzt ist und gleichzeitig erhöhte Anforderungen an die Wärmedämmung gestellt werden. Dabei sind die Anforderungen an den Brandschutz und die dabei gebotene eingeschränkte Möglichkeit für den Einsatz von Polystyroldämmstoff bis 20 m Gebäudehöhe bei der Systemauswahl zu berücksichtigen.
Bei den Dübeln wird zwischen bauaufsichtlich zugelassenen und nicht bauaufsichtlich zugelassenen Produkten unterschieden, wobei sich die Zulassung sowohl auf die Eignung im jeweiligen System als auch auf die Haftung des Dübels im Untergrund beziehen muss. Sofern die Standsicherheit eines Wärmedämm-Verbundsystems allein durch die Verklebung sichergestellt ist, dürfen ausnahmsweise auch nicht bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, z. B. für EPS-Dämmstoffe auf klebegeeignetem und tragfähigem Untergrund. Je nach Dämmmaterial haben sich Schraubdübel mit Kunststoffteller und Spreiznägel aus Metall oder Kunststoff oder mit Spreizhülse bewährt, wobei systemspezifisch auch andere Dübel verwendet werden können.
Es wird empfohlen, Dübel mit im Dämmstoff versenkbaren Tellern zu verwenden, um den Wärmeverlust über die punktuelle Wärmebrücke zu reduzieren und Abzeichnungen im Putzsystem zu verhindern. Für gedübelt und geklebte Systeme gemäß Zulassungsgruppe Z-33.43-xxx dürfen nur für Wärmedämm-Verbundsysteme bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, dagegen können für geklebte Systeme alle systemverträglichen Dübel verwendet werden. Ausschließlich geklebte Systeme werden in der Zulassungsgruppe Z-33.41-xxx geführt. Werden Wärmedämm-Verbundsysteme über Schienen befestigt, sind die Dämmplatten zusätzlich zur Befestigung über die Schienen mit Klebepunkten zu fixieren und in Abhängigkeit von der Windlast mit zugelassenen Dübeln zu befestigen.
Werk {Werkmörtel}- und Putzmörtel {Putzmörtel}, Beschichtungsstoffe {Beschichtungsstoffe, Wärmedämm-Verbundsystem}
Die zu verwendenden Klebemörtel sowie mineralischen Putzmörtel für Unter- und Oberputze entsprechen i. d. R. den Angaben der DIN V 18550 „Putz und Putzsysteme – Ausführung“. Für die Ausführung von Silikatputzen als Oberputze (mit Kali-Wasserglas als mineralischem Bindemittel) gilt die DIN V 18550 sinngemäß. Organische Oberputze entsprechen der DIN 18558 „Kunstharzputze – Begriffe, Anforderungen, Ausführung“. Für die Ausführung von Silikonharzputzen, die organische und anorganische Bindemittel enthalten, können die DIN V 18550 und DIN 18558 sinngemäß herangezogen werden. Des Weiteren sind die DIN EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“ und die DIN EN 1062-1 „Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich – Teil 1: Einteilung“ relevant.
Grundierung {Grundierung, Wärmedämm-Verbundsystem} des Untergrunds
Der Auftrag einer geeigneten lösemittelfreien Grundierung kann zur Herstellung eines gleichmäßigen Saugverhaltens nötig sein. Die Klebeeignung bei oberflächlich sandenden Untergründen kann durch Auftragen einer Grundierung hergestellt werden, wobei lösemittelfreie Grundiermittel zu bevorzugen sind, die Ablüftzeiten einzuhalten sind und die Klebeeignung nochmals zu prüfen ist.
Klebemörtel
Üblicherweise werden Klebemörtel mit Zement als Bindemittel zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung verwendet, weshalb auch die für zementbasierte Mörtel geltenden Regeln Anwendung finden. Dem Mörtel darf das Anmachwasser nicht vor dessen Erhärtung entzogen werden, und die Mindestverarbeitungstemperatur nach Herstellerangaben ist zu berücksichtigen.
Vereinzelt werden auch pastöse Klebemörtel mit Kunstharzdispersion als Bindemittel verwendet. Diese sind nur bei saugfähigen Untergründen sinnvoll einzusetzen, da sie über den Entzug von Wasser rein physikalisch erhärten.
Klebeschaum
Die Voraussetzung für die Anwendung von Klebeschaum, der auch zur Verklebung von Polystyrolplatten (EPS) verwendet werden kann, sind ebene Untergründe im Roh- und Altbau, denn der Klebeschaum kann nur einige Millimeter egalisieren. Um eine ausreichende Haftung zum Untergrund sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Abstand der Dämmplatte zur Wand während der Abbindezeit nicht verändert werden darf und wegen des Expansionsverhaltens des Klebeschaums die Platten nicht angedrückt oder weggezogen werden dürfen.
Unterputz {Unterputz} und Bewehrung
Der Unterputz als systemspezifische Schicht nach DIN EN 13499 und DIN EN 13500 ist direkt auf den Dämmstoff aufzutragen und darin die Bewehrung einzulegen. Es werden sowohl Produkte mit Zement als auch mit Kunstharz-Dispersion verwendet, wobei zu beachten ist, dass der systemzugehörige Unterputz gleichmäßig dick gemäß Zulassung aufgebracht wird.
Kunststoffummantelte, alkalibeständige Glasfasergewebe werden als Bewehrungsgewebe verwendet, da sie die Forderung nach einer hohen Lastaufnahme bei geringer Dehnung erfüllen. Allerdings dürfen nur systemzugehörige Gewebe verwendet werden, damit schädliche Risse vermieden werden können und die Kraftübertragung zwischen Unterputz und Gewebe sowie die dauerhafte Haftung des Unterputzes auf dem Gewebe sichergestellt sind.
Grundierung des Unterputzes
Das Auftragen einer geeigneten, lösungsmittelfreien Grundierung kann nötig sein, um die Strukturierbarkeit des Oberputzes zu erleichtern und ein gleichmäßiges Saugverhalten des Unterputzes herzustellen. Durch ungeeignete Grundiermittel kann sich bei mineralischen Oberputzen die Haftung verschlechtern, was durch eine zu stark absperrende Wirkung, durch zu geringe Verdünnung oder zu hohe Quellfähigkeit verursacht werden kann.
Verarbeitung
Die Angaben in DIN 55699 zur Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen mit EPS und Mineralwolle sowie Systemen mit keramischen Belägen und Flachverblender-Systemen sind zu beachten und können sinngemäß auf andere Dämmstoffe übertragen werden, wobei die jeweiligen Zulassungen zu berücksichtigen sind. Verfügt ein System über eine europäische technische Zulassung, darf es zwar frei innerhalb der EU gehandelt, aber nur dann in Deutschland angewendet werden, wenn eine Verwendungszulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) mit Angaben zu den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Brandschutz, Standsicherheit usw.) vorhanden ist. Zusätzlich sind die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen, wie z. B. folgende Regelwerke (siehe auch Literaturhinweise zum Kapitel):
• | Egalisierungsanstriche auf Edelputzen (IWM) |
• | Empfehlungen für den Einbau/Ersatz von Metall-Fensterbänken (WDVS-Fassade) |
• | Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung von Anschlussdetails im Bereich von Klempner- und Stuckateurarbeiten |
• | Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Trockenbau und Wärmedämm-Verbundsystem |
• | Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage |
• | Merkblatt Nr. 21 Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen |
Unebenheiten und erhöhte Anforderungen an die Ebenheit {Ebenheit, Wärmedämm-Verbundsystem}
Teil- oder vollflächige Auffütterungen, Ausgleichsputze und dergleichen zum Ausgleich von größeren Unebenheiten des zu dämmenden Untergrunds sind als besondere Leistungen zu vergüten. Zur Überprüfung und Beurteilung von Ebenheitsabweichungen des Untergrunds ist Zeile 5 der DIN 18202 Tabelle 3 maßgeblich. Flächen bis 2,5 m2 Einzelgröße sind in Anzahl zu vergüten, bei Flächen über 2,5 m2 sind Auffütterungen und Ausgleichsputze in Schritten von 5 mm, 10 mm, 15 mm usw. sinnvoll.
Die Zeile 6 der DIN 18202 Tabelle 3 bezieht sich auf die normal vertraglich geschuldete Leistung, Zeile 7 auf gesondert vereinbarte, höhere Anforderungen an die fertiggestellte Oberfläche. Das dafür notwendige Setzen von Putzleisten, von Pariser Leisten, von Putzbrettern, das Herstellen eines Ausgleichsputzes sowie das Ausfluchten von Wand- und Deckenflächen ist als besondere Leistung gesondert zu vergüten. Die Formulierung „lot- und fluchtrecht“ gilt für die vertraglich geschuldete Standard-Ebenheitstoleranz.
Liegen bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen innerhalb der zulässigen Toleranzen, sind sie hinnehmbar nach der „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ (Rili-Ofl).
Ebenheitstoleranzen in mm bei Abstand der Messpunkte in m bis | |||||||||||||
Zeile | 0,1 | 0,6 | 1 | 1,5 | 2 | 2,5 | 3 | 3,5 | 4 | 6 | 8 | 10 | 151) |
5 | 5 | 8 | 10 | 11 | 12 | 13 | 13 | 14 | 15 | 18 | 22 | 25 | 30 |
6 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 8 | 9 | 10 | 13 | 17 | 20 | 25 |
7 | 2 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 6 | 7 | 8 | 10 | 13 | 15 | 20 |
1) Die Ebenheitsabweichungen gelten auch für Messpunktabstände über 15 m. |
Ebenheitstoleranzen (Quelle: Zusammenstellung nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeilen 5, 6 und 7)
Vorbehandeln des Untergrunds, Hindernisse beseitigen
Grundierungen, Haftbrücken, Verfestiger als zusätzliche Maßnahmen der Vorbehandlung sind bspw. erforderlich auf Betonflächen, Betonsteinen, Mischmauerwerk, Mauerwerkswechsel, einbetonierten Dämmplatten, Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Mauersteinen mit hoher Wärmedämmung, Holzuntergründen und dergleichen. Sie sind ebenso als besondere Leistung zu vergüten wie z. B. das Abschlagen, Aufrauen, Abpicken, Hochdruckreinigen. Auch das Beseitigen von Fallrohren bei Altbauten und das Entfernen von Betongraten, Schaumrückständen oder nicht mehr benötigten Verankerungsbügeln usw. sind als besondere Leistung zu vergüten. Dies gilt sinngemäß auch für den Abschnitt „Putzarbeiten“.
Verankerungen {Verankerungen, Wärmedämm-Verbundsystem}
Verankerungen für Gerüste, Geräte, Maschinen, Vordächer oder Leuchtreklamen, die im Bauwerk verbleiben sollen, sind als besondere Leistungen gesondert zu vergüten. Ebenso ist das fachgerechte Schließen von Ankerlöchern als besondere Leistung gesondert zu vergüten. Dabei ist zu beachten, dass sich ein mit Putz und Farbe geschlossenes Gerüstankerloch optisch von der angrenzenden Putzoberfläche unterscheidet und sich auch ein Verschluss mit Kunststoffstopfen und nachfolgendem Anstrich optisch abzeichnet und i. d. R. auffälliger ist.
Aussparungen herstellen
Aussparungen für Luftauslässe, Stützen, Pfeilervorlagen, Einzelleuchten, Revisionsöffnungen, Rohrdurchführungen, Schalterdosen, Kabel, Briefkasten- oder Klingelanlagen, Installationsteile o. Ä. können mit Profilen begrenzt werden und sind als besondere Leistungen gesondert zu vergüten. Dies gilt ebenso für das Herstellen von Aussparungen für den nachträglichen Einbau.
Schließen und Verputzen von Aussparungen {Aussparungen, Wärmedämm-Verbundsystem} und Schlitzen
Das Schließen und Verputzen von Schlitzen und Aussparungen für Verankerungen oder Auflager ist als besondere Leistung zu vereinbaren und zu vergüten.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Für die Herstellung von Anschlüssen sind Angaben zu Art und Umfang notwendig. Anschlüsse können z. B. mit speziellen Profilen oder vorkomprimierten Dichtbändern erfolgen. Für die Ausführung sind die „Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Trockenbau und Wärmedämm-Verbundsystem“, die „Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage“ und die „Empfehlungen für den Einbau/Ersatz von Metall-Fensterbänken (WDVS-Fassade)“ zu beachten. Sie sind als besondere Leistungen zu vereinbaren und zu vergüten.
Horizontalabdeckungen
Um die Ausbildung dichter Anschlüsse zu gewährleisten, sollen Horizontalabdeckungen {Horizontalabdeckungen} wie z. B. Fensterbänke, Brüstungen und Dachabschlüsse vor der Befestigung der Dämmstoffplatten montiert sein. Im Fall eines nachträglichen Einbaus von Horizontalabdeckungen wegen des lotrechten Ausrichtens der Dämmstoffplatten an großen Gebäuden muss durch andere Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Dämmstoff nicht nass wird und nachträglich ein fachgerechter dichter Anschluss ausgebildet wird.
Abschottung, Schürze, Ablage, Abdeckung, Scheinunterzug
Diese werden häufig in Kleinflächen hergestellt, einhergehend mit weiteren notwendigen Maßnahmen wie kleinflächiges Dämmen, Einbauen von Unterkonstruktionen, Anbringen von Befestigungen, notwendige Bekleidungen, Verputzen etc., was als besondere Leistung gesondert zu vergüten ist.
Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz {Brandschutz, Wärmedämm-Verbundsystem}
In den Regelausführungen sind diesbezüglich keine Maßnahmen vorgesehen, weshalb diese als besondere Leistungen zu vereinbaren, auszuführen und zu vergüten sind.
Brandschutzanforderungen, die über die standartmäßigen Anforderungen hinausgehen, sind als besondere Leistungen gesondert zu vergüten.
Besondere Abschirmgewebe können einen erhöhten Strahlenschutz ermöglichen, was als besondere Leistung gesondert auszuschreiben, auszuführen und zu vergüten ist.
Leistungen und Materialien für schalltechnisch optimierte Ausführungen sind gesondert zu beauftragen, auszuführen und zu vergüten. Jedoch ist zu bedenken, dass vielfach Fenster die schalltechnische Schwachstelle darstellen, weswegen zu prüfen ist, ob bei einer unveränderten Fensterkonstruktion eine schalltechnische Verbesserung des Wärmedämm-Verbundsystems eine hörbare Verbesserung ermöglicht.
Bild 1: Fensteranschluss mit APU-Leiste (Quelle: Hallschmid)
Bild 2: Sockel (Quelle: Hallschmid)
Geklebte Befestigung {Befestigung, Wärmedämm-Verbundsystem}
Eine dicht gestoßene Verlegung und geklebte Befestigung ist die Regelausführung, wobei eine Mindestklebefläche von 40 % erreicht werden muss und die Dämmung besondere Anforderungen zu erfüllen hat. Folgende drei Varianten sind möglich:
• | Klebemörtelauftrag im Wulst-Punkt-Verfahren mit Verklebung auf dem Untergrund |
• | meanderförmiger Klebemörtelauftrag auf dem Untergrund mit anschließendem Andrücken der Platten |
• | meanderförmiger Klebemörtelauftrag auf den Dämmplatten und nachfolgendes Andrücken auf dem Untergrund |
Der Klebemörtel darf nicht zwischen die Plattenfugen gelangen, damit Wärmebrücken, Fugenabzeichnungen o. Ä. vermieden werden. Damit Mörtel nicht in Fehlstellen und offene Fugen > 2 mm eindringen kann, sind diese mit artgleichem Dämmstoff ausreichend tief zu schließen. Auch ein Ausschäumen mit schwer entflammbarem PU-Füllschaum ist bis max. 10 mm Breite möglich, sofern keine anderen Angaben in den allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen enthalten sind. Zugeschnittene Dämmplattenstreifen oder -keile können zum Ausfüllen von nicht dicht geschlossenen Dämmplattenfugen verwendet werden, wobei auf die Seitenflächen kein Mörtel aufgetragen werden darf.
Besondere Leistung: Herstellen von Brandbarrieren
Wird bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit Polystyroldämmplatten und einer Dicke > 10 cm eine schwer entflammbare Ausführung gefordert, so sind gemäß Zulassung Brandbarrieren im Sturzbereich von Öffnungen auszubilden, siehe dazu Abschnitt Brandschutz. Alternativ kann ein in jedem zweiten Geschoss um das Gebäude umlaufender Brandriegel eingebaut werden. Dieser kann sowohl aus Mineralwolle als auch (seit 2009) aus Polyurethan-Hartschaum (z. B. von der Fa. Puren) bestehen. Das Herstellen von Brandriegeln und Brandbarrieren gilt als besondere Leistung und ist gesondert zu vergüten.
Bild 3: Ansicht der Brandabschottung eines Sturzes (Quelle: Hallschmid)
Werden in den Bauordnungen der Länder Ausnahmen zugelassen z. B. im Bereich von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3, ist es möglich, auf eine gesonderte Herstellung von Brandbarrieren zu verzichten, sofern die jeweilige Zulassung diese Ausnahme ebenfalls vorsieht.
Die Befestigung von Polystyrol-Dämmstoffplatten mit für den Anwendungszweck bauaufsichtlich zugelassenen Klebeschäumen ist möglich.
Mechanische Befestigung
Eine zusätzliche mechanische Befestigung der Dämmstoffplatten ist erforderlich bei nicht klebegeeigneter Beschaffenheit des Untergrunds, wie bspw. einem zu glatten Beton, einem zu mürben Putz oder einem im Kontakt mit zementösen Klebemassen zu verseifen drohenden Altanstrich.
Bei der bauaufsichtlich erforderlichen Befestigung sind bauaufsichtlich zugelassene Dübel zu verwenden und gemäß Zulassung mit einer entsprechenden Mindestverankerungstiefe im Untergrund zu befestigen. Die notwendige Anzahl der Dübel kann je nach Zulassung, Windlastzone und Gebäudehöhe variieren. Die konstruktive Verdübelung erfolgt z. B. mit einem entsprechenden Schlagdübel.
Das sogenannte „Stellfuchssystem“ mit spiralförmigem Dübel, der ohne Kleberauftrag die Dämmplatte auf Distanz mit dem Untergrund verbindet, kann bei sehr unebenen Untergründen oder bei nicht klebegeeigneten Untergründen verwendet werden, wobei die Zulassung genau zu beachten ist.
Die mechanische Befestigung mit Spezialdübeln (Stellfuchs), (Schraub-)Dübeln oder Haltesystemen (Schienensystem) stellt eine besondere Leistung dar und ist gesondert zu vergüten.
Erfolgt eine zusätzliche Verdübelung bei klebegeeignetem Untergrund als höhere Sicherheit für das Dämmsystem, gilt diese mechanische Befestigung ebenfalls als gesondert zu vergütende besondere Leistung.
Muss eine zusätzliche Dübelung erfolgen, weil der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist, muss bei einer statisch relevanten Dübelung geprüft werden, ob der Wandbaustoff für den zu verwendenden Dübel zugelassen ist. Andernfalls muss ein Dübelausziehversuch gemäß den Angaben in der Dübelzulassung erfolgen.
Armierungsputz {Armierungsputz, Wärmedämm-Verbundsystem} mit Gewebeeinlage
Ein Armierungsputz als Unterputz mit Gewebeeinlage, welche für den verwendeten Armierungsputz (zementhaltig, zementfrei) geeignet sein muss, ist auf die Dämmstoffplatten aufzutragen, wobei die Gewebeeinlage an den Stößen 10 cm überlappen muss. Armierungsschichtdicken liegen im dünnschichtigen Bereich zwischen 3 und 5 mm sowie im dickschichtigen Bereich zwischen 6 und 8 mm, wobei die Bewehrung im Unterputz vollständig eingebettet wird und bei Unterputzdicken bis ca. 4 mm mittig sowie bei Unterputzdicken mit mehr als 4 mm in der oberen Hälfte liegen. Damit dünnschichtige Unterputze eine gleichmäßige Schichtdicke erreichen, sollten sie mit einer Zahnkelle durchgekämmt werden.
Oberputz {Oberputz, Wärmedämm-Verbundsystem}
Ein geriebener Oberputz mit einer Korngröße von 3 mm ist aufzutragen, um eine entsprechende optische Gestaltung sowie die Stoßfestigkeit und Strapazierfestigkeit zu erzielen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Fokus bei der visuellen Beurteilung ist auf möglichst gleichmäßige Verarbeitung und Ausreibung des Putzes zu legen, wobei i. d. R. das gänzliche Nichtvorhandensein von ungleichmäßigen Reibebildern nicht möglich ist. Sogenannte „Glatzen“ als glattgeriebene, über zwei Handflächen große Stellen gelten jedoch als Mangel, deren Ursache in zu hohen Temperaturen während der Verarbeitung, unsachgemäßem Anmischen des Oberputzes oder unregelmäßiger Materialverreibung liegen können.
Für Oberputze mit einer Korngröße kleiner oder größer als 3 mm sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie z. B. Ausgleichsputzlagen, zusätzliche Armierungsputzlagen, Materialmehrmengen, Verwendung anderer Produkte, zusätzlicher Zeitaufwand durch geändertes Strukturbild, die als besondere Leistungen gesondert zu beauftragen und zu vergüten sind.
Besondere Leistung:
Maßnahmen gegen Algen- und Pilzbefall
Solche Maßnahmen können algizid und fungizid ausgerüstete Putze oder algizid und fungizid ausgerüstete Beschichtungen sein. Ein Befall kann bis zu ca. vier Jahren verhindert werden. Diese Maßnahmen stellen keine Standardleistung dar und sind deshalb gesondert zu vergüten.
Flachverblender {Flachverblender, Wärmedämm-Verbundsystem}, keramische Beläge
Soweit die Zulassungen dies vorsehen, werden keramische Beläge oder Flachverblender als Alternative zum Oberputz als Schlusslage auf dem Armierungsputz mit den dafür zugelassenen Klebemörteln verwendet. Dabei werden die Belagdicke, das Format und das Belaggewicht durch die Zulassung geregelt. Um die sichere Austrocknung des Untergrunds zu gewährleisten, wird die maximale Größe von keramischen Belägen auf 30 x 30 cm begrenzt. Der Fugenabstand zwischen den Elementen muss umso größer sein, je größer der keramische Belag ist. Die Fliesen werden i. d. R. auf dem Unterputz „eingeschwemmt“.
Verbundelemente
Verbundelemente (bspw. Dekorelemente aus Glasrecyclat, Leichtbeton, Dämmstoff und dergleichen, die bereits fertig beschichtet oder mit Flachverblendern u. Ä. belegt sind), werden zur besseren Anhaftung mit einem dafür geeigneten Ansetzmörtel auf dem Unterputz oder alternativ mit Dübeln befestigt. Der Anschluss von Verbundelementen ist nach Herstellerangaben auszuführen und als besondere Leistung gesondert zu vergüten.
Die Instandhaltung umfasst alle präventiven Maßnahmen während der Nutzung, um Mängeln und/oder Schäden vorzubeugen und eine Abnutzung zu verzögern. Dies entspricht der Wartung. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erfolgt durch die Instandsetzung. Davon zu unterscheiden sind die Verbesserungen, die alle administrativen und technischen Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit umfassen.
Diese Ausführungen können sinngemäß auf das Kapitel „Putz- und Stuckarbeiten“ übertragen werden.
Wartung {Wartung, Wärmedämm-Verbundsystem}
Für regelmäßige Kontrollen bzw. Inspektionen sollte ein Wartungsplan abgeschlossen werden, wobei folgende Maßnahmen im Wesentlichen enthalten sein sollen:
• | das Schließen von Abrissen an Anschlüssen mithilfe elastischer Fugenmassen |
• | das Ausbessern von einzelnen Löchern im Wärmedämm-Verbundsystem |
• | das Erneuern des Anstrichs |
Das Wärmedämm-Verbundsystem ist zur Reparatur von Löchern rechteckig aufzuschneiden, artgleicher Dämmstoff einzupassen, das Putzsystem bis auf das Gewebe herunterzuschleifen, neues Gewebe mit Überlappung einzulegen und neuer Putz aufzubringen. Die kleinflächigen Reparaturen heben sich dennoch optisch ab.
Inspektion
Für eine Wartung sind regelmäßige Inspektionen mit zerstörungsfreien Methoden die Voraussetzung, wie:
• | einfache visuelle Kontrollen |
• | Wischproben zur Prüfung auf Absanden oder Kreiden von Anstrich oder Putz |
• | Rissbreitenmessung mit einer Messlupe |
• | Benetzungsproben mit Wasser zur Überprüfung der Intensität der Wasseraufnahme |
• | Kontrolle von Anschlüssen und Durchdringungen (Fensterbank-, Fenster-, Tür- und Gebäudeanschlüsse, Regenfall- und Abluftrohre) auf Dichtigkeit, Abnutzung, Versprödung |
• | Kontrolle von Kanten, Ecken, Flächen und Sockelbereich auf mechanische Beschädigungen |
• | Kontrolle der Putzoberfläche auf mikrobiellen Befall, Schmutz, Haarrisse < 0,2 mm oder sonstige Verunreinigungen |
Bei stärkeren Oberflächenveränderungen kann die Analyse umfangreicher und eine Bauzustandsanalyse mit Probenahmen, Sondierungsöffnungen etc. notwendig sein, wodurch jedoch die Grenze zur Instandsetzung überschritten wird.
Instandsetzung {Instandsetzung, Wärmedämm-Verbundsystem}, Verbesserung
Zur Überarbeitung des Wärmedämm-Verbundsystems haben sich verschiedene Varianten zwischen der einfachen Erneuerung des Anstrichs bis zum Totalabriss und Neuaufbau durchgesetzt. Die Auswahl ist schadensabhängig, wobei folgende drei Überarbeitungsmöglichkeiten grundsätzlich zur Verfügung stehen:
• | Farbanstrich aufbringen |
• | neuen Putz aufbringen |
• | Aufdoppeln/ein zusätzliches Wärmedämm-Verbundsystem aufbringen |
Reinigung {Reinigung, Putzoberfläche} der Putzoberfläche
Sofern ein Merkblatt herangezogen wird, um das richtige Reinigungsverfahren auszuwählen, sollte geprüft werden, ob das Verfahren allgemein für beschichtete Fassaden und auch für Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzoberfläche geeignet ist. Die Nassreinigung als Heißdampfreinigung oder Hochdruckwasserreinigung erfolgt meist großflächig, wobei bei Heißdampfreinigung die Temperatur nur zwischen 60 und 80 °C eingestellt werden darf, um Schäden insbesondere an EPS-Dämmplatten auszuschließen. Der Druck von 2 bis 5 bar sollte bei Hochdruckwasserreinigung nicht überschritten werden.
Kombinierte Reinigungsverfahren, bei denen nur wenig Wasser auf die Putzoberfläche gelangt und bei denen beispielsweise ein Strahlmittel mit Wasser die Oberfläche radierend reinigt, sind besser geeignet. Als Strahlmittel stehen Glaspuder oder Calcitmehl in verschiedenen Körnungen und Korund zur Wahl. Das Mittel kann abgeblasen, abgesaugt oder abgewaschen werden. Die kommunalen Vorschriften zum Auffangen und Entsorgen der anfallenden Stoffe (Strahlmittel, Abwasser, Farbreste, Abrieb) sind bei der Reinigung zu beachten.
Desinfektion der Putzoberfläche
Ein Entkeimungsmittel/Schutzmittel wird zur Desinfektion des Putzes eingesetzt, da durch die Reinigung nicht sichergestellt werden kann, dass mikrobieller Bewuchs vollständig entfernt wird. Wasserstoffperoxid (5%ige Lösung), Biozide und Alkohol sind als chemische Substanzen bzw. Verbindungen dafür geeignet. Alkohol sollte nicht bei hohen Temperaturen angewendet werden. Wasserstoffperoxid baut sich sehr schnell ab und ist umweltneutral. Biozide sind i. d. R. Bestandteil des Renovierungssystems, weswegen die Herstellerhinweise und Angaben in den technischen Merkblättern sowie die Sicherheitsdatenblätter zwingend zu beachten sind.
Es besteht die Möglichkeit, erst zu reinigen und anschließend den mikrobiellen Bewuchs abzutöten oder umgekehrt. Bei großflächigem Bewuchs sollte zuerst die Reinigung und danach die Entkeimung mit Wasserstoffperoxid oder einem Biozid erfolgen, bei lokalem Bewuchs erst die Abtötung mit Wasserstoffperoxid und anschließend die Reinigung mit einer Bürste. So gelangen weniger Biozide durch Auswaschen in die Umwelt und erreichen eine ausreichende Wirkung an der Fassade.
Anstrich {Anstrich, Putzoberfläche}
Biozide werden den Anstrichen beigemischt, um einen erneuten mikrobiellen Bewuchs zu verhindern, wobei sich die biozide Ausrüstung auf Silikonharzfarben, silikonverstärkte Dispersionsfarben und Dispersionsfarben beschränkt. Die Herstellerangaben sind hinsichtlich der Anzahl der Anstriche zu beachten. Bei Kratzputzstruktur müssen sämtliche Führungskörner und Täler dazwischen überstrichen und die Schichtdicken eingehalten werden. Durch einen einmaligen Egalisationsanstrich kann ein ausreichend langer Algen-/Pilzbewuchs nicht vermieden werden.
{Bewegungsfugen, Wärmedämm-Verbundsysteme}
Abschlussprofile, Bewegungsfugenprofile, Kantenprofile und dergleichen können ohne Systemzwang verwendet werden, da sie nicht durch die Zulassungen abgedeckt werden. Jedoch muss vom Anwender sichergestellt werden, dass die Produkte materialverträglich und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Bei der Profilwahl sind die Mörtelqualität und die Mörteldicke zu berücksichtigen. Verzinkte Profile mit Beschichtung oder PVC-Überzug oder Profile aus nichtrostendem Stahl (Edelstahl) gelten als korrosionsresistent. Gewebeeckwinkel müssen alkalibeständig sein. Bewegungsfugenprofile müssen im Wärmedämm-Verbundsystem konstruktiv an der gleichen Stelle wie im Bauwerk übernommen werden. Dafür können ebene oder versetzte Dehnfugenprofile verwendet werden. Alternativ kann die Ausführung mit Sockelprofilen z. B. aus Aluminium auf beiden Seiten der Bauteilfuge erfolgen, wobei der Hohlraum zwischen den Profilen z. B. mit einem Kompriband gegen das Eindringen von Schlagregen abzudichten ist.
Besondere Leistung: Bewegungsfugen, Scheinfugen, Fugendichtungen
Dafür sind genaue Angaben notwendig bis hin zu ggf. besonderen konstruktiven Belastungen oder zu erwartenden Bewegungen bei Gebäudetrennfugen. Auch das Ausspritzen von Fugen mit geeigneten Dichtstoffen oder Hinterfüllprofile gehören in den Leistungsbereich.
Checkliste für Wärmedämm-Verbundsysteme
Toleranzen {Toleranzen, Wärmedämm-Verbundsystem}
□ | Wurden die Grenzen für Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen nach DIN 18201 und 18202 eingehalten? |
□ | Werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 gestellt und ausgeführt? |
□ | Sind im Streiflicht auftretende, sichtbare Unebenheiten in den Oberflächen noch zulässig, weil sie innerhalb der Toleranzen nach DIN 18202 liegen? |
Wärmedämm-Verbundsysteme
□ | Werden die Stoffe nach der DIN 55699 verarbeitet, sofern die Zulassung nichts anderes vorschreibt? |
□ | Wurden die Dämmstoffplatten dicht gestoßen verlegt und mit Klebemörtel befestigt? |
□ | Wurden Dämmstoffplatten mechanisch befestigt, weil der Untergrund für das Kleben ungeeignet ist? |
□ | Wird ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage auf die Dämmplatten aufgetragen? |
□ | Wird ein geriebener Oberputz mit 3 mm Korngröße auf den Armierungsputz aufgetragen? |
□ | Werden Verbundelemente verwendet und werden diese auf dem Armierungsputz befestigt? |
□ | Kommen keramische Beläge oder Flachverblender zum Einsatz und werden diese auf den Armierungsputz verklebt? |
□ | Muss der Untergrund gereinigt werden (außer bei grober Verschmutzung; Nebenleistung)? |
□ | Sind An- und Beiputzarbeiten zu leisten (außer Herstellen von Endungen an Dekorprofilen, Ecken, Gehrungen, Kreuzungen, Verkröpfungen; Nebenleistung)? |
□ | Sind Bauteile vor Verunreinigung zu schützen (Nebenleistung)? |
□ | Werden Gerüste auf- und abgebaut sowie vorgehalten, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände liegen (Nebenleistung)? |
Besondere Leistungen
□ | Werden im Bauwerk verbleibende Verankerungen hergestellt? |
□ | Muss der Untergrund vorbehandelt werden? |
□ | Müssen Muster hergestellt und angebracht werden? |
□ | Wurden bauphysikalische Nachweise geliefert? |
□ | Mussten Verlege- oder Montagepläne erstellt werden? |
□ | Wurden Maßnahmen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit durchgeführt? |
□ | Hat ein Oberputz abweichende Korngrößen? |
□ | Sind Maßnahmen gegen Algenbefall notwendig? |
□ | Werden Putze farbig ausgeführt? |
□ | Sind Anschlüsse an angrenzende Bauteile herzustellen? |
□ | Sind Aussparungen herzustellen? |
□ | Sind Schlitze und Aussparungen zu schließen und zu verputzen? |
□ | Werden Fensterbänke und (Dekor-)Profile eingebaut? |
□ | Wurden Fenster- und Türumrahmungen, Faschen, Putzbänder, Schattenfugen, Bossierungen hergestellt? |
□ | Wurden Ecken und Gehrungen hergestellt? |
□ | Mussten neben den übrigen Dämmarbeiten An- und Beiputzarbeiten durchgeführt werden? |
□ | Werden Zuschnitte zur Anpassung an Schrägen oder gebogene Bauteile hergestellt? |
□ | Sind Schürzen, Ablagen, Abschottungen, Abdeckungen, Hilfskonstruktionen herzustellen? |
□ | Werden Bewegungs- und Scheinfugen sowie Dichtungen hergestellt? |
□ | Sind Brandbarrieren herzustellen? |
□ | Erfolgt die Befestigung mechanisch anstelle von Kleben? |
□ | Sind Löcher für die Gerüstverankerung zu schließen? |