Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 187
Frage 2: (Abwandlung 1): Gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten in Locarno 1. Brüssel IIa-VO: Vorrang gegenüber lex fori
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Die Abwandlung in Frage 2 betrifft nur die internationale Zuständigkeit.