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CAS/DAS/MAS und Zugangsvoraussetzungen
ОглавлениеIm Folgenden stellen wir die von Hochschulen angebotene Weiterbildung in den Kontext aktueller Entwicklungen im In- und Ausland.
In ihrem Weiterbildungsangebot nehmen die Hochschulen den Auftrag wahr, Personen mit Hochschulabschluss und beruflicher Erfahrung weiterzubilden. Weiterbildung steht dabei im Kontext des lebenslangen Lernens und ist eine Form des Wissenstransfers zwischen Hochschule und Praxis. Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angebote kostendeckend anzubieten.
Die von den Hochschulen angebotenen Weiterbildungen CAS, DAS und MAS gehören wie bereits erwähnt gemäß Definition im WeBiG zur non-formalen Weiterbildung. Sie orientieren sich zwar am Bologna-System und umfassen einen definierten, in ECTS-Punkten gemessenen Arbeitsaufwand, sind aber nicht Teil des Bologna-Systems und führen auch nicht zu anerkannten akademischen Titeln. CAS und DAS sind häufig Teilabschlüsse eines MAS. In Ergänzung zu diesen Angeboten bieten die Hochschulen zahlreiche kürzere, nicht zertifizierte Kurse an. Das Themenspektrum ist sehr breit und das Angebot unübersichtlich. Zudem gibt es auf dem Markt vereinzelt auch CAS-Kurse von privaten Anbietern, die nicht zum Hochschulbereich gehören.
Wie viele Weiterbildungslehrgänge die Hochschulen insgesamt anbieten, ist nicht bekannt. Gemäß einer Schätzung der Handelszeitung aus dem Jahr 2013 sind es rund 1300 CAS-Lehrgänge, 262 DAS-Lehrgänge und 415 MAS-Angebote (vgl. Waltersperger & Müller 2013). Die Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen übertreffen die Universitäten bei Weitem bezüglich der Anzahl der Angebote. Inhalt, Programm und Struktur der Angebote werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und können sich erheblich unterscheiden, auch bezüglich der Zugangsvoraussetzungen. Wie Fischer (2014, S. 32) festhält, sind die Weiterbildungsangebote eine Form des Wissenstransfers aus den Hochschulen in die Gesellschaft, so beispielsweise wenn es um Forschungsresultate geht. Diese Angebote sind Teil eines umfassenden Lehrangebots und tragen so auch zur gesellschaftlichen Verankerung der Hochschulen und der akademischen Berufsprofile bei. Die PH Luzern versteht die Lehrerbildung beispielsweise als lebenslangen Prozess, zu dem auch die wissenschaftlich fundierte Weiterbildung gehört (vgl. Fischer 2014, S. 32 ff).
Der Bologna-Prozess hat die Hochschullandschaft nachhaltig umgestaltet. Auf die Weiterbildung hatte Bologna aber bisher geringen Einfluss. Dasselbe gilt auch für andere internationale Standardisierungsprozesse: Weder der Bologna-Prozess (Hochschulen) noch der Kopenhagen-Prozess (Berufsbildung, lebenslanges Lernen) oder der Nationale Qualifikationsrahmen haben bis jetzt eine steuernde Wirkung auf die Weiterbildung erzielt (vgl. Fischer 2014, S. 16). Der Kopenhagen-Prozess wurde von den europäischen Weiterbildungsorganisationen mitgeprägt, aber auch dieser Prozess lässt die Ausgestaltung der Weiterbildung offen. Die Hochschulweiterbildung fällt zwischen Stuhl und Bank, da weder der Bologna- noch der Kopenhagen-Prozess oder der Nationale Qualifikationsrahmen Nennenswertes zur Klärung und Steuerung der Weiterbildung an Hochschulen beitragen. Entsprechend heterogen sind die Bedingungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung an Hochschulen sind nicht einheitlich geregelt, obwohl in der Regel ein Hochschulabschluss verlangt wird. Die Fachhochschulen nehmen in der Weiterbildung aber auch Teilnehmende ohne akademischen Abschluss auf. Tatsächlich sind Weiterbildungen an den Fachhochschulen für viele Personen mit Lehrabschluss und entsprechender Praxis sehr attraktiv. Für diese Teilnehmenden, die normalerweise keinen Zugang zu formalen Studiengängen der Hochschulen haben, sind die Angebote der Fachhochschulen oft die einzige Möglichkeit, am Hochschulsystem mit seinem hohen gesellschaftlichen Prestige teilzuhaben. Dies führt gelegentlich zu Spannungen zwischen Weiterbildungsstudiengängen und grundständigen Studienangeboten. Eine weitere Folge ist der verschärfte Wettbewerb mit den Anbietern der höheren Berufsbildung, so beispielweise gegenüber den höheren Fachschulen oder privaten Weiterbildungsanbietern wie den Klubschulen.
Um Fachkräften mit einem Lehrabschluss den Zugang zu Weiterbildungen an Hochschulen zu ermöglichen, wird in der Schweiz das Verfahren der Anerkennung und Validierung von früheren Lernleistungen weiterentwickelt (vgl. dazu Beitrag von Schmid und Kraus in diesem Band). Dieses Anliegen fand auch Eingang ins WeBiG, das gemäß Art. 7 die Förderung der Validierungssysteme ermöglicht. Bei den Hochschulen ist zudem oft die Aufnahme »sur dossier« möglich. Im Unterschied zur Validierung werden dazu nur der Lebenslauf und die Nachweise der bisherigen Aus- und Weiterbildungen benötigt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft bei diesem Verfahren in der Regel ein Expertengremium der jeweiligen Hochschule.