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Einundzwanzigstes Kapitel.
Wilhelm III
Parlamentsverhandlungen; Emancipation der Presse

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Die parlamentarische Thätigkeit wurde nicht unterbrochen. Während die Abtei wegen des Leichenbegängnisses der Königin schwarz ausgeschlagen war, kamen die Gemeinen zu einem Beschlusse, der damals wenig Aufmerksamkeit und gar keine Aufregung hervorrief, den voluminöse Annalisten unerwähnt gelassen haben und dessen Geschichte man nur unvollständig aus den Parlamentsarchiven ersehen kann, der aber für die Freiheit und Civilisation mehr gethan hat als die Große Charte oder die Rechtsbill. Kurz nach Beginn der Session war ein gewählter Ausschuß beauftragt worden zu ermitteln, welche temporären Gesetze dem Erlöschen nahe seien, und um zu erwägen, welche von diesen Gesetzen fortbestehen zu lassen zweckmäßig sein würde. Der Bericht wurde erstattet, und alle in diesem Berichte enthaltenen Vorschläge wurden, bis auf einen, angenommen. Unter den Gesetzen, deren Erneuerung der Ausschuß dem Hause anempfahl, befand sich auch das, welches die Presse einer Censur unterwarf. Es wurde die Frage gestellt, „ob das Haus mit dem Comité in dem Beschlusse übereinstimme, daß die Acte unter dem Titel: Acte zur Verhütung von Mißbräuchen beim Drucken aufrührerischer, hochverrätherischer und unerlaubter Pamphlets und zur Regulirung des Buchdrucks und der Buchdruckerpressen, fortbestehen solle.” Der Sprecher erklärte, daß die Neins überwögen, und die Jas hielten es nicht für rathsam, ein Scrutinium vornehmen zu lassen.

Eine Bill zu Verlängerung aller übrigen temporären Gesetze, die man nach der Ansicht des Ausschusses zweckmäßigerweise nicht erlöschen lassen könne, wurde eingebracht, angenommen und den Lords zugesandt. Diese Bill kam sehr bald mit einem wichtigen Amendement versehen zurück. Die Lords hatten in der Liste der zu verlängernden Acten diejenige mit aufgenommen, welche die Presse der Aufsicht von Censoren unterstellte. Die Gemeinen beschlossen, dem Amendement nicht beizutreten, verlangten eine Conferenz und ernannten einen Ausschuß von Wortführern. Der leitende Wortführer war Eduard Clarke, ein entschiedener Whig, welcher Taunton vertrat, seit fünfzig unruhigen Jahren das Bollwerk der bürgerlichen und religiösen Freiheit.

Clarke überreichte den Lords im gemalten Zimmer ein Schriftstück, welches die Gründe enthielt, die das Unterhaus bestimmt hatten, die Censuracte nicht zu erneuern. Dieser Aufsatz vertheidigt siegreich den Beschluß, zu dem die Gemeinen gekommen waren. Aber er beweist zu gleicher Zeit, daß sie nicht wußten was sie thaten, welche Revolution sie herbeiführten, welche Macht sie ins Leben riefen. Sie hoben kurz, klar, nachdrücklich und zuweilen mit einer nicht unpassenden ernsten Ironie die Widersinnigkeiten und Unbilligkeiten des Gesetzes hervor, das im Begriff war zu erlöschen. Aber man wird finden, daß alle ihre Einwürfe sich auf Details beziehen. Ueber die große Prinzipfrage, über die Frage, ob die Preßfreiheit im Ganzen ein Segen oder ein Fluch für die Gesellschaft sei, ist kein Wort gesagt. Die Censuracte wird verdammt, nicht als etwas dem Wesen nach Schlimmes, sondern nur wegen der kleinen Unzuträglichkeiten, wegen der Erpressungen, der Beeinträchtigungen, der Handelsbeschränkungen, der Haussuchungen, welche aus ihr entsprangen. Sie wird für nachtheilig erklärt, weil sie die Sortimentsbuchhändler in den Stand setzt, von den Verlegern Geld zu erpressen, weil sie die Agenten der Regierung ermächtigt, unter der Autorität von Generalvollmachten Haussuchungen vorzunehmen, weil sie den ausländischen Buchhandel auf den Hafen von London beschränkt, weil sie werthvolle Bücherballen im Zollhause zurückhält, bis die Blätter verschimmelt sind. Die Gemeinen hoben hervor, daß der Betrag der Gebühren, die der Censor verlangen kann, nicht festgestellt sei. Sie hoben hervor, daß es einem Zollbeamten bei Strafe verboten sei, eine von auswärts kommende Bücherkiste anders als in Anwesenheit eines der Censoren der Presse zu öffnen. Wie soll der Beamte wissen, wird sehr richtig gefragt, ob Bücher in der Kiste sind, so lange er sie nicht geöffnet hat? Dies waren die Argumente, welche erreichten, was Milton’s Areopagitica nicht gelungen war.

Die Lords fügten sich ohne Kampf. Sie erwarteten wahrscheinlich, daß eine weniger Einwendungen zulassende Bill zur Regulirung der Presse ihnen bald zugesandt werden würde, und eine solche Bill wurde auch wirklich im Hause der Gemeinen eingebracht, zweimal gelesen und einem gewählten Ausschusse überwiesen. Aber die Session ging zu Ende, bevor der Ausschuß seinen Bericht erstattet hatte, und die englische Literatur wurde von der Aufsicht der Presse befreit, und für immer befreit.7 Dieses hochwichtige Ereigniß ging fast unbeachtet vorüber. Evelyn und Luttrell hielten es nicht der Mühe werth, es in ihren Tagebüchern zu erwähnen, so wenig wie die holländischen Gesandten in ihren Depeschen. Auch in den Monthly Mercuries findet sich keine Notiz darüber. Die öffentliche Aufmerksamkeit war von anderen und weit aufregenderen Dingen in Anspruch genommen.

7

Commons’ Journals, Feb. 11., April 12., 17.; Lords’ Journals April 8., 18. 1695. Leider ist in dem Protokolle der Gemeinen vom 12. April eine Lücke, so daß es jetzt nicht mehr möglich ist, zu ermitteln, ob über die Frage bezüglich des Beitritts zu dem von den Lords vorgeschlagenen Amendement eine Abstimmung stattfand.

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Elfter Band: enthaltend Kapitel 21 und 22.

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