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2.4 Bilanzierung bei Auftragsfertigung

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Die Partnerunternehmen haben die ihrem Anteil entsprechenden gemeinschaftlichen Erlöse und daraus resultierende Gewinne aus einer langfristigen Auftragstätigkeit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit erst bei Realisierung auszuweisen. Betroffen hiervon sind unter anderem die klassischen Joint Arrangements des Hoch- und Tiefbaus sowie des Großanlagenbaus, die die Voraussetzungen nach IAS 11 über die Gewinnrealisierung in der Regel nach der sog. Percentage-of-Completion Methode erfüllen.[18] Für die Partnerunternehmen einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ist neben dem Fertigstellungsgrad auch der festgelegte Erlösanteil für die bilanzielle Verrechnung von Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, wie bilanziell vorzugehen ist, wenn die Partnerunternehmen unterschiedlich hohe Fertigungsgrade am Periodenende erreicht haben.

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Ein aus dem Fertigungsauftrag erzielter Erlös ist zum jeweiligen Bilanzstichtag nach dem Fertigstellungsgrad und nach seinem vereinbarten Anteil zu verrechnen. Setzt sich der Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag aus unterschiedlich hohen Fertigstellungsgraden der Partnerunternehmen zusammen, ist auf einen adäquaten Ausweis der Erlöse im Jahresabschluss der Partnerunternehmen zu achten.

Beispiel:

S und W stellen gemeinschaftlich in ihrer Joint Operation eine integrierte Schmiede- und Walzanlage für den Kunden K her. Während S für die Schmiedetechnik zuständig ist, liefert die Walztechnik W.

Die Fertigstellung des Auftrags wird erst in der nächsten Periode stattfinden.
Der Gesamterlöse in Höhe von 200 TEUR wird zu gleichen Teilen zwischen S und W aufgeteilt.
In der aktuellen Periode wird bei der Anlage zum Bilanzstichtag ein Fertigungsstellungsgrad von 75 % festgestellt.[19]

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Bei einem Fertigstellungsgrad von 75 % ist nach dem Verfahren der PoC-Methode insgesamt ein Auftragserlös in Höhe von 150 TEUR zum Bilanzstichtag auszuweisen. Paritätisch aufgeteilt ergäbe dies jeweils einen anteiligen Erlös von 75 TEUR. Tatsächlich aber konnte S am Periodenende mit der Fertigung der Schmiedeanlage einen etwas größeren Fertigungsfortschritt erzielen als W mit der Fertigung der Walzanlage. Deshalb beträgt der zu realisierende Teilumsatz von S unabhängig von den anderen Umsätzen der Joint Operations 80 TEUR und der von W 70 TEUR. Für die bilanzielle Erfassung aus der Perspektive von S sind zwei Lösungen denkbar:

Lösung 1: Die im Zeitlauf entstandenen Unterschiede in der Fertigstellung sind zu erfassen, d.h. S setzt in der laufenden Periode die Erlöse in Höhe von 80 TEUR an und in der darauffolgenden den Restbetrag von 20 TEUR.
Lösung 2: Das Partnerunternehmen S korrigiert die Unterschiede folgendermaßen: Es führt eine Minderung der Erlöse um 5 TEUR mit dem Buchungssatz „Erlöse an Forderung aus PoC“ durch. Parallel dazu ist der zu hoch ausgewiesene Aufwand über eine Ausgleichsforderung gegen W zu berichtigen.
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