Читать книгу Notaufnahme - Ulf Harding - Страница 23

Praxisanleitungen Tätigkeit der Praxisanleiterinnen

Оглавление

Im niedersächsischen Ministerialblatt vom 30.07.2018 wird die Praxisanleitung in den Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz, Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz beschrieben. Entsprechende Vorgaben sind aus unserer Sicht auf den Bereich Fachweiterbildung übertragbar.

Dort heißt es u. a.:

Die Schüler

Erhalten individuell ein Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräch

Werden in allen übertragenen Aufgaben angeleitet und zu Kenntnisstand und Fähigkeit überprüft

Erhalten die zur Erfüllung schulischer Praxisaufträge notwendige Unterstützung

Die Praxisanleiter

Sollen der Schule über den Entwicklungsstand der anvertrauten Schüler Auskunft geben und diese beurteilen

Planen, dokumentieren und bewerten den Stand der praktischen Ausbildung

Wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung in Form einer Praxisanleitung mit

Evaluieren regelmäßig das lernortspezifische Lernangebot

Prüfen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in der praktischen Prüfung oder unterstützen den Prüfungsausschuss

Nehmen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil

(Vgl. RdErl. des Kultusministeriums vom 30.07.2018)

Die Praxisanleiterinnen sind darüber hinaus im Prüfungsausschuss vertreten. Sie sind nach DKG-Empfehlung als Fachprüferinnen für die praktische Abschlussprüfung einzusetzen.

Notaufnahme

Подняться наверх