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Praxisanleitungen Tätigkeit der Praxisanleiterinnen
ОглавлениеIm niedersächsischen Ministerialblatt vom 30.07.2018 wird die Praxisanleitung in den Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz, Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz beschrieben. Entsprechende Vorgaben sind aus unserer Sicht auf den Bereich Fachweiterbildung übertragbar.
Dort heißt es u. a.:
Die Schüler
Erhalten individuell ein Erst-, Zwischen- und Auswertungsgespräch
Werden in allen übertragenen Aufgaben angeleitet und zu Kenntnisstand und Fähigkeit überprüft
Erhalten die zur Erfüllung schulischer Praxisaufträge notwendige Unterstützung
Die Praxisanleiter
Sollen der Schule über den Entwicklungsstand der anvertrauten Schüler Auskunft geben und diese beurteilen
Planen, dokumentieren und bewerten den Stand der praktischen Ausbildung
Wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der praktischen Ausbildung in Form einer Praxisanleitung mit
Evaluieren regelmäßig das lernortspezifische Lernangebot
Prüfen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben in der praktischen Prüfung oder unterstützen den Prüfungsausschuss
Nehmen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil
(Vgl. RdErl. des Kultusministeriums vom 30.07.2018)
Die Praxisanleiterinnen sind darüber hinaus im Prüfungsausschuss vertreten. Sie sind nach DKG-Empfehlung als Fachprüferinnen für die praktische Abschlussprüfung einzusetzen.