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Chronologie der Module und Verzahnung mit den praktischen Einsätzen
ОглавлениеNach der DKG-Empfehlung startet die Weiterbildung Notfallpflege mit den beiden Basismodulen und dem ersten Fachmodul. Die beiden Basismodule müssen innerhalb des ersten Weiterbildungsjahres und das Fachmodul I vor Beginn der Fachmodule II bis V abgeschlossen sein. Daraus ergeben sich pädagogische Spielräume und die Möglichkeit, von der Chronologie abzuweichen. Im folgenden Abschnitt stellen wir heraus, warum wir uns für eine veränderte Reihenfolge der Module entschieden haben.
Am Bildungszentrum des Städtischen Klinikums Braunschweig beginnt die Fachweiterbildung Notfallpflege mit dem Basismodul II.
Didaktische Begründung: Im Basismodul II werden u. a. die Themen »Lernen«, »Anleitungsprozesse planen und gestalten« und »In Projekten arbeiten« theoretisch behandelt. Alle drei Themen haben zu Beginn der Weiterbildung eine hohe Relevanz. Das Wissen um Mechanismen, die Lernprozesse optimieren, ist gerade zu Beginn einer Bildungsmaßnahme sinnvoll. In allen praktischen Einsatzgebieten müssen 10 % der Stunden in Form von Anleitungen gestaltet werden. Da eine ständige Verzahnung von Theorie und Praxis stattfindet, müssen auch bereits im ersten Weiterbildungsmonat praktische Anleitungen erfolgen. Die Kenntnisse um Struktur und Umsetzung von Anleitungsprozessen ist auch hier an den Anfang zu stellen. Die Teilnehmerinnen müssen nach DKG-Empfehlung während der gesamten Weiterbildung drei praktische Leistungsnachweise erbringen. Einer davon soll nach dem Braunschweiger Modell als Praxisprojekt erfüllt werden, welches bereits im ersten Einsatzbereich abgeleistet werden kann. Somit sind die Kompetenzen, die zur Durchführung eines Projekts benötigt werden, ebenfalls in dieser Ausbildungsphase zu behandeln. Das Basismodul II schließt mit einer schriftlichen Modulprüfung ab.
Auf das sozialwissenschaftliche Basismodul II folgt das medizinisch orientierte Fachmodul I.
Didaktische Begründung: Im Fachmodul I, welches mit einer mündlichen Prüfung abschließt, werden grundlegende Kompetenzen vermittelt, die zur Versorgung von Notfallpatienten benötigt werden. Ziel ist es, den Weiterbildungsteilnehmerinnen gleich zu Beginn eine kompetente Einarbeitung im Bereich Notaufnahme zu ermöglichen. Gleichzeitig wird damit ein Ausgleich zwischen sozial- und medizinwissenschaftlichen Themen geschaffen. Parallel zu den theoretischen Anteilen des Basismoduls II und des Fachmoduls I werden die Weiterbildungsteilnehmerinnen in der Notaufnahme und im Rettungsdienst eingesetzt (Lehrrettungswache), um dort die gewonnenen Kompetenzen anzuwenden und den Ursprung der Notfallgeschehen, welche eine Aufnahme in der Klinik notwendig machen, nachvollziehen zu können. Im Unterricht des Fachmoduls I werden die Teilnehmerinnen auf die Tätigkeit in diesen spezifischen Einsatzbereichen vorbereitet.
Das Basismodul I ist das letzte Modul im ersten Weiterbildungsjahr.
Didaktische Begründung: Die Inhalte dieses Moduls stellen wichtige berufliche Grundlagen dar, die für die Arbeit in einer Notaufnahme unerlässlich sind. Die Teilnehmerinnen sind während dieser theoretischen Bearbeitung in einer zentralen Notaufnahme eingesetzt und schließen das Modul mit einer mündlichen Prüfung ab.
Noch vor Abschluss des 1. Weiterbildungsjahres beginnt das Fachmodul V.
Didaktische Begründung: Hier handelt es sich ebenfalls um Inhalte, die Grundlagen für die Arbeit in einer Notaufnahme vermitteln. Sie ergänzen damit die Themen des Fachmoduls I und sollten daher zu einem frühen Zeitpunkt abgehandelt werden. Die Teilnehmerinnen sind zu dieser Zeit in einer zentralen Notaufnahme eingesetzt. Das Fachmodul V schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Das 2. Weiterbildungsjahr beginnt mit dem Fachmodul III.
Didaktische Begründung: Den Schwerpunkt bildet hier die Versorgung von Patientinnen mit internistisch-neurologischen Krankheitsbildern. Ein Fachgebiet, welches auf Intensivstationen in großem Umfang anzutreffen ist. Daher werden die Teilnehmerinnen in dieser Phase der Weiterbildung auf einer Intensivstation eingesetzt. Den Abschluss bildet eine schriftliche Modulprüfung.
Es folgt das Fachmodul IV.
Didaktische Begründung: Inhalte sind hier traumatologische Ereignisse mit und ohne Schockraumversorgung und Schmerzsymptome. Themen, die eine fachliche Nähe zur Anästhesie aufweisen. Daher absolvieren die Teilnehmerinnen zu dieser Zeit ihren Anästhesieeinsatz und schließen mit einer mündlichen Modulprüfung ab.
Den Abschluss bildet das Modul II, das mit dem Wahlpflichteinsatz gekoppelt ist.
Didaktische Begründung: Modulinhalte und Einsatzgebiete bilden spezielle Pflegesituationen ab, beziehen sich aufeinander und können im Fall des Einsatzes nach eigener Präferenz gewählt werden. Mit einer mündlichen Modulprüfung endet das Themengebiet und stellt gleichzeitig eine Vorbereitung auf die mündliche Abschlussprüfung dar.
Im Anschluss an den letzten Theorieblock werden die formalen Voraussetzungen zur Zulassung für die Abschlussprüfungen begutachtet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen die Ladungen zu den Prüfungen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
In den letzten zwei Monaten der Fachweiterbildung werden die Teilnehmerinnen wieder in den Notaufnahmebereichen eingesetzt, aus denen sie entsandt wurden. Dort findet auch die praktische Abschlussprüfung statt.
Die Weiterbildung endet mit der mündlichen Abschlussprüfung im letzten Weiterbildungsmonat.