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1.7 Gründe für die Einführung einer Fachweiterbildung Notfallpflege

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Steigende Patientenzahlen, interdisziplinäres Fächerspektrum, massive Zunahme rettungsdienstlicher Einsätze mit Klinikaufnahme sowie eine gestiegene Erwartungshaltung der Bevölkerung mit kultureller Vielfalt stellen die Notfallversorgung vor neue Herausforderungen. Gleiches gilt für die interprofessionelle Zusammenarbeit an der Schnittstelle Notaufnahme mit dem Rettungsdienstpersonal. Neu hinzugekommen ist das Berufsbild des Notfallsanitäters, welcher seit 2014 wie auch die Gesundheits- und Krankenpflege über volle drei Jahre ausgebildet wird.

Ein weiterer Baustein diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die neue Fachweiterbildung Notfallpflege. Hierbei handelt es sich um eine spezifische Weiterbildung für Pflegende, die in Notaufnahmen arbeiten.

Erkenntnisse aus pflegerischer und medizinischer Forschung anzuwenden, Modelle aus Kommunikation und Interaktion praxisgerecht aufzubereiten, Qualitätssicherung zu forcieren und dieses in einem interdisziplinären Qualifikationsprofil auszurichten, ist Ziel der Fachweiterbildung Notfallpflege.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.04.2018 Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstufen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGBV beschlossen. In diesem Beschluss, welcher am 19.05.2018 in Kraft getreten ist, sind u. a. auch die Anzahl und Qualifikationen des vorzuhaltenden Fachpersonals in Notaufnahmen geregelt. So ist neben dem fachärztlichen Bereich auch eine Pflegekraft zu benennen, die fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet ist und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar ist. Weiter muss diese Pflegekraft über die Zusatzqualifikation »Notfallpflege« verfügen, sobald diese in dem jeweiligen Land verfügbar ist (Gemeinsamer Bundesausschuss 2018).

Auch diese Neuregelung macht deutlich, welche Bedeutung künftig der Fachweiterbildung Notfallpflege zukommt und lässt Spekulationen über eine Fachkraftquote aufkommen.

Der G-BA legt die Qualifikation Notfallpflege für Notaufnahmen fest.

Am 29.11.2016 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ihre Empfehlung für die Fachweiterbildung Notfallpflege veröffentlicht, welche am 17.09.2018 geändert wurde.

Bislang arbeiteten in den Notaufnahmen zumeist Pflegekräfte, die eine dreijährige Grundausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege absolviert haben. Diese Ausbildungen sind zwar fundiert, handlungsorientiert ausgerichtet und vom Qualifikationsniveau breit gefächert, aber eben nicht spezifisch, schon gar nicht notfallspezifisch. Die Entwicklung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass es für die Arbeit in den zentralen Notaufnahmen eine ganz spezifische Qualifikation braucht, für Pflegekräfte wie für Ärzte.

Die Fachkraft für Notfallpflege schließt somit die Qualifikationslücke zwischen dem Notfallsanitäter im Rettungsdienst und der stationären Pflegefachkraft. Aufgrund einer insgesamt fünfjährigen Ausbildungszeit ist hier ein hohes Kompetenzprofil zu erwarten.

Weg von einer Fächersystematik, hin zur Handlungsorientierung.

Dieser Paradigmenwechsel, der auch im Krankenpflegegesetz und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gefordert wird, verfolgt das Ziel, zukünftige Pflegefachkräfte gemäß des modernen Bildungsbegriffes auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten.

Die Vermittlung mehrdimensionaler Kompetenzen, individuelle Pflege, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sind zentrale Begriffe dieser gesetzlichen Forderung im Hinblick auf eigenverantwortliches und professionelles Handeln.

Die neue Fachweiterbildung Notfallpflege richtet sich an Teilnehmer, die über die staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin verfügen, sich für die Dauer der Fachweiterbildung in Vollzeitbeschäftigung befinden und mindestens eine sechsmonatige Tätigkeit im Bereich der Notfallpflege nachweisen.

Die Weiterbildung erfolgt durch modular gestalteten Unterricht und Praxiseinsätze in anerkannten Praxiseinrichtungen. Innerhalb von zwei Jahren werden 720 Stunden Theorie angeboten. Davon können max. 25 % in nachgewiesenen Formen des selbstorganisierten Lernens durchgeführt werden. Alle sieben Module müssen entweder mit einer mündlichen oder einer schriftlichen Modulprüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Praxiseinsätze umfassen insgesamt 1.800 Stunden unter fachkundiger Anleitung in den Bereichen Notaufnahme/Zentrale Notaufnahme, Rettungsdienst, Intensivstation und Anästhesie. Zusätzlich gibt es einen Wahlpflichtbereich ( Kap. 1.8: Wahlpflichteinsätze). Insgesamt müssen mindestens drei praktische Leistungsnachweise erbracht werden.

Die Vernetzung der zwei Lernorte Schule und Praxiseinrichtung soll dabei sicherstellen, dass die im Unterricht gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis transferiert und situativ angewendet werden können. Die Forderung, dass mindestens 10 % der Praxisstunden als Praxisanleitungen von qualifizierten Praxisanleitern durchgeführt werden müssen, trägt diesem Anspruch Rechnung und unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Pflegepraxis.

Die Weiterbildung endet nach zwei Jahren mit einer praktischen und einer mündlichen Abschlussprüfung (DKG-Empfehlung für die Fachweiterbildung Notfallpflege 2018).

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