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I. Übersicht

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Unter II. wird noch einmal die Vermögensentwicklung einer Gesellschaft betrachtet. Die Vermögenslage ändert sich unter verschiedenen Bewertungsprämissen (III.). Unter IV. werden die grundlegenden Prämissen der Handelsbilanz erörtert, weil diese für die Kapitalerhaltung ausschlaggebend ist.[1] Dargestellt wird auch, warum diese Prämissen mit den Regeln über Kapitalerhaltung und Insolvenzantrag bei Überschuldung nicht vereinbar sind.

Anschließend sind einige Detailregeln des Handelsbilanzrechts zu erörtern (V.), die den Verlauf der Vermögenskurve bestimmen. Betrachtet wird auch, warum einige von diesen Regeln zu einer Abweichung von der „wahren“ Vermögenslage der Gesellschaft führen können und daher dem System der §§ 30, 64 GmbHG widersprechen.

Schließlich wird unter VI. erörtert, wie die Überschuldung der Gesellschaft heutzutage tatsächlich festgestellt wird. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf die Zukunft.

Teil 3 Gläubigerschutz§ 6 Bilanz- und Insolvenzrecht › II. Nochmals: Die Vermögensentwicklung einer Kapitalgesellschaft

Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften

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