Читать книгу Stahlbau-Kalender 2021 - Ulrike Kuhlmann - Страница 42
3 Schrauben-, Niet- und Bolzenverbindungen 3.1 Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben 3.1.1 Allgemeines
Оглавление(1) Alle Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben müssen in der Regel die Anforderungen der Bezugsnormengruppe 4 in 1.2.4 erfüllen.
(2) Die Regelungen dieses Teils gelten für Schrauben der in Tabelle 3.1 angegebenen Festigkeitsklassen.
(3) Die Streckgrenzen fyb und die Zugfestigkeiten fub sind für Schrauben der Festigkeitsklassen 4.6, 4.8, 5.6, 5.8, 6.8, 8.8 und 10.9 in Tabelle 3.1 angegeben. Für die Bemessung sind in der Regel diese Werte als charakteristische Werte anzusetzen.
Anmerkung : Im Nationalen Anhang darf die Anwendung bestimmter Schraubenklassen ausgeschlossen werden.
NDP DIN EN 1993-1-8/NA
zu 3.1.1(3) Anmerkung
Die Verwendung von Schrauben der Festigkeitsklassen 4.8, 5.8 und 6.8 sind für die Anwendung im Stahlbau nicht zulässig.
NCI DIN EN 1993-1-8/NA
zu 3.13.1 Schraubverbindungen
Es sind Kopf- und Gewindebolzen nach Tabelle NA.1 zu verwenden. Für Kopf- und Gewindebolzen, die nicht in Tabelle NA.1 aufgeführt sind, sind die Nachweise nach DIN EN 1090-2 :2008-12, 5.6.12 zu erbringen.
Bei der Ermittlung der Beanspruchbarkeiten von Verbindungen mit Kopf- und Gewindebolzen sind für die Bolzenwerkstoffe die in Tabelle NA.1 angegebenen charakteristischen Werte zu verwenden.
Tabelle NA.1. Als charakteristische Werte für Werkstoffe von Kopf- und Gewindebolzen festgelegte Werte
Bolzen | nach | Streckgrenze fy,b,k N/mm2 | Zugfestigkeit fu,b,k N/mm2 |
Festigkeitsklasse 4.8 | DIN EN ISO 13918 | 340 | 420 |
S235J2+C450 | DIN EN ISO 13918 | 350 | 450 |
S235JR, S235J0, S235J2, S355J0, S355J2 | DIN EN ISO 10025-2 | Werte nach DIN EN 1993-1-1-2010-12, Tabelle 3.1 |
NCI DIN EN 1993-1-8/NA
zu Abschnitt 3.1.1 Verzinkte Schrauben
Es sind nur komplette Garnituren (Schrauben, Muttern und Scheiben) eines Herstellers zu verwenden.
Feuerverzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 sowie zugehörige Muttern und Scheiben dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Schraubenhersteller im Eigenbetrieb oder unter seiner Verantwortung im Fremdbetrieb verzinkt wurden.
Andere metallische Korrosionsschutzüberzüge dürfen verwendet werden, wenn
– die Verträglichkeit mit dem Stahl gesichert ist und
– eine wasserstoffinduzierte Versprödung vermieden wird und
– ein adäquates Anziehverhalten nachgewiesen wird.
Galvanisch verzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 dürfen nicht verwendet werden.
Anmerkung 1 : Ein anderer metallischer Korrosionsschutzüberzug ist z. B. die galvanische Verzinkung.
Die galvanische Verzinkung bei Schrauben reicht als Korrosionsschutz alleine nur in trockenen Innenräumen (Korrosionskategorie C1 nach DIN EN ISO 12944-2) aus.
Anmerkung 2 : Zur Vermeidung wasserstoffinduzierter Versprödung siehe auch DIN 267-9.
Zu NCI zu 3.13.1 Schraubenverbindungen
In Tabelle NA.1 werden die Festigkeiten von Kopf- und Gewindebolzen geregelt. Da für aufgeschweißte Gewindebolzen prinzipiell die gleichen Bemessungsregeln wie für Schrauben gelten, sind die zusätzlichen Informationen aus dem Nationalen Anhang an dieser Stelle aufgenommen worden und nicht in Abschnitt 3.13.1 bei den Bolzenverbindungen angegeben. Für aufgeschweißte Kopfbolzen gilt im Übrigen DIN EN 1994-1-1 : Verbundtragwerke aus Stahl und Beton.