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6.2.5 Biegebeanspruchung
Оглавление(1)P Für den Bemessungswert der einwirkenden Biegemomente MEd ist an jedem Querschnitt folgender Nachweis zu erfüllen:
(6.12)
wobei Mc,Rd unter Berücksichtigung der Löcher für Verbindungsmittel ermittelt wird, siehe (4) bis (6).
(2) Der Bemessungswert der Biegebeanspruchbarkeit eines mit einachsiger Biegung belasteten Querschnitts wird wie folgt ermittelt:
(6.13)
für Querschnitte der Klasse 1 oder 2;
(6.14)
für Querschnitte der Klasse 3;
(6.15)
für Querschnitte der Klasse 4.
Wobei sich Wel,min und Weff,min auf die Querschnittsfaser mit der maximalen Normalspannung bezieht.
(3) Bei zweiachsiger Biegung ist in der Regel das in 6.2.9 angegebene Verfahren anzuwenden.
(4) Löcher für Verbindungsmittel dürfen im zugbeanspruchten Flansch vernachlässigt werden, wenn folgende Gleichung für den Flansch eingehalten wird:
(6.16)
wobei Af die Fläche des zugbeanspruchten Flansches ist.
Anmerkung: Das in (4) gestellte Kriterium entspricht der Kapazitätsbemessung, siehe 1.5.8.
(5) Ein Lochabzug im Zugbereich von Stegblechen ist nicht notwendig, wenn die Bedingung (4) für die gesamte Zugzone, die sich aus Zugflansch und Zugbereich des Stegbleches zusammensetzt, sinngemäß erfüllt wird.
(6) Außer bei übergroßen Löchern oder Langlöchern müssen Löcher in der Druckzone von Querschnitten nicht abgezogen werden, wenn sie mit den Verbindungsmitteln gefüllt sind.