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Rohstoffe

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Für die Herstellung von Solarstromspeichern sind spezielle Rohstoffe erforderlich, die in Deutschland nicht vorkommen und teilweise generell selten in der übrigen Welt vorhanden sind.

Lithium ist ein auf der Erde zwar häufig zu findendes Leichtmetall, allerdings kommt es nur in geringen Konzentrationen vor. Das Lithium für die Stromspeicher wird vorrangig in Chile, Bolivien, China und Argentinien abgebaut, wo bereits die ersten Probleme entstehen.

Zur Lithiumgewinnung wird salzhaltiges Grundwasser an die Oberfläche gepumpt und über eine Kette von Verdunstungsteichen geleitet, in denen über mehrere Monate ein Verdunstungsprozess an der Sonne stattfindet. Hat das Lithiumchlorid in den Teichen die nötige Konzentration erreicht, wird die Lösung in eine Aufbereitungsanlage gepumpt, wo unerwünschtes Bor und Magnesium extrahiert und ausgefiltert werden, um anschließend mit Natriumcarbonat behandelt zu werden. Das dabei ausgefällte Lithiumcarbonat wird gefiltert und getrocknet. Überschüssige Restsole wird in den Salzsee zurückgepumpt. Gerade in trockenen Gegenden wie Chile wird durch die Grundwasserverwendung das Austrocknen der Landschaft gefördert.

Kobalt wird überwiegend aus Kupfer- und Nickelerzen gewonnen. Die genaue Gewinnungsart ist von der Zusammensetzung des Ausgangserzes abhängig und bisweilen sehr aufwendig.

Der größte Teil des Kobalts wird durch Reduktion der Nebenprodukte in der Gewinnung des Nickel- und Kupferabbaus und der Schmelze gewonnen. Daher hängt die Kobaltversorgung in hohem Maße vom Kupfer- und Nickelabbau in einem bestimmten Markt ab. Es gibt verschiedene Methoden, um Kobalt von Kupfer und Nickel zu trennen, abhängig von der Höhe der Kobaltkonzentration und der genauen Zusammensetzung des verwendeten Erzes. Kobalt kann unter anderem aus der Kupferschmelze ausgelaugt werden. Dementsprechend ergeben sich neben hohem chemischen und energetischen Einsatz auch ein hoher Einsatz von Wasser und entsprechenden Abwässern zur Gewinnung.

Das Vorkommen von Kobalt beschränkt sich in hohem Maße auf den Kongo. Vorkommen in China, Kanada und Russland liegen etwa um den Faktor 10 niedriger als im Kongo. Die ausschließlich aus den ausländischen Gebieten geförderten Rohstoffe drücken die Ökobilanz für Deutschland in Anbetracht der Transportwege sowie -fahrzeuge zusätzlich erheblich.

Insbesondere Kobalt ist wegen der damit in Verbindung stehenden Kinderarbeit in die Kritik geraten. Über die Hälfte des heute verwendeten Kobalts stammt aus der Republik Kongo. Im Jahre 2016 wurden 84 400 Tonnen Kobalt gewonnen, für das Jahr 2030 wird eine Nachfrage von 450 000 Tonnen Kobalt vorausgesagt, was einen enormen Druck auf die einzelnen Kobaltminen nach sich zieht. Von den 84 000 Tonnen Kobalt stammten 18 000 Tonnen, also rund 20 Prozent, aus illegalen Kleinbergwerken im Kongo. Daher kann man zwischen zwei Arten von Kobaltminen unterscheiden:

1 Die Gewinnung aus illegalen Kleinbergwerken und

2 die aus industriellen Minen mit gewissen Standards.

Heutzutage liegen die industriellen Minen hauptsächlich in chinesischer Hand und schaffen somit nur wenige Arbeitsplätze für Einheimische – die Armut in der Region wächst trotz des Rohstoffreichtums. Die illegalen Kleinbergwerke oder Minen sind meist 40 bis 50 Meter tief und werden von den Arbeitern (darunter viele Kinder) ohne jegliche Schutzkleidung, Schutzausrüstung oder Maschinen händisch gegraben. Diese Bergwerke sind schmale, enge Tunnel, die ohne Pfeiler und Wände, die die Minen vor dem Einstürzen schützen könnten, in den Boden gegraben werden. Aufgrund der Enge werden vermehrt Kinder und kleine Erwachsene eingesetzt, um das Kobalterz zu fördern. Die Gewinnung des Kobalts ist sehr aufwendig, da der Rohstoff immer nur vereinzelt und in kleinen Mengen zu finden ist.

Nach UN-Leitprinzipien müssen alle Unternehmen, die in die Lieferkette eingebunden sind, den Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen. Sofern diese nicht beachtet oder gebrochen werden, müssen die Unternehmen den Vorgang sofort abbrechen. Die Herkunftsländer der Unternehmen verpflichten die Unternehmen, die Herkunft der Materialien sowie die Herstellung nochmals selbst zu überprüfen, um eine Menschenrechtsverletzung auszuschließen. Amnesty International hat verschiedenen Unternehmen gegenüber den Vorwurf ausgesprochen, die Konzerne profitierten von Kinderarbeit im Kongo. In Artikel 32 (UN) des Übereinkommens sind die Rechte des Kindes klar definiert: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.“ Im Juni 2021 hat die Bundesregierung das Lieferkettengesetz beschlossen. Ziel ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte zu verbessern und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen. Auch Umweltbelange sind darin relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (beispielsweise durch vergiftetes Wasser) oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.

Das „Kobalt-Problem“ betrifft jedoch nicht nur allein die Herstellung industrieller oder gewerblicher Energiespeicher, sondern fängt bereits bei Kleinanwendungen wie dem Smartphone an. Die direkten Umwelteinflüsse durch Rohstoffabbau, Produktion und Transport sowie die humanen Auswirkungen müssen bei Energiespeichern daher als negativ bezeichnet werden.

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