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Rücknahme von Altbatterien

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Es ist bekannt, dass Altbatterien giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten können. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden. Dies gilt bereits für Klein- und Autobatterien.

Im Jahr 2006 trat die EU-Batterierichtlinie (BattRL) in Kraft. Ihr Ziel ist es, die Umweltbelastungen durch Altbatterien zu reduzieren. In Deutschland löste das Batteriegesetz (BattG) im Jahr 2009 die Batterieverordnung von 1998 ab. Das BattG, das die BattRL in nationales Recht umsetzt, gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren also Fahrzeug-, Industrie- und die aus dem Alltag bekannten Gerätebatterien. Insofern besteht in Deutschland und anderen EU-Ländern ein „Rücknahmezwang“.

Zudem ist das Inverkehrbringen von Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent (fünf Milligramm pro Kilogramm) Quecksilber enthalten, verboten. Auch das Inverkehrbringen von Gerätebatterien mit einem Cadmiumgehalt von mehr als 0,002 Gewichtsprozent (20 Milligramm pro Kilogramm) ist per Gesetz nicht erlaubt.

Fahrzeug- und Industriebatterien unterliegen hingegen nicht dem Cadmiumverbot! Enthalten Batterien die Schwermetalle Cadmium beziehungsweise Blei oberhalb bestimmter Grenzwerte, muss dies auf der Batterie beziehungsweise der Verpackung unterhalb des durchgestrichenen Mülltonnensymbols gekennzeichnet werden.

Vertreiber von Batterien sind dementsprechend verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der Wertstoffhöfe und Schadstoffmobile abzugeben. Keinesfalls gehören Altbatterien – beispielsweise auch beschädigte Altbatterien und Knopfzellen – in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt geworfen.


Wallbox für das Eigenheim

Um die Sammelstellen leicht zu finden, gibt es ein – allerdings nicht verbindliches – einheitliches Sammelstellenlogo.

Fahrzeug- und Industriealtbatterien (E-Bike-Akkus, Akkus zur Speicherung erneuerbarer Energien …) können von Endnutzern bei den Vertreibern dieser Batteriearten kostenfrei zurückgeben werden. Teilweise beteiligen sich auch kommunale Sammelstellen freiwillig an der Sammlung solcher Batterien.

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