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Klientelkönige

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Zahlreiche Provinzen Roms sind aus Klientelreichen hervorgegangen. In der Fachliteratur werden die von Rom abhängigen Herrscher mit dem modernen Begriff Klientelkönige (oder Klientelfürsten, seltener Vasallenkönige) bzw. im Englischen als „friendly kings“ bezeichnet, was nicht impliziert, dass allen der Titel König zukam. Auch wenn der Terminus Klientelkönig anachronistisch ist, trifft er doch den Charakter der Beziehung zwischen Rom und den betreffenden Herrschern, denn diese war nicht von Gleichrangigkeit, sondern von Unterordnung und Vormachtstellung geprägt. Die antiken Schriftsteller nannten die Klientelherrscher Freunde und Bundesgenossen des römischen Volkes (reges amici et socii populi Romani). Sie hatten sich in erster Linie loyal gegenüber Rom zu verhalten, das heißt Treue (fides) zu beweisen und die Hoheit (maiestas) des römischen Volkes zu akzeptieren. Dieses Verhältnis übertrug sich auf den Prinzeps. Gemäß Sueton (um 70– nach 122 n. Chr.) verließen die Klientelkönige immer wieder ihre Reiche, um dem Herrn der römischen Welt ihre Aufwartung zu machen, wobei sie als Bürger in der Toga ohne königliche Insignien erschienen. Diese Kleidung brachte einerseits die Zughörigkeit der Klientelkönige zur befriedeten römischen Welt zum Ausdruck, andererseits zeigte sie einmal mehr ihre dem römischen Herrscher untergeordnete Stellung, der als Vater des Vaterlandes über alle und allem waltete.

Quelle

Sueton (um 70-nach 122 n. Chr.) über das Verhalten der Klientelkönige (Augustus 60):

Oft verließen sie ihre Königreiche und warteten ihm (= Augustus), so wie es Klienten zu tun pflegen, nicht nur in Rom, sondern auch auf seinen Reisen durch die Provinzen täglich auf und zwar in der Toga und ohne königliche Abzeichen.

Verhältnis Klientelkönige – Rom

In der Regel bestand über längere Zeit hinweg ein Abhängigkeitsverhältnis der jeweiligen Klientelkönige von Rom bzw. in republikanischer Zeit von führenden Männern der res publica und von Augustus an vom Herrn der römischen Welt. Gründe für die Abhängigkeit der einzelnen Herrscher von Rom sind vielfältig. Manche gerieten in den Sog der römischen Expansionspolitik, andere bedurften der Hilfe der Römer gegen äußere Bedrohungen oder wegen innerer Probleme, wie zum Beispiel Unruhen, Thronstreitigkeiten mit Verwandten oder rivalisierenden Adligen. Eine ganze Reihe der Klientelkönige wurde von den Römern direkt eingesetzt (rex datus). So etwa Archelaos von Cappadocia, ein ambitionierter pontischer Adliger, dem Marcus Antonius (um 82–30 v. Chr.) anstelle der bisher in Cappadocia herrschenden Dynastie die Königswürde verlieh (37/36 v. Chr.). Die Wahl eines Mannes, der nicht aus der lokalen Elite oder dem bisherigen Herrscherhaus stammte, ist öfter zu konstatieren, bzw. es ist kaum zu weit gegriffen zu sagen, dieses Procedere hatte Methode. Herodes d. Gr. (um 73–4 v. Chr.), der seine Königswürde ebenfalls Marcus Antonius und dem (späteren) Augustus zu verdanken hatte, war kein Spross der hasmonäischen Königsdynastie, sondern Idumäer und somit für die konservativen jüdischen Kreise kein echter Jude, denn die Idumäer hatten erst spät und gezwungenermaßen den jüdischen Glauben angenommen. Die Vorteile der Protektion solcher Männer liegen auf der Hand; die Betreffenden waren zur Durchsetzung und Behauptung ihrer Herrschaft auf Rom angewiesen. Ihre einzige Legitimation bestand in Roms Gnade. Andererseits waren sie fähige Politiker und Feldherrn, auf die Rom bauen konnte.

Gründe für die Einsetzung

Mit Iuba II. (ca. 50 v. Chr.–23 n. Chr.) wählte Augustus im Jahr 25 v. Chr. für Mauretanien einen Klientelkönig, der seinen mauretanischen Untertanen als Sohn des letzten numidischen Königs Iuba I. (ca. 85–46 v. Chr.) eigentlich fremd war und der überdies mit Kleopatra Selene (∗ 40 v. Chr.) eine Frau zur Gemahlin nahm, welche einen Römer zum Vater hatte (Marcus Antonius) und die zugleich von ihrer Kindheit am Hof ihrer Mutter Kleopatra VII. (69–30 v. Chr.) in Alexandria stark geprägt war. Freilich entstammten Archelaos und Iuba ihrem Reich benachbarten Regionen und mochten daher als weniger ‚exotisch‘ angesehen worden sein als ein Römer. Die Erklärung für die Einsetzung von Königen anstatt der Überführung des Reichs in eine Provinz ist in den Territorien selbst zu suchen. Sie waren wenig der römisch-hellenistischen Zivilisation angepasst, aufgrund naturräumlicher und klimatischer Gegebenheiten schwer zu kontrollieren und oftmals nicht völlig befriedet. Ferner lagen die Reiche der Klientelherrscher an der Peripherie des Imperium Romanum; sie hatten somit eine Pufferfunktion zwischen Rom und anderen Mächten. Die Einsetzung eines ambitionierten Mannes mochte daher der für Rom bequemste und risikoärmste Weg sein. Zudem konnte die Einsetzung eines Klientelkönigs die wahren Machtverhältnisse sowohl gegenüber fremden Mächten als auch im Inneren verschleiern. Wenn Augustus eine ganze Reihe von Klientelherrschern bestätigte oder neu etablierte, so geschah dies sicher nicht zuletzt, um in den Jahren nach dem Bürgerkrieg, in denen er an der Festigung seiner Position hart arbeiten musste, seine tatsächliche Macht zu kaschieren. Die Klientelreiche waren offiziell nicht Teil seines Machtbereichs, auch wenn die betreffenden Herrscher in Wirklichkeit auf sein Wohlwollen zwingend angewiesen waren.

Römisches Bürgerrecht

Augustus hielt sich in Bezug auf die Klientelreiche im Wesentlichen an die Vorgaben seines Gegners Marcus Antonius, allerdings zeichnete er die Klientelkönige in der Regel mit dem römischen Bürgerrecht, der civitas Romana, aus. Dies ist im Gegensatz zur früheren Praxis ein Novum, denn das römische Bürgerrecht wurde bislang nur in Ausnahmefällen an verdiente fremde Herrscher verliehen. So stattete Caius Iulius Caesar Antipater (ca. 100–43 v. Chr.), den Vater von Herodes d. Gr., und seine Angehörigen wegen seiner großen Verdienste mit dem römischen Bürgerrecht aus. Vermutlich wollte Augustus das enge Verhältnis zwischen Römern und Klientelkönigen und vor allem seine übergeordnete Position in der Nomenklatur der Klientelherrscher zum Ausdruck gebracht wissen, denn sie führten fortan als römische Bürger einen Vor- und einen Gentilnamen, die nach ihrem Förderer und Patron lauteten. So trug etwa Iuba II. von Mauretanien das nomen gentile Iulius. Auch die in den Alpes Cottiae als Präfekten eingesetzten Mitglieder der Königsfamilie waren dank Augustus römische Bürger; sie hatten ebenfalls das praenomen und nomen gentile Caius Iulius. Togidubnus, ein von Claudius nach der Eroberung Britanniens eingesetzter König, hieß nach diesem römischen Herrscher Tiberius Claudius Togidubnus (s. Quelle S. 30). Die Gewährung der civitas Romana hatte zudem juristische Relevanz. Die Betreffenden unterlagen als römische Bürger dem römischen Recht, konnten also gemäß diesem belangt und verurteilt werden.

Quelle

Der Umgang des ersten Prinzeps Augustus mit Klientelkönigen (Sueton, Augustus 48):

Verbündete Könige verband er (= Augustus) auch durch wechselseitige verwandtschaftliche Beziehungen eng miteinander. Er war ein äußerst bereitwilliger Vermittler und Förderer jeder verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehung. Um alle sorgte er sich so, als seien sie Glieder und Teile des Reichs.

Söhne von Klientelkönigen

Herrscher, die unter römischen Einfluss gerieten, schickten häufig ihre Söhne, sei es als Pfand, sei es freiwillig, nach Rom, um so die Verbindung der nächsten Generation zu der expandierenden Macht in der Mittelmeerwelt zu festigen. Beispielsweise lebte Agrippa I. (10 v. Chr.–44 n. Chr.), ein Enkel von Herodes d. Gr., dem Claudius (41–54 n. Chr.) die Königswürde verlieh, längere Zeit in Rom und sein gleichnamiger Sohn wurde ebenfalls dort erzogen. Iuba II. kam, nachdem sein Vater von Caesar besiegt worden war, als Kleinkind nach Rom, wo er im Jahr 46 v. Chr. im Triumphzug mitgeführt und großgezogen wurde. Er erhielt eine erstklassige Ausbildung. Die Heranbildung in Rom brachte den Kindern nicht allein die römische Welt näher, sie schlossen in Rom Freundschaften, die ihnen später als Herrscher von Vorteil sein konnten. Dabei ist nicht nur an Beziehungen zu Mitgliedern der römischen Oberschicht zu denken, sondern auch an andere in Rom weilende Angehörige fremder Völker. Die Erziehung eines Herrschersohnes in Rom bot indes keine Garantie dafür, dass der Betreffende nach dem Tod seines Vaters die Regierung antreten konnte. Offenbar wollten Klientelkönige vorsorgen, indem sie den Prinzeps zugunsten ihrer Kinder zu beeinflussen versuchten und entsprechende Verfügungen für den Fall ihres Todes trafen. So enthielt das Testament von Herodes d. Gr. eine Nachfolgeregelung. Augustus, dem Herodes lange Zeit gute Dienste geleistet hatte, bestätigte im Wesentlichen den Letzten Willen des verstorbenen Königs. Flavius Iosephus (ca. 37/38–nach 100 n. Chr.) berichtet, Claudius habe Agrippa II. (27 n. Chr.–nach 93 n. Chr.) nach dem frühen Tod seines Vaters entgegen seines eidlichen Versprechens nicht als Nachfolger eingesetzt, weil der Knabe noch zu jung gewesen sei. Vermutlich spielt Iosephus auf eine Zusicherung an, die Claudius Agrippa I. wohl anlässlich von dessen Inthronisation gegeben hatte.

Quelle

Caesars Umgang mit loyalen Nachbarn (Alexandrinischer Krieg 65,5):

Der Provinz (= Syria) benachbarte Könige, Herrscher, Machthaber, die alle zu ihm herbeigeeilt waren, entließ er (= Caius Iulius Caesar), nachdem sie in das Treueverhältnis aufgenommen worden waren, unter der Bedingung, die Provinz zu schützen und zu verteidigen, als Freunde sowohl von sich als auch dem römischen Volk.

Die in Rom Erzogenen waren mit der römischen Kultur ebenso vertraut wie mit dem römischen Wertecodex. Den Nutzen der Klientelherrscher für Rom hat Caius Iulius Caesar in wünschenswerter Klarheit formuliert. Sie hatten für Roms Interessen einzutreten, römisches Terrain zu schützen und zu verteidigen, also den Römern Waffenhilfe zu gewähren. Hierin lag freilich aus römischer Sicht eine Gefahr. War ein Heer schlagkräftig genug, um wirkliche Unterstützung leisten zu können bzw. das eigene Territorium selbstständig zu verteidigen, beäugte man dies argwöhnisch. Verfügten die abhängigen Herrscher indes nicht über das notwendige militärische Potenzial und Durchsetzungskraft in ihrem Reich, konnten sie kaum die erwünschte Stabilität garantieren, und überdies waren römische Soldaten aufzubieten, wenn es zu Unruhen oder Angriffen durch Dritte kam. Man musste folglich Truppen, die man möglicherweise gleichzeitig an anderen Orten benötigte, samt geeigneten Befehlshabern entsenden.

Innere Autonomie

Im Gegenzug für ihre Loyalität beließ Rom den abhängigen Herrschern weitgehend ihre innere Autonomie. Dies mag der Grund dafür sein, dass wir nur selten etwas darüber erfahren, wie das Verhältnis eines Klientelkönigs zu seinen Untertanen war, ob er beliebt war, als guter und fähiger Herrscher galt oder ob er schwach war und mit inneren Problemen zu kämpfen hatte. Im Fall von Archelaos von Kappadokien griff Augustus in dessen Regierung ein, freilich nur, weil Archelaos an einer geistigen Schwäche gelitten haben soll. Der Prinzeps stellte ihm bis zu seiner Genesung einen Reichsverweser zur Seite. Von wem dieser Schritt ausging, wissen wir nicht; vorstellbar ist ein Ersuchen der königlichen Familie ebenso wie das einflussreicher Untertanen oder ein Eingreifen des Prinzeps aus eigener Initiative, nachdem er von der gesundheitlichen Verfassung des Königs erfahren hatte. Im Fall von Archelaos, dem Sohn von Herodes d. Gr., wissen wir, dass sich der erste Prinzeps infolge eines Vorstoßes der Untertanen entschloss, ihn abzusetzen.

Im Gegensatz zur selbstständigen Regelung innenpolitischer Angelegenheiten waren außenpolitische Aktivitäten (etwa Bündnisverträge, Kriege, Grenzfestlegungen) und der Bau militärischer Anlagen, selbst die Errichtung von Stadtmauern, allein mit Roms Einverständnis möglich. Offensichtlich legte man Wert darauf, dass die Klientelkönige in ihrem Reich römische Organisationsmuster adaptierten, jedenfalls scheinen sie ihre Truppen nach römischem Vorbild aufgebaut und trainiert zu haben. Sicher überzeugten Schlagkraft und Funktionsfähigkeit des exercitus Romanus die Klientelkönige. Andererseits wussten die Römer im Hinblick auf gemeinsame Feldzüge um die Vorteile von Mannschaften, die nach römischem Muster ausgebildet und strukturiert waren. Oft genug wurden die Truppen von Klientelherrschern anlässlich der Provinzialisierung des Klientelreichs in die römischen Streitkräfte inkorporiert.

Akkulturierung

Die von Rom abhängigen Herrscher leisteten auf lange Sicht gesehen einen unschätzbaren Beitrag zur Akkulturierung des ihnen anvertrauten Territoriums, denn für gewöhnlich fühlten sie sich zur hellenistisch-römischen Kultur hingezogen und ließen sich gerne als Bauherren feiern. Sie statteten ihre Städte, die sie häufig nach dem Herrn der römischen Welt benannten, entsprechend aus und brachten so ihren Untertanen die Segnungen der römischen Welt näher, etwa Bäder, großzügige Foren, gute Verkehrswege, Theater und vieles andere mehr. Dies bedeutet zugleich, dass ihre Reiche bei ihrer Annexion mehr oder weniger an ‚römische Standards‘ angepasst waren. Ein anschauliches Beispiel bietet Iuba II. Er schuf zusammen mit seiner Frau Kleopatra Selene anstelle der unbedeutenden Siedlung Iol eine prachtvoll ausgestattete, von hellenistischrömischer Kultur geprägte Residenzstadt, die er Augustus zu Ehren Caesarea (Cherchel, Algerien) taufte. Iuba II. bescherte seinem Reich durch die Produktion von Purpur und Handel wirtschaftliche Prosperität. Die von Herodes d. Gr. an der Stelle einer älteren Siedlung gegründete, ebenfalls Caesarea benannte Stadt kann als die prunkvollste unter seinen Städtegründungen bezeichnet werden (zwecks Unterscheidung oft Caesarea maritima genannt, Israel). Caesarea wurde zu einem Zentrum des Kaiserkults, der Verehrung des römischen Herrschers, auch wenn Herodes noch an weiteren Orten Augustus und dessen Familie Ehrungen zuteilwerden ließ. Das Roma und Augustus dedizierte Heiligtum erhob sich über der Stadt; es bildete das optische Zentrum des Stadtbilds und zeigte unmissverständlich, dass Herodes die übergeordnete Stellung von Augustus anerkannte. Die günstige Lage von Caesarea ließ die Stadt zu einem bedeutenden Handelshafen werden, der Herodes gute Einnahmen bescherte sowie jedem, der nach Caesarea kam, die enge Verbundenheit des Landes und seines Königs mit Rom und vor allem der römischen Herrscherfamilie demonstrierte. Freilich führte die schön ausgestaltete Stadt dem Besucher zugleich die Größe und das Vermögen ihres Gründers Herodes auch noch lange nach dessen Tod vor Augen. Im Fall von Iuba II. wie von Herodes d. Gr. dürften die Römer die Anlage der Caesarea genannten Städte aus wirtschaftlichen Gründen und aus strategischen Erwägungen begrüßt haben. Beide lagen günstig zu wichtigen Handelsrouten und entstanden an Küsten, an denen es an modernen, großen Häfen fehlte. Sie leisteten somit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität im Imperium Romanum. Zudem konnten diese Häfen genutzt werden, wenn es galt, römische Soldaten per Schiff in Krisengebiete zu transportieren.

Rückgang der Klientelkönige

Trotz aller Vorteile, die Klientelkönige boten, ist ihre Zahl von Augustus an rückläufig. Zwar setzte Caius (Caligula, 37–41 n. Chr.) nochmals einige Herrscher ein, aber ihren Reichen sollte keine Dauer beschieden sein. Es handelte sich um Prinzen, die längere Zeit in Rom verbracht hatten und vermutlich mit Caius aufgewachsen waren. Das Handeln des dritten Prinzeps bestimmten folglich persönliche Motive. Ebenso erhob Claudius nach seiner Thronbesteigung (41 n. Chr.) aus Dankbarkeit Agrippa I. zum König (s. S. 23). Das Modell ‚Klientelkönig‘ verlor mit der Verfestigung des Prinzipats und seiner monarchischen Strukturen zunehmend an Attraktivität. Das heißt, nach und nach gingen diese von Rom abhängigen Reiche im Provinzialverband auf. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Der Wunsch des römischen Herrschers, direkte Kontrolle auszuüben, mochte ebenso eine Rolle gespielt haben wie der unmittelbare Zugriff auf Einnahmen, Rohstoffe, Grund und Boden. Außerdem bescherten neue Provinzen weitere Posten für ambitionierte Männer der römischen Oberschicht.


Abb. 1 Mamorbüste von König Iuba II. von Mauretanien; heute in der Ny Carlsberg Glyptotek in Kopenhagen.

Freilich bestand das Imperium Romanum nicht allein aus Klientelreichen und Provinzen wie uns Strabon tradiert:

Quelle

Strabon (ca. 63 v. Chr.–nach 23 n. Chr.), Geographica 17,3,24 [839C]:

Dieses gesamte den Römern untertane Land wird teils von Königen regiert, teils besitzen sie es selber unter dem Namen ‚Provinzen‘ und entsenden Statthalter und Steuereinnehmer dorthin. Es gibt auch einige freie Städte, teils solche, die sich an die Römer von Anfang an freundschaftlich angeschlossen hatten; anderen haben sie selber die Freiheit als Auszeichnung geschenkt. Unter ihrer Oberherrschaft stehen auch ein paar Fürsten, Stammeshäupter und Priester; diese leben nach altüberlieferten Gesetzen.

Die von Strabon neben den Klientelherrschern erwähnten Tempelstaaten genossen innere Autonomie. Da sie aber für gewöhnlich innerhalb römischer Territorien lagen, waren sie auf ein gedeihliches Miteinander mit Rom zwingend angewiesen, um nicht ihre Privilegien zu verlieren. Die autonomen Städte waren Gemeinwesen, die schon vor der Provinzialisierung zu den Römern freundschaftliche Beziehungen gepflegt hatten. Sie galten, falls sie ihr Verhältnis mit Rom vertraglich definiert und ratifiziert hatten, als civitates foederatae oder als freie und von Abgaben befreite Kommunen (civitates sine foedere, immunes et liberae). Sie waren rechtlich gesehen nicht Teil des römischen Provinzterritoriums, konnten sich aber gegenüber der römischen Vormacht nicht wehren, das heißt, sie verloren zunehmend ihre Eigenständigkeit und wurden im Laufe der Zeit immer stärker in die sie umgebende Provinz einbezogen. Auch brachten diese Städte Rechtshändel vor den römischen Statthalter. Was blieb, war die Steuerfreiheit, sofern diese ihnen nicht irgendwann genommen wurde.

Die Provinzen des Imperium Romanum

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