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Die erste Frucht des Konzils Die Bedeutung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium für die Erneuerung des Gottesdienstes der Kirche

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Als am 11. Oktober 1962 die Bischöfe in Rom versammelt waren und Papst Johannes XXIII. (1958–1963) das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete, war schnell klar, zunächst die Erneuerung der Liturgie auf die Tagesordnung zu setzen. Kein anderer Beratungsgegenstand des Konzils war so gut vorbereitet und verhieß, in absehbarer Zeit erfolgreich abgeschlossen zu werden. Die Gründe dafür lagen im Aufbruch der Liturgischen Bewegung, deren Anliegen nach dem Ersten Weltkrieg weite Kreise erreichte. Über viele Benediktinerabteien, die katholischen Jugendverbände und liturgisch aufgeschlossene Priester und Laien war ein neues Bild der Kirche und ihres Gottesdienstes gewachsen. Die intensivierte liturgiewissenschaftliche Forschung, eine breite pastoralliturgische Bildungsarbeit und die Erfahrung gemeinschaftlicher Feiern ergänzten einander und strahlten auf die Kirche weltweit aus, so dass Papst Pius XII. (1939–1958) die Liturgische Bewegung gar als „Zeichen der göttlichen Vorsehung für die gegenwärtige Zeit“ und „Durchbruch des Heiligen Geistes in seiner Kirche“ bezeichnete.1 Mit seiner Liturgie-Enzyklika Mediator Dei (1947) und der Reform der Osternacht und der Heiligen Woche (1951/55) legte er selbst die Spur, die zur Liturgiekonstitution des Konzils führte. Als sie am 4. Dezember 1963 mit 2147 Stimmen und mit nur vier Gegenstimmen feierlich verabschiedet wurde, sprach sich der Weltepiskopat nahezu geschlossen für eine umfassende Erneuerung des Gottesdienstes aus.2

Ermutigung zum Aufbruch

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