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Der Widerstand und die Kirchen 1. Distanz und Nähe von Kirchen und Widerstand

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Am 21. Juli 1944 ordnete der hannoversche Landesbischof August Marahrens ein Fürbittengebet an als „Dank für die gnädige Errettung des Führers […] bei dem verbrecherischen Anschlag“1. Gemäß der theologischen Tradition verurteilte auch Michael Kardinal von Faulhaber in einer vielleicht nötigen Stellungnahme das „furchtbare Verbrechen des 20. Juli“, aber bei den Widerstandskämpfern sollte „nach den Gesetzen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit gerichtlich geprüft werde[n], ob von Fall zu Fall wirklich ein todeswürdiges Verbrechen vorliege.“2

1948 bejahte Max Pribilla SJ das Widerstandsrecht als „Wahrzeichen und Sicherung für eine menschenwürdige Form des Regierens und des Gehorsams“ gemäß dem Naturrecht und der Enzyklika von Papst Pius XI. ‚Firmissimam constantiam‘ vom 28. März 1937.3 Auf evangelischer Seite kamen erst die Gutachten von Ernst Wolf und Hans-Joachim Iwand für den Remer-Prozess 1952 zu einer Anerkennung des 20. Juli 1944. Trotzdem beruhte das Ansehen der Kirchen in der Nachkriegszeit auf ihrem Widerstand. Die evangelische Kirche ließ sogar 1946 die Bekennende Kirche (BK) als Widerstandsbewegung anerkennen, aber seit den 60er Jahren meinen viele, dass die Kirchen Widerstand hätten leisten müssen.

Vor 1945 betrachteten das Regime, der Widerstand und die Bevölkerung die Kirchen als Gegner des „Dritten Reichs“. Den Gegensatz von christlichem Glauben und NS-Weltanschauung betonten Kirchen und Partei. Helmuth James von Moltke entdeckte für sich den Glauben durch die Erfahrung des Widerstehens im Kreisauer Kreis, der im Mai 1942 beschloss: „Wir sehen im Christentum wertvollste Kräfte für die religiös-sittliche Erneuerung des Volkes, die Überwindung von Hass und Lüge, für den Neuaufbau des Abendlandes, für das friedliche Zusammenleben der Völker.“4 Deshalb gipfelte sein Prozess vor dem Volksgerichtshof in der Aussage Freislers: „Nur in einem sind das Christentum und wir gleich: wir fordern den ganzen Menschen!“5 Die Ermittlungen nach dem 20. Juli 1944 betonten die kirchlichen Bindungen der Widerstandskämpfer.

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