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Einleitung

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Belgien findet in Deutschland wenig Aufmerksamkeit. Beide Länder haben im 20. Jahrhundert entscheidende Perioden gemeinsamer Geschichte geteilt. Und doch gibt es im Land der Täter mehr als 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs keine Gesamtdarstellung der deutschen Besatzung Belgiens. Daher dürfte kaum jemand wissen, dass die deutschen Machthaber nur kurze Zeit nach dem Überfall der Wehrmacht auf das neutrale Belgien 1940 in dem halbwegs zwischen Brüssel und Antwerpen gelegenen Fort Breendonk ein Konzentrationslager einrichteten, das sich zu einer der übelsten Folterstätten im besetzten Westeuropa entwickeln sollte. Jean Amérys Essay über die Tortur geht auf die Gefangenschaft des 1938 aus Wien entkommenen jüdischen Flüchtlings in diesem Lager zurück. Dass Belgien in der Lebensgeschichte eines anderen Juden ebenfalls eine zentrale Rolle spielte, ist der Öffentlichkeit womöglich besser bekannt. Paul Spiegel, bis zu seinem Tod im Jahr 2006 Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland, musste 1939 als Kind aus Westfalen mit seinen Eltern in das Nachbarland fliehen, wo er bei einem belgischen Bauern versteckt wurde und der Verfolgung entging. Ein dritter Flüchtling war der erst nach seinem Tod zu Ruhm gelangte Maler Felix Nussbaum, der seine künstlerische Arbeit im Brüsseler Versteck fortsetzte, bis er im Jahr 1944 verhaftet und mit dem letzten Transport nach Auschwitz deportiert wurde. Nussbaums Geburtsstadt Osnabrück stellt seine Bilder in einem von Daniel Libeskind entworfenen Museum aus. Eine gewisse Publizität hat schließlich ein in Belgien stattgefundenes Ereignis gefunden, das einmalig in der Geschichte des Judenmords ist: 1943 brachten drei junge Männer den XX. Transport nach Auschwitz noch in Belgien zum Halten und befreiten annähernd 20 darin gefangene Juden. Mehr als 200 weiteren Frauen, Männern und Kindern gelang der Ausbruch aus dem Todeszug aus eigener Kraft. Der jüdische Arzt Youra Livschitz, der den Transport zusammen mit zwei ehemaligen nichtjüdischen Schulfreunden überfallen hatte, wurde 1944 auf Weisung des Militärbefehlshabers als Geisel durch die Wehrmacht hingerichtet. Die Journalistin Marion Schreiber hat dieser Widerstandsaktion eine Buchveröffentlichung gewidmet1. Hingegen mangelt es in Deutschland an wissenschaftlichen Werken über die Deportation von 25 000 Juden aus Belgien. Das Interesse der deutschen Holocaustforschung konzentriert sich auf Osteuropa. Die erste deutschsprachige Darstellung der Shoah in Belgien wird mit diesem Buch vorgelegt.

Es ist nicht zuletzt den hartnäckigen Bemühungen französischer und belgischer Juden zu verdanken, dass die Kieler Justiz im Jahr 1980 mit Kurt Asche wenigstens einen der Hauptverantwortlichen für die „Endlösung“ in Belgien, die jahrzehntelang unbehelligt in der Bundesrepublik lebten, zur Rechenschaft gezogen hat. Im selben Jahr publizierte der belgische Historiker Maxime Steinberg, der an diesem Verfahren als wissenschaftlicher Berater der belgischen Nebenkläger beteiligt war, seine Forschungsergebnisse in Buchform und gab gemeinsam mit dem französischen Rechtsanwalt und Historiker Serge Klarsfeld einen deutschsprachigen Dokumentenband zum Kieler Prozess heraus2. Zwei Jahre später folgte das Mémorial der aus Belgien deportierten Juden. Mitte der achtziger Jahre erschien Steinbergs opus magnum unter dem Titel: „L’Étoile et le fusil“ (Gelber Stern und Gewehr) – bis heute übrigens nicht ins Deutsche übersetzt. Darin findet sich nicht nur eine differenzierte Analyse der antijüdischen Politik der Besatzer, die ausführlich auf die Beteiligung belgischer Behörden und belgischer Kollaborateure eingeht, sondern der Autor hebt zugleich die Reaktionen der Juden hervor. Er kontrastiert die Tätigkeit der vom Militärbefehlshaber eingesetzten jüdischen Zwangsvereinigung mit der jüdischen Selbstverteidigung und dem organisierten Widerstand gegen die Besatzer, wobei er auch die von Nicht-Juden geleistete Hilfe und die Haltung der belgischen Bevölkerung beleuchtet. Mit seiner vierbändigen Studie, der das vorliegende Buch manche Einsicht verdankt, hat Maxime Steinberg die Geschichte der Verfolgung und Deportation und des Widerstands der Juden in Belgien geschrieben. Die immense Forschungsleistung, die „L’Étoile et le fusil“ zugrunde liegt, dürfte von niemandem einzuholen sein. Dies ändert nichts daran, dass die Klärung der historischen Ereignisse, auch durch nachfolgende Schriften desselben Autors, inzwischen weiter vorangeschritten ist.

Die einzige außerhalb Belgiens publizierte wissenschaftliche Buchveröffentlichung zum Thema „Belgien und der Holocaust“, die von dem israelischen Gelehrten Dan Michman herausgegeben wurde und Beiträge eines bereits 1989 veranstalteten Kolloquiums versammelt, beschäftigt sich vorrangig damit, wie ausgewählte Gruppen der jüdischen Gemeinschaft und verschiedene gesellschaftliche Kräfte auf antijüdische Maßnahmen im Vorkriegsdeutschland oder im deutsch besetzten Belgien reagierten3. Ein Standardwerk des flämischen Historikers Lieven Saerens zur Geschichte der Juden in Antwerpen, wo etwa die Hälfte der jüdischen Bevölkerung lebte, zeichnet die Mitwirkung von einheimischen Dienststellen sowie belgischen SS-Angehörigen und Antisemiten bei der Judenverfolgung in der flämischen Metropole nach4. Saerens’ These, dass aus Antwerpen prozentual weit mehr Juden deportiert wurden als aus Brüssel, hat sich in der belgischen Forschung durchgesetzt. Der Verlauf der sogenannten „Arisierung“ und die ökonomische Ausplünderung der Juden wurden erstmals von einer durch die belgische Regierung eingesetzten Kommission untersucht5. Eine Forschergruppe unter der Leitung der Historiker Jean-Philippe Schreiber und Rudi Van Doorslaer hat die Geschichte der vom Militärbefehlshaber eingesetzten Zwangsvereinigung der Juden aufgearbeitet und dabei Maxime Steinbergs Interpretationsrahmen von Kollaboration oder Widerstand der Juden deutlich erweitert6. Was die Rolle der belgischen Behörden betrifft, so wurde jüngst im Auftrag des belgischen Senats am Brüsseler zeitgeschichtlichen Centre d’études et de documentation guerre et sociétés (CEGES) unter der Leitung Rudi Van Doorslaers eine weit ausgreifende Gesamtdarstellung angefertigt7. Es wird noch darauf einzugehen sein, dass die Mitwirkung der Brüsseler Polizei bei der Deportation der Juden in diesem detaillierten, jedoch mit manchen Irrtümern behafteten Forschungsbericht überbewertet wird.

Die vorliegende Monographie setzt nicht auf Vollständigkeit; ich glaube jedoch, alle wesentlichen Sachverhalte angesprochen zu haben. Die Beraubung der Juden, zu der eine umfassende Studie existiert, deren Ergebnisse auch in deutscher Übersetzung vorliegen, wird lediglich am Rande behandelt8. Mein Ausgangspunkt waren Forschungsdefizite, deren Bearbeitung mir für die Geschichte der Shoah in Belgien von zentraler Bedeutung schien. Die Frage, wie und mit wessen Beihilfe Eichmanns Brüsseler Statthalter die Juden in ihre Gewalt brachten, die sie nach Auschwitz in den Tod schickten, bildet einen Leitfaden des Buches. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Rettungsanstrengungen der Juden. Die organisierte Selbstverteidigung, der Widerstand von Juden und die Hilfe von nicht-jüdischen Unterstützern haben in der Literatur bereits viel Aufmerksamkeit gefunden und werden daher hier nicht ausführlich geschildert9. Ich untersuche vor allem, wie und in welchem Umfang die Masse der jüdischen Bevölkerung sich vor der Verhaftung und Deportation zu schützen versuchte.

Das erste Kapitel vermittelt einem Überblick über die Herrschaftsverhältnisse und die Judenverfolgung im besetzten Belgien. Die eigentümlichen Beziehungen zwischen Militärverwaltung und Sipo-SD sind ebenso relevant wie die keineswegs reibungslose Zusammenarbeit des deutschen Besatzungsapparats mit den belgischen Behörden bei der Durchsetzung der antijüdischen Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die dramatische Phase der Verfolgung ab dem Frühjahr 1942, die Vorbereitung der Deportationen nach Auschwitz und die großen Verhaftungsaktionen, die 1942 und 1943 in Belgien durchgeführt wurden, um die Juden abzutransportieren.

Hieran wirkte zunächst die auf deutsche Anordnung gegründete Vereinigung der Juden in Belgien (AJB) mit. Die AJB war freilich alles andere als ein passives Instrument der deutschen Machthaber. Dies ist einer der Schlüssel, um ihre Geschichte zu begreifen, mit der sich das zweite Kapitel befasst. Die Umstände ihrer Tätigkeit wurden durch die Arbeitsteilung zwischen der Militärverwaltung und den Vertretern der Sicherheitspolizei bestimmt, die die jüdischen Repräsentanten mit jeweils verschiedenen Vorgehensweisen konfrontierten. Bemerkenswerterweise hatten die Militärs einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Funktionalisierung der Zwangsorganisation.

Die belgische Forschung rückt Großrazzien oder sonstige Massenaktionen in den Vordergrund. Indes wurden die aus Belgien deportierten Juden in ihrer Mehrheit einzeln oder in kleinen Gruppen verhaftet. Offenbar kam es hierbei weniger auf die belgische Polizei und um so mehr auf deutsche Dienststellen an, deren Mitwirkung bei der Judenverfolgung man bislang kaum berücksichtigt hat. Dieser zweifache Perspektivenwechsel gegenüber der vorliegenden Fachliteratur wird in Kapitel III begründet. Erstmals ausgewertete Akten zur Verhaftung von Juden durch das Devisenschutzkommando – ein Ableger der Reichsfinanzverwaltung – und die deutschen Grenzschutzorgane an der niederländischen und französischen Grenze verweisen nicht zuletzt auf die Anstrengungen der jüdischen Bevölkerung, der drohenden Deportation zu entkommen. Belgien, wo mehr als 90 Prozent der Juden entweder Immigranten vorwiegend osteuropäischer Herkunft oder Flüchtlinge aus Deutschland waren, blieb noch in den Jahren 1942 und 1943 Transitland für Juden aus den Niederlanden, die aus dem deutschen Herrschaftsgebiet fliehen wollten.

Sofern wir Näheres über die Gegenwehr der von der Deportation bedrohten jüdischen Bevölkerung wissen, stützen sich unsere Kenntnisse zumeist auf veröffentlichte und unveröffentlichte Zeugnisse der entkommenen und überlebenden Juden oder auf die Erinnerung der „Retter“. Dabei geraten diejenigen, die nicht aus den Vernichtungslagern zurückkehrten, aus dem Blick. Und doch hatten sie vielfach bis zur letzten Minute vor ihrer Verhaftung versucht, sich oder ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Ihre Überlebensstrategien sind in nicht wenigen Fällen dokumentiert – selbst wenn sie keine Tagebücher oder Briefe hinterließen. Ausgehend von einem Transport des Jahres 1943 widmet sich das vierte Kapitel der Frage, welche Rettungsbemühungen die deportierten Juden unternommen hatten, bevor sie der Gestapo schließlich doch in die Hände fielen. Außerdem wird untersucht, wie die Sicherheitspolizei mehr als 1500 Frauen, Männer und Kinder in diesen Deportationszug brachte, ohne große Razzien durchzuführen.

Ein Vergleich mit vier anderen Transporten der Jahre 1942 und 1944 findet sich in Kapitel V, das neue Aufschlüsse zur Verteilung der Opferzahlen zwischen den Großstädten Brüssel und Antwerpen enthält. Im Zentrum stehen die Techniken der Menschenjagd. Die Aktivitäten des „Judenreferats“ der Brüsseler Sipo-SD werden detailliert nachgezeichnet. Die Mitwirkung der Feldgendarmerie oder der Geheimen Feldpolizei bei der Verhaftung der Juden wird ebenso behandelt und gewichtet wie der Rückgriff der Besatzungsmacht auf die belgische Polizei und andere einheimische Helfershelfer. Neue Quellen beleuchten die Sicht der Täter auf die Gegenwehr der jüdischen Bevölkerung. So lässt sich die Wechselwirkung zwischen dem Vorgehen der Deutschen und den Reaktionen der Juden ermessen.

Die Quellen deutscher und belgischer Provenienz, auf die sich die folgende Darstellung stützt, sind vorwiegend unveröffentlicht und stammen aus deutschen, belgischen und französischen Archiven, wobei die Quellenlage einerseits dürftig und andererseits reichhaltig genannt werden kann. Der überlieferte Bestand der verantwortlichen deutschen Dienststellen weist große Mängel auf. Zwar verfügen wir über die Berichte und ausgewählte Aktendossiers der deutschen Militärverwaltung – die bezeichnenderweise nicht den Schriftverkehr des in der Zeit der Deportationen für die „Judenfrage“ zuständigen Referats einschließen – sowie über einige relevante Schriftstücke des Brüsseler Vertreters des Auswärtigen Amts. Doch die in Belgien tätigen Statthalter des RSHA haben ihre Akten vor dem Rückzug vollständig beseitigt, und auch ihre nach Berlin gesandten Meldungen zur Judenverfolgung gelten fast ausnahmslos als verschollen. Immerhin konnte ich im Berliner Bundesarchiv mehrere sehr aussagekräftige Meldungen aus dem Jahr 1942 ausfindig machen. Aktenbestände der Feldgendarmerie oder der Wehrmachtgerichte sind nicht vorhanden. Von der Geheimen Feldpolizei liegen zumindest die Tätigkeitsberichte vor, die einige Aufschlüsse bieten, zumal sie in der einschlägigen Literatur nicht berücksichtigt werden. Eine Reihe von Schriftstücken der genannten deutschen Stellen sowie der deutschen Grenzschutzorgane an den Grenzen zu Holland und Frankreich, die die Verhaftung von Juden betreffen, finden sich in dem teilweise überlieferten Bestand des Devisenschutzkommandos, der nicht zuletzt aus diesem Grund eine wichtige Quelle bildet. Schließlich sind in den Archiven der belgischen Behörden Schriftstücke deutscher Provenienz auffindbar – in nennenswertem Umfang, was die Umsetzung der antijüdischen Verordnungen betrifft, an der die belgische Verwaltung nicht unerheblich beteiligt war. Bezüglich der Verhaftung der Juden handelt es sich lediglich um wenige Dokumente.

Von großer Bedeutung ist die Überlieferung des Archivs der Zwangsvereinigung der Juden, das Verhandlungen der jüdischen Repräsentanten mit deutschen Dienststellen und Eingaben für verhaftete Juden beinhaltet. Außerdem sind für individuelle Personenrecherchen – für die vorliegende Darstellung wurden Nachforschungen nach mehr als 5000 aus Belgien deportierten Juden durchgeführt – reichhaltige Bestände verfügbar. Hierzu gehören die Karteien des Brüsseler Judenreferats der Sipo-SD, des Devisenschutzkommandos, der jüdischen Zwangsvereinigung, die auf deutsche Veranlassung angelegten „Judenregister“ belgischer Kommunen, die Transportlisten der Todeszüge nach Auschwitz und die teilweise aufbewahrten persönlichen Dokumente, die den Juden nach der Verhaftung abgenommen wurden, darunter falsche Papiere. Hierzu zählen gleichermaßen die nach 1945 angelegten Personendossiers des belgischen Kriegsopferdienstes (SVG). Sie enthalten zeitgenössische Quellen – wie Kriegsgerichtsurteile oder Karteiblätter aus deutschen Haftanstalten – sowie in der Nachkriegszeit protokollierte Angaben und polizeiliche Vernehmungen von Überlebenden, Angehörigen der deportierten Juden oder belgischen Augenzeugen der Verhaftung.

Sehr ergiebig sind schließlich die Akten der belgischen Militärgerichtsbarkeit, die nach der Befreiung gegen ehemalige Angehörige deutscher und belgischer Dienststellen und belgische Kollaborateure ermittelte. Die zahlreichen Vernehmungen inhaftierter deutscher Polizeibeamter, die in der Brüsseler Gestapo oder in dem zur Zusammenstellung der Todeszüge zwischen Brüssel und Antwerpen errichteten Sammellager Malines tätig gewesen waren, und ihrer einheimischen Handlanger stellen angesichts der defizitären Überlieferung deutscher zeitgenössischer Quellen einen Glücksfall für die historische Forschung dar. Von unschätzbarem Gewinn ist auch, dass die belgischen Ermittlungsbehörden schon sehr früh – zumeist 1949 – mehr als die Hälfte der etwa 1200 Überlebenden der Shoah vernommen haben. Diese Quellen haben, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, in der Forschung bisher keine Berücksichtigung gefunden. Hinzu kommen die Vernehmungen von Juden, die der Deportation entgangen waren, darunter ehemalige Funktionshäftlinge oder Mitarbeiter der jüdischen Zwangsvereinigung, die Auskunft über das Vorgehen der deutschen Polizei erteilten. Die 20 Jahre später begonnenen Ermittlungen der deutschen Justizbehörden, die schließlich zum Kieler Prozess führten, bezogen einen teilweise abweichenden Personenkreis ein. Die in diesem Rahmen protokollierten Vernehmungen von ehemaligen Angehörigen des deutschen Besatzungsapparats bieten manche neuen Aufschlüsse zu den Großrazzien und Einzelverhaftungen, die in Belgien durchgeführt wurden, um die Züge nach Auschwitz zu füllen. Dass Einlassungen solcher Art besonders kritisch gelesen werden müssen, versteht sich von selbst.

Zur Verwendung der Quellen sind einige technische Hinweise angebracht. Personennamen der aus Belgien deportierten Juden, die bereits in den einschlägigen Verzeichnissen und in Datenbanken öffentlich zugänglich sind, werden im Folgenden genannt. In wenigen anderen Fällen wurde der Name von verfolgten Personen durch ein Pseudonym ersetzt und entsprechend gekennzeichnet. Die Namen von belgischen oder jüdischen informellen Handlangern der deutschen Polizei wurden ebenfalls anonymisiert, sofern sie nicht seit Jahren aus der belgischen Literatur bekannt sind. Dasselbe gilt für einige wenige untergeordnete deutsche Angehörige des Besatzungsapparats, deren Name ausschließlich durch ihre in der Nachkriegszeit erfolgte Vernehmung dokumentiert ist. Sofern nicht anders vermerkt, wurden die in französischer oder niederländischer Sprache vorliegenden und im Text zitierten Quellen von der Verfasserin ins Deutsche übersetzt. Die nach zwei Fundorten angeführten Zeugenvernehmungen aus dem Kieler Prozess sind vollständig im Brüsseler CEGES und lediglich in begrenztem Umfang in der Ludwigsburger Außenstelle des Bundesarchivs vorhanden. Deutsche Dokumente aus dem im CEGES verfügbaren Bestand German Records Microfilmed at Alexandria sind auch im Freiburger Militärarchiv aufzufinden.

Mein Dank geht an die Leiter und Mitarbeiter der aufgesuchten Archive, vor allem an Laurence Schram (MJDR) und Sophie Vandepontseele (SVG), die mir den Zugang zu Karteien, Akten und Datenbanken ermöglicht und die mein Vorhaben mit wichtigen Hinweisen und Auskünften unterstützt haben. Sophie Vandepontseele war darüber hinaus bei der ersten Durchsicht von mehr als 4000 Personendossiers behilflich. Ohne meine Mitarbeit in dem von Wolfgang Seibel an der Universität Konstanz durchführten und der Volkswagen-Stiftung geförderten Projekt „Holocaust und ‚Polykratie‘ in Westeuropa“ wäre dieses Buch über Belgien nicht begonnen worden. Wolfgang Seibel ermöglichte mir überdies auf großzügige Weise, meine Forschungen mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Brüssel fortzuführen. Die Diskussionen mit belgischen Kollegen und die Mitarbeit in dem von Jean-Philippe Schreiber (Université libre de Bruxelles) und Rudi Van Doorslaer (CEGES) geleiteten Projekt über die Geschichte der Zwangsvereinigung der Juden in Belgien haben mich dazu ermutigt, die ausschließliche Perspektive auf die Täter aufzugeben. Dass ich auf die freundliche Unterstützung durch die von Albert Mingelgrün und Jean-Philippe Schreiber an der Université libre de Bruxelles geleiteten Fondation de la Mémoire contemporaine zählen konnte, hat den Abschluss der Arbeiten wesentlich erleichtert. Die Recherchen zum XXI. Transport (Kapitel IV) wurden gemeinsam mit Ahlrich Meyer durchgeführt, dem ich außerdem die kritische Durchsicht des Buchmanuskripts verdanke. Dank gebührt schließlich dem Lektor der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, Daniel Zimmermann, der das Erscheinen des Buches sicherte, und Klaus-Michael Mallmann, dem wissenschaftlichen Leiter der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, für die Aufnahme in die von ihm herausgegebene Schriftenreihe.

Brüssel, im Mai 2009

Insa Meinen

Die Shoah in Belgien

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