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Je mehr sich die Scheidewand zwischen der Vereinigung deutschen Linken und der Deutschnationalen Vereinigung aufbaut, umso unbehaglicher suhlt sich offenbar die "Deutsche Zeitung", welche doch als Organ der erstgenannten Fraktion gelten, dabei aber sich es durchaus nicht mit zwei Herren verderben will. Der Tribun wurde recht unsanft der Stuhl vor die Tür gesetzt. Und das in Deutsch-Böhmen.

Mehr noch machten sich die Österreicher Sorgen um die Krankenversicherung. Das Ministerium des Innern hat nach geflogenem Einvernehmen mit dem Handelsministerium am 25. November v. I. an alle Landesbehörden einen Erlass gerichtet, welcher die Umbildung der genossenschaftlichen und Betriebskrankenkassen nach dem Krankenversicherungsgesetz betrifft. Nach einer diesbezüglichen Verordnung vom 13. November v. I. hat die erwähnte Umbildung bis längstens 1. März 1889 zu geschehen. Nach Ablauf dieser Frist ist auf Grund der neuen Verordnung bei säumigen Kassen diese Umbildung von der politischen Landesbehörde mit rechtsverbindlicher Wirkung von Amtswegen vorzunehmen, und zwar in den Monaten März und April, damit im Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit der Krankenversicherung, als welcher der 1. Mai 1889 in Aussicht genommen wurde, die Umwandlung aller bestehenden Krankenkassen der genannten zwei Kategorien vollendet erscheint. Bis zu diesem Zeitpunkte (1. Mai 1889) ist auch die Errichtung von Betriebskrankenkassen bei jenen Betrieben zu veranlassen, welche zur Errichtung solcher Kassen verpflichtet sind, bei welchen aber Krankenkassen bisher nicht bestehen. Was speziell die bestehen den genossenschaftlichen Krankenkassen anbelangt, so hat sich aus der dem Handelsministerium vorgelegten Ausweisen ergeben, dass viele dieser Kassen eine minimale Anzahl von Mitgliedern umfassen, bei welcher ein ordnungsmäßiges Funktionieren der Kasse geradezu unmöglich ist, weshalb mit Grund angenommen werden kann, dass viele der als bestehend ausgewiesenen genossenschaftlichen Krankenkassen tatsächlich gar nicht fungieren. Die Angehörigen solcher genossenschaftlichen Krankenkassen, die keinen Ersatz für die durch das allgemeine Institut der Bezirkskrankenkassen gewährleistete Krankenversicherung bieten, sind in die Bezirkskrankenkassen einzubeziehen. Über die fortschreitende Umbildung, respektive Neubildung, der genossenschaftlichen und Betriebskrankenkassen haben die Landesbehörden besondere Berichte an das Ministerium des Innern zu erstatten.

Nicht die Gegner des Friedens, der Ordnung sind es, denen ihre Streitreden gelten, sondern nur die Rivalen zeigen gegenseitige Feindschaft. Das erzeugt aber einen kleinlichen Egoismus, welcher jedes gesunde Urteil trübt, welcher in seiner Verblendung der eigenen Ansprüche vergisst, und nur in der Demütigung des Gegners Befriedigung sucht. Dieser Stand des Parteienstreites füllt die Herzen der Bürger täglich mit eitler Hoffnung und törichter Furcht und vermehrt also die Not der schweren Zeit.

Die Sozialdemokratie

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