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Vorwort

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und trat 2008 in Deutschland in Kraft. Hiermit wurde die Grundlage für die Förderung von „Inklusion“ als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben gelegt.

Ein wichtiges Instrument für die Erreichung von inklusiven Verhältnissen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG), in dem u.a. die Beschäftigungspflicht von Menschen mit einer Schwerbehinderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab einer bestimmten Größe geregelt wird.

Bei der Schaffung von inklusiven Verhältnissen sind die Herausforderungen in den KMU´s bis hin zum Konzernunternehmen, als Vertreter der Wirtschaft, und in den Schulen, als Vertreter der Bildung, unterschiedlich.

Die duale Ausbildung fungiert zwischen den beiden Akteuren als Schnittstelle. Hier werden die unterschiedlichen Strukturen und Ziele zusammengefügt, um den Ansprüchen des Wirtschafts- und des Bildungssektors gerecht zu werden.

Gestaltung eines inklusiven Ausbildungsplatzes für Auszubildende mit Asperger-Syndrom

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