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Frankreich:

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Es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot auch nicht für junge oder frisch geborene Hunde.

Als Straftat bewertet wird die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie und ist somit verboten.

Zur ersten Kategorie zählen alle Hunde die ihren Merkmalen, betreffend ihrer äußeren Gestalt, nach dem Rassehund Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Mastiff oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom FCI ( Federation Cynologique Internationale ) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zur zweiten Kategorie zählen oben genannte Rassen deren Einfuhr und Verbringung gestattet ist sofern sie in einem vom FCI zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zu dieser Kategorie zählen auch Rottweiler sowie Hunde die ihren Merkmalen, bezüglich ihrer äußeren Gestalt, nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind und für diese gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

Die Deutsche Dogge und der Dobermann gehören nicht zur ersten oder zweiten genannten Kategorie und somit ist ihre Einfuhr erlaubt jedoch wird das Tragen eines Maulkorbs empfohlen.

Hundehaltern die nicht sicher sind ob ihr Hund nicht doch eventuell einer verbotenen Rasse zugeordnet werden könnte wird empfohlen diesen nicht nach Frankreich mitzunehmen.

Urlaub mit oder ohne Hund ?

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