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Regelungen für Reisen mit Hunden innerhalb der EU

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Die Mitnahme von Hunden im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU ( Europäischen Union ) wurde ab Oktober 2004 vereinheitlicht, abgesehen von den EU-Staaten Finnland, Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich für die verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen insbesondere gegen Bandwürmer (Echinokokken) gelten. Wer mit seinem Hund von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der EU einreisen will, benötigt somit:

1 Eine Kennzeichnung durch eine gut lesbare Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis Juli 2011 ) oder einen Mikrochip ( Transponder ). Neuere Mikrochips erfüllen in der Regel die ISO-Norm 11784 oder 11785, so dass eine Lesbarkeit mit genormten Lesegeräten am Grenzübergang möglich ist. Wenn ein Mikrochip nicht dieser Norm entspricht muss der Besitzer dieses Hundes ein geeignetes Lesegerät zur Verfügung stellen.

2 Gültige Tollwutimpfung - diese Impfung gegen Rabies muss mindestens 21 Tage alt sein vor dem Grenzübertritt und längstens um den Zeitraum zurückliegen den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angegeben hat. Die Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers und muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

3 Vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragene Daten bezüglich Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres sowie Name und Adresse des Eigentümers.

Urlaub mit oder ohne Hund ?

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