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Nicht gelistete Drittländer

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Wer mit seinem Hund in eines dieser Länder einreisen möchte muss daran denken dass er bei seiner Rückkehr wieder in die EU einreist und sollte bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherstellen dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis liegt vor

Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper ist erfolgt

Erforderliche Kennzeichnung, Mikrochip bzw. Tätowierung ist vorhanden

Vollständige Eintragungen im Heimtierausweis sind vorgenommen worden

Außerdem haben einzelne Länder darüber hinausgehende Anforderungen die ebenfalls einzuhalten sind.

Für alle Einreisevorbereitungen mit Hund muss mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.

Einige beliebte Urlaubsländer die zu dieser Kategorie zählen sind:

Montenegro, Serbien, Türkei

Alle Angaben in diesem Kapitel, Regelungen für Reisen mit Hunden innerhalb der EU, sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen in den Länderregelungen sind immer möglich, weshalb vor einer festen Reisebuchung immer noch einmal die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat kontaktiert werden sollte. Auch der Deutsche Tierschutzbund, der ADAC und Ihr Tierarzt können Ihnen diesbezüglich Auskünfte erteilen.

Urlaub mit oder ohne Hund ?

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