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Dänemark:

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Ab Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

Amerikanischer Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtcharka, Kangal, Pitbull Terrier, Sarplaninac, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Tosa Inu und Zentralasiatischer Ovtcharka.

Dieses Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Rassen.

Der Halter des Hundes ist verpflichtet die Rasse sowie den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren zu können.

Hunde der betreffenden Rassen die vor dem 17.März 2010 angeschafft wurden müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und öffentlich zugänglichen Plätzen an einer Leine, die nicht

länger als 2 m sein darf, geführt werden sowie einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Sollte ein Hund unabhängig der Rasse eine Person angreifen, einen erheblichen Schaden anrichten oder dieser für seine Umgebung aus irgendeinem Grund für gefährlich erscheinen kann die Polizei Leinen- und / oder Maulkorbpflicht anordnen, sowie über eine Einschläferung des Hundes entscheiden.

Für alle Hunde gilt:

Leinenpflicht an den Stränden vom 1. April bis 1. Oktober sowie in den Wäldern ganzjährig.

Durchfahrt durch Dänemark

Das Rasseverbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden und das Fahrzeug ausschließlich kurzfristig zum Gassi gehen verlassen, längere Aufenthalte sind jedoch nicht gestattet.

Ungeimpfte Welpen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden außer wenn der Besitzer / Halter einen Wohnsitz in Dänemark vorweisen kann und er eine Genehmigung für die Einfuhr beantragt sowie erhalten hat.

Urlaub mit oder ohne Hund ?

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