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II. Praktische Bedeutung

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Die Bedeutung des IPR hat seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts, vor allem aber seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, um ein Vielfaches zugenommen. Diese Entwicklung beruht im Vertrags- und Wirtschaftsrecht einerseits auf der Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs, zunehmenden privaten sowie geschäftlichen Reisen und dem Anwachsen von Vertragsschlüssen im Internet, andererseits auch auf einem starken internationalen Vertrauen in die Qualität und Leistungsfähigkeit der deutschen Rechtsprechung, die nicht selten – sofern eine internationale Zuständigkeit besteht – auch von Handelspartnern in Anspruch genommen wird, deren Geschäfte ihren Schwerpunkt nicht im Inland haben. Eine gegenläufige Tendenz ergibt sich freilich in Branchen, deren Vertragsbeziehungen stark durch angelsächsische Rechtsvorstellungen geprägt sind (zB Finanzinstitute) und die deshalb zur Vereinbarung von Gerichtsständen in London oder New York neigen.[3] Im Personen-, Familien- und Erbrecht hat die vor allem in den 1960er und 1970er Jahren ausgelöste Immigration von ausländischen Arbeitnehmern, aber auch die Bedeutung Deutschlands als Zielland von Flüchtlingsbewegungen zu einer starken Vermehrung von Fällen mit Auslandsberührung vor deutschen Gerichten und Behörden geführt.

Internationales Privatrecht

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